Was passiert mit dem freiwillig bezahlten Überschuss nach der Inso

Hallo ich habe ein Frage.

Seit dem 26.9 ist meine 6 jährige Insolvenz beendet.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten von meinem Treuhänder.
Durch meine monatliche freiwillige Zahlung + Lohnpfändung hat sich einiges angehäuft. Verfahrenskosten und Treuhänderkosten sind gedeckt und werden beglichen. Unterm Strich sind ca.500€ übrig .

Laut dem Schreiben soll ich jetzt zustimmen oder nicht , das der TH den Überschuss verteilt.

Meine Frage : eigentlich dachte ich ja, es sein normal das Guthaben verteilt wird. Aber ….,,
Wenn ich nicht zustimme, hätte ich dadurch einen Nachteil? Was würde passieren? Komme ich das Geld zurück ?

Danke schonmal im Voraus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich werden aus der Insolvenzmasse die Verfahrenskosten (Gerichtskosten + Gebühren für den Insolvenzverwalter) und die Gläubiger ausgezahlt. Wenn aus der Insolvenzmasse alle Kosten beglichen werden können, ist der Überschuss dem Insolvenzschuldner herauszugeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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