OHG Gründen

Guten Tag!

Darf man OHG gründen und in das Handelsregister eintragen, aber ohne Jahresumsatz ab etwa 250.000 € und weitere Indizien wie zum Beispiel mehrere Mitarbeiter, mehrere Niederlassungen? Also können so genannte zwei Freunden und ihre Kios in das Handelsregister eingetragen werden? Vielen Dank im Voraus!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können eine OHG bei jedem auch noch so geringem Jahrsumsatz gründen – der Umsatz von 250.000 € bzw. die übrigen Indizien machen eine GbR zu einer OHG mit allen daraus entstehenden Pflichten.

    Sie können als unproblematisch Ihr Kiosk als OHG gründen – wir empfehlen allerdings eher die Gründung einer UG, um trotz ähnlicher kaufmännischer Anforderungen Ihre private Haftung auszuschließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert