Sehr geehrter Fragesteller,
Sie meinen offenbar die Kosten des Handelsregistereintrags. Diese richten sich nach der Handelsregistergebührenverordnung. Bei mehr als 3 Gesellschaftern erhöht sich die Gebühr (Ersteintragung grundsätzlich € 100) für jeden weiteren. Das Handelsregister wird vom zuständigen Amtsgericht geführt.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie meinen offenbar die Kosten des Handelsregistereintrags. Diese richten sich nach der Handelsregistergebührenverordnung. Bei mehr als 3 Gesellschaftern erhöht sich die Gebühr (Ersteintragung grundsätzlich € 100) für jeden weiteren. Das Handelsregister wird vom zuständigen Amtsgericht geführt.
Beste Grüße