Unterschied Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenze bei P-Konto

Hallo zusammen.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Pfändungstabelle und dem Pfändungsfreibetrag beim P-Konto.

Wir sind 4 Personen, also ich bin alleinverdiener und bin verheiratet und habe 2 schulpflichtige Kinder.

Laut Bankinstitut haben wir eine Freigrenze von aktuell 1925€.

Vierdienen tue ich monatlich zwischen 2200€ & 2700€ Netto.

Je nachdem wieviele Stunden ich arbeite und wiehoch mein Steuerfreibetrag anhand meine Zuschläge ( Sonntag, Feiertag, Nachtschicht ) ist.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Schutz des P-Kontos mit dem Schutz der Pfändungstabelle nicht übereinstimmt. Beim P-Konto gibt es, im Gegensatz zur Pfändungstabelle, einen statischen Schutz – starre Grenzen legen den unpfändbaren Betrag beim P-Konto fest. Die Bank kann unpfändbare Bestandteile wie beispielsweise Aufwendungsersatz oder Zuschläge nicht prüfen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht die Grenze beim P-Konto anzuheben. Dann würde Ihnen in Ihrem Fall monatlich wesentlich mehr zur Verfügung stehen.

    Gerne können wir im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Beratungsgesprächs über die Anhebung des P-Konto Schutzes sprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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