überzahlte Beträge an die Gläubiger

Nach dem Ende der Insolvenzzeit (auch der Wohlverhaltensperiode nach sechs Jahren) und Erteilung der Restschuldbefreiung kommen jetzt Gläubiger auf mich zu und erklären mir, dass Ihnen ZUVIEL gezahlt wurde – also mehr als 100 % der Forderungen zurückgezahlt wurden. Genau auf diesen Umstand hatte ich den Treuhänder VORAB hingewiesen (Forderungsrücknahmen der Gläubiger ggü. dem Treuhänder, nachdem ich falsch angemeldete Forderungen in der Vergangenheit entlarven konnte). Muss ich diese überzahlten Beträge an den Treuhänder zurückzahlen, die er aufgrund seines Unvermögens einer ordnungsgemäßen Abrechnung falsch ausgekehrt hat? Muss er nicht dafür haften? Immerhin hat er mächtig Geld verdient an meiner Insolvenz. Ich habe etwa 92 % durchschnittlich an die Gläubiger zurückgezahlt – ohne die Treuhänderkosten etc. wären es über 100 % gewesen! Gibt es da eine Schadenshaftpflicht des Treuhänders? Bin ich wirklich verpflichtet, dieses von ihm zuviel gezahlte Geld zurückzuzahlen, obwohl ich ihn vorher darauf aufmerksam machte und er es trotzdem falsch gemacht hat?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider hat der Schuldner nahezu keine Rechte gegenüber dem Treuhänder. Schadensersatzberechtigt wären zunächst diejenigen Gläubiger, die deswegen einen geringeren Teil der Insolvenzmasse erhalten haben, wobei Einwände gegen die Berechnung grundsätzlich im Schlusstermin geltend zu machen sind. Erst wenn tatsächlich alle Forderungen bezahlt sind, könnten Sie die übrigen dennoch zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge zurückfordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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