Verbraucherinsolvenz, Auffanggesellschaft (gem. SGB III) + Abfindung nach Ende WVP

Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich wurde am 14. Februar 2014 ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ich befinde mich aktuell in der WVP.
Letzte Woche Monat habe ich von meinem Arbeitgeber erfahren, das ich meinen Arbeitsplatz zum 01.04.19 verlieren werde. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten für 24 Monate in eine Auffanggesellschaft zu wechseln. Dort würde ich 85% meines aktuellen Lohns weiterbeziehen und könnte mich auf meine Qualifizierung konzentrieren (die ich aktuell neben der Arbeit mache). Am Ende der Auffanggesellschaft würde ich eine Abfindung erhalten.
Dazu habe ich 2 Fragen:
1. – Ist diese Abfindung, die lt. Aufhebungs- und Wechselvertrag erst zum 01.04.2021 fällig wird noch Pfändbar?
2. – Bin ich verpflichtet mir innerhalb der Auffanggesellschaft einen neuen Job zu suchen, auch wenn es absehbar ist das meine Bezüge aus einer Vollzeittätigkeit auf dem Markt weniger wären als meine Bezüge aus der Auffanggesellschaft?

Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im 3. Jahr der Privatinsolvenz (Eröffnung Dezember 2015). Ich habe vor einiger Zeit den Antrag auf vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren gestellt, da ich bis Dezember diesen Jahres ca. 67% der Forderungen aller Gläubiger auf das Anderkonto eingezahlt haben werde.
Über diesen Antrag konnte leider noch nicht entschieden werden, da mein Verfahren immer noch nicht aufgehoben werden konnte. Grund hierfür ist ein Titel meinerseits, welcher zur Vollstreckung seit April diesen Jahres beim zuständigen Gericht liegt, aber (vermutlich) aus Zeitgründen immer noch nicht vollstreckt werden konnte. Ich gehe auch nicht davon aus dass beim Schuldner vollstreckt werden kann (obwohl es natürlich schön wäre). Somit kann das Verfahren nicht aufgehoben werden und das Gericht stimmt vorher meinem Antrag nicht zu, obwohl die 35% und auch die weiteren Kosten bis Dezember erfüllt sind.

Nun meine Frage: Kann ich meinerseits etwas tun um dies zu beschleunigen? Kann mein Verwalter dem Vollstreckungsgericht eine Frist setzen oder Ähnliches? Oder kann ich z.B. Sie beauftragen meine Interessen gegenüber meinem Insolvenzgericht durchzusetzen?

Für eine Rückmeldung bin ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
A.S.

Auskehrungskonto

guten Tag,
ich bin mit meiner Privatinsolvenz im November diesen Jahres endlich durch.
Ich habe ein P-Konto bei der C-Bank.Auf dem dazugehörigen Auskehrungskonto habe ich ein Guthaben von momentan 2700 Euro,was monatlich um 60 Euro weniger wird,da mein Arbeitslohn unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.Da ich in der Insolvenz Guthaben von Stromzahlungen,Nebenkosten der Wohnung,privaten Einzahlungen und Rückzahlungen des Jobcenters angesammelt haben, wollte ich nachfragen,was mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto geschieht ?
Die Verfahrenskosten von 1800 Euro habe ich auch schon beglichen.
danke vorab