Widerruf KFZ-Kredit: Was geschieht mit der Restschuldversicherung?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei KFZ jeweils über die Herstellerbank beim Vertragshändler finanziert und zeitgleich auch die jeweils angebotene Restschuldversicherung für die Raten abgeschlossen (Standardverträge, also bin ich lediglich versicherte Person, die Bank Versicherungsnehmer). Ich habe diese Versicherungen über einige Monate wegen Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen, die fälligen Raten wurden also von der Versicherung an die Bank gezahlt.
Falls ich nun widerrufe: Wird der Restschuldversicherungsvertrag ebenfalls rückabgewickelt, als verbundener Vertrag, oder besteht der Vertrag unabhängig vom Widerruf weiter zwischen der Bank als Versicherungsnehmer und der Versicherung als Versicherungsgeber mit mir als Kreditnehmer lediglich als versicherter Person? (Oder kann ich evtl. den Widerruf beschränken lediglich auf den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag ?) Sollte die Restschuldversicherung mit widerrufen werden müssen, was wären die Folgen: Müsste ich dann die von der Versicherung als Versicherungsleistung übernommenen Monatsraten zurückzahlen, an die Versicherung ?
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Fischer

3 Kommentare
  1. Fischer
    says:

    Sehr geehrter Herr Ruvinskij,
    vielen Dank für die prompte Antwort. Sind die 0,06% ernst gemeint ? Damit wären die nicht gerade billigen Restschuldversicherungen für irgendjemanden eine Goldgrube, aber eher nicht für die Darlehensnehmer:)
    Verstehe ich es richtig, daß die Restschuldversicherung als Teil von verbundenen Verträgen also “automatisch” mit als widerrufen gelten würde und der Widerruf damit nicht auf den Teil Darlehensvertrag und Kaufvertrag beschränkt werden könnte?
    Nachdem die Bank die Raten an die Versicherung aufgrund des Widerrufs zurückgezahlt hätte: Könnte irgendjemand von mir die Versicherungsleistungen (also die übernommenen Raten) zurückfordern ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fischer

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      es handelt sich um eine alte Zahl aus 2005, die mir vorlag. Nach kurzer Recherche betrug die Zahl der Verträge, in denen die Restschuldversicherung die Kreditraten übernommen hatte, für 2015 immerhin ca. 0,3 Prozent. Dennoch ändert das nicht viel daran, dass Restschuldversicherungen häufig ein teurer “Spaß” sind, der wenig Nutzen besitzt. Die Banken vermitteln aber oft den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung nicht bereit sind, den Kredit zu gewähren.

      Bezüglich der Widerrufsfolgen für die Restschuldversicherung ist dies noch nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt.

      Die übernommenen Raten kann die Versicherung grundsätzlich nur von der Bank zurückfordern, nicht von Ihnen, da hier kein gesamtschuldnerisches Verhältnis vorliegt. Die Bank kann auch keine Raten mehr von Ihnen fordern.
      Unter Umständen müssten Sie sich aufgrund des erhaltenen Versicherungsschutzes nur Abzüge bei der Rückerstattung der Versicherungsprämien anrechnen lassen.

      Nähere Informationen erhalten Sie gerne in einer kostenlosen Erstberatung. Nutzen Sie hierzu gerne unser Kontaktformular.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  2. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr F.,

    vielen Dank für Ihre Frage. Damit gehören Sie zu den ca. 0,06 % der Darlehensnehmer, die die Restschuldversicherung in Anspruch genommen haben.
    Hierzu gab es bislang noch keine Rechtsprechung. Grundsätzlich wäre die Rechtsfolge des Widerrufs, dass die Bank die erhaltenen Beträge an die Versicherung erstatten muss.
    Gerne prüfen wir Ihre Verträge kostenlos und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit.

    Mit freundlichen Grüßen

    I. Ruvinskij
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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