Haftbefehl wegen fehlender Vermögensauskunft

Ein Freund von mir hat einen Haftbefehl bekommen, da er die Termine zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahrgenommen hat.
Kann er durch Abgabe dieser die Haft noch verhindern oder läuft er selbst dann Gefahr, während der Abgabe verhaftet zu werden?
Wie ist das beste Procedere, bzw. an wen muss er sich wenden.
Herzlichen Dank im Voraus.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    keine Sorge: Die Vermögensauskunft kann auch noch kurz vor der Verhaftung abgegeben werden. Ihr Freund kann das Vermögensverzeichnis sogar noch beim Gerichtsvollzieher unterschreiben. Der Haftbefehl wird dann nicht vollstreckt.

    Beste Grüße

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