Löschung einer GmbH & Co. KG und einer GmbH

Guten Tag,
wir sind 3 Gesellschafter, die eine “Familien-GmbH” zur Verwaltung von Grundstücken gegründet haben. Diese Grundstücke bestehen nicht mehr. Es liegt aber Gesellschaftsvermögen vor (Bankvermögen, vermietete Wohnung). Aus Altersgründen wollen alle 3 Gesellschafter die 2 Firmen auflösen/löschen. Was wäre die geschickteste und richtige Lösung. Ich habe Ihre Seite so verstanden, dass eine Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögen nicht geht; obwohl erklärtes Ziel aller 3 Gesellschafter ist, die Gesellschaften aufzulösen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Volz
Volz GmbH
-Geschäftsführerin-

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Volz,

    die Auflösung oder Löschung ohne Sperrjahr verlangt, dass die Gesellschaft kein Vermögen hat.
    Die Gesellschaft darf hiernach weder Sachwerte wie Geschäftsausstattung, Geräte, IT, Fahrzeuge Produktionsmittel, Kassenbestand, usw. , noch immaterielle Werte wir Forderungen, Bankguthaben, usw. haben.

    Die Bagatellgrenze der Vermögenslosigkeit liegt bei 100 €. Sollten Sie diese erreichen kann eine Gesellschaft ohne Sperrjahr beendet werden.
    In Ihrem Fall ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Sowohl das Bankvermögen, als auch Forderungen bzgl. des vermieteten Wohnraums stehen der Vermögenslosigkeit entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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