Risikolebensversicherung für Hausfinanzierung

Hallo,
ich habe seit einen halben Jahr Restschuldbefreiung erreicht. Für eine Haussanierung wurde ein KFW Kredit in Anspruch genommen,( mit in die Insolvenz) dieser wurde seitens der Bank über eine Risikolebensversicherung zusätzlich abgesichert. Der Beitrag wurde zu Beginn der Insolvenz ruhend gestellt, mein Wunsch nach Auszahlung, des Guthabens wird vom Versicherer abgelehnt mit dem Hinweis, das die Bürgschaft auch nach erlangter Restschuldbefreiung weiter besteht, ich solle mich an die Bank wenden, diese verwies mich auf 301, Abs. 2 Insolvenzgesetz, was bedeutet das?
Vielen Dank
Kerbstaks

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Sachlage in Ihrem Fall wird nicht ganz klar, aber scheinbar wurde einfach darauf verwiesen, dass nach § 301 Abs. II InsO die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, durch die Restschuldbefreiung nicht berührt werden.

    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert