Restschuldbefreiung

Mir ist die Restschuldbefreiung ab dem 26.01.2022 erteilt worden (laut§300 Abs.1)
Die Abtretungsfrist ist am 13.10.2021 verstrichen.
Erst hatte meine Insolvenzverw. mir mitgeteilt das ich die abgetretenen Beträge für Nov 2021 – Feb 2022 zurück erstattet bekomme.
Nun teilte sie mir mit, das das Gericht ihr mitgeteilt habe: die Wohlverhaltensphase endete am 26.01.2022.
Sodass ich nun lediglich nur den Betrag für Feb 2022 erstattet bekomme.
Was enspricht denn nun der Richtikeit ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Abtretungsfrist und Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz sind ein und dasselbe. Da sie hierzu unterschiedliche Zeitangaben machen, sollten Sie den Sachverhalt klären. Ihren konkreten Einzelfall können wir leider nicht beurteilen.
    Beste Grüße

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