Verbraucher – oder Regelinsolvenz?

Guten Tag,

Ich bekomme unterschiedliche Aussagen, was für mich richtig ist, oder was besser?
Hintergrund: Ich bin Solo-Selbstständig als Freiberufler und habe keine Mitarbeiter.
Leider habe ich dazu keine große Einnahmen, im Schnitt 1.200 Euro. Möchte das aber auch nicht aufgeben.

Ich habe viele Schulden aus meiner Vergangenheit, ehemaliger GF einer GmbH, wo ich bürgte und die mir dann mein Gehalt nicht mehr zahlen konnte, was dann zur weiteren Krise führte, Privatschulden.

Ich war aber kein Inhaber derGmbH einst. Ich habe ungefähr 15 Gläubiger aus der Zeit. Mit 55 Jahren will ich nun einen Neuanfang und mich entschulden.

Die einen sagen, ich darf keine Verbraucherinsolvenz anmelden, da ich dazu meine Solo-Selbsständigkeit aufgeben muss, die anderen sagen, doch das geht. Die dritten emfehlen aber Regelinsolvenz, da gleiche Zeitdauer, aber weniger kompliziert.

Was stimmt denn nun?

Randfrage: Als GF damals wurde ich wegen Insolvenzverschleppung im minderschweren Fall verurteilt. 2015 – 120 MT a 30 Euro. Ich stimmte dem zu, da mir gesagt wurde, nach 5 Jahren wäre das erloschen. Nun lese ich ab und an 10 Jahre und könne daher keine Insolvenz anmelden?

Herzlichen Dank für Antwort

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    normalerweise können selbstständig Tätige keine Privatinsolvenz anmelden. Ausnahmen gelten für ehemalige Selbstständige, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

    Die Fortführung einer Selbstständigkeit trotz Insolvenz ist möglich, wenn der Insolvenzverwalter zustimmt.

    Zur Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung: Die Restschuldbefreiung ist nach § 290 InsO zu versagen, wenn der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist,

    Beste Grüße

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