Pfändung des Einkommens bei einem P-Konto in der Insolvenz
Hallo,
ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz und dem P-Konto bzw. dem Einkommen, das gepfändet werden darf. Bei einer Insolvenz erhält der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag vom Arbeitgeber. Mir blieben dann noch ca. 1780 EUR übrig. Das P-Konto schützt mein Guthaben bis 1340 EUR. Was passiert mit der Differenz? Wird das Geld auch seitens der Bank an den Insolvenzverwalter überwiesen? In kompletter Höhe oder bleibt mir davon noch etwas übrig?
Ich habe noch einen Nebenjob mit 117 EUR Einnahmen netto und gelegentliche Seminareinnahmen, die schwankend sind. Müssen diese komplett abgetreten werden? Dann würde ich ja für Mehrarbeit noch bestraft werden.
Es wäre toll, wenn Sie mir dazu eine Antwort senden könnten. Ich lese dazu sehr viele unterschiedliche Aussagen.
Vielen Dank.
Wolf