Verbraucherinsolvenz, Auffanggesellschaft (gem. SGB III) + Abfindung nach Ende WVP
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich wurde am 14. Februar 2014 ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ich befinde mich aktuell in der WVP.
Letzte Woche Monat habe ich von meinem Arbeitgeber erfahren, das ich meinen Arbeitsplatz zum 01.04.19 verlieren werde. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten für 24 Monate in eine Auffanggesellschaft zu wechseln. Dort würde ich 85% meines aktuellen Lohns weiterbeziehen und könnte mich auf meine Qualifizierung konzentrieren (die ich aktuell neben der Arbeit mache). Am Ende der Auffanggesellschaft würde ich eine Abfindung erhalten.
Dazu habe ich 2 Fragen:
1. – Ist diese Abfindung, die lt. Aufhebungs- und Wechselvertrag erst zum 01.04.2021 fällig wird noch Pfändbar?
2. – Bin ich verpflichtet mir innerhalb der Auffanggesellschaft einen neuen Job zu suchen, auch wenn es absehbar ist das meine Bezüge aus einer Vollzeittätigkeit auf dem Markt weniger wären als meine Bezüge aus der Auffanggesellschaft?