Pfändung des Einkommens bei einem P-Konto in der Insolvenz

Hallo,

ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz und dem P-Konto bzw. dem Einkommen, das gepfändet werden darf. Bei einer Insolvenz erhält der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag vom Arbeitgeber. Mir blieben dann noch ca. 1780 EUR übrig. Das P-Konto schützt mein Guthaben bis 1340 EUR. Was passiert mit der Differenz? Wird das Geld auch seitens der Bank an den Insolvenzverwalter überwiesen? In kompletter Höhe oder bleibt mir davon noch etwas übrig?

Ich habe noch einen Nebenjob mit 117 EUR Einnahmen netto und gelegentliche Seminareinnahmen, die schwankend sind. Müssen diese komplett abgetreten werden? Dann würde ich ja für Mehrarbeit noch bestraft werden.

Es wäre toll, wenn Sie mir dazu eine Antwort senden könnten. Ich lese dazu sehr viele unterschiedliche Aussagen.

Vielen Dank.

Wolf

P Konto

Die Bank weigert sich auf Wunsch das P Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln. Es besteht keine Pfändung, die einzige offene Zahlung , zahlen wir in Raten ab.
Was sollen wir tun ?

Rentenanspruch aus Pensionskasse/Kapitalauszahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer professionellen Hilfe habe ich erfolgreich ein “Privatinsolvenzverfahren” eigeleitet. An dieser Stelle herzlichen Dank für ihre hervorragende Arbeit.
Nach nunmehr 18 Monaten bin ich jetzt im Ruhestand. Neben der “normalen” Rente bestehen für mich noch Ansprüche aus einer Betriebsrente (cir. EUR 200).
Seit September diesen Jahres wird diese “Pension” gezahlt.
Die Rente und die Pension wurden kumuliert und ergab noch einen pfändbaren Betrag in Höhe von EUR 182.- im Monat.
Der Insolvenzverwalter hat jetzt, laut heutiger Mitteilung der Pensionskasse, eine Abgeltung dieser Rentenansprüche in Form einer Kapitalauszahlung ( EUR 5 386.- Brutto) beantragt. Das ist natürlich nicht in meinem Sinne. Daher meine Frage: Darf der Insolvenzverwalter das und ist ggf. ein Widerspruch (Insolvenzgericht) möglich?
Besten Dank für Ihr Feedback.
Mit freundlichen Grüßen

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Bin seit 2021 in der Regelinsolvenz und möchte nun eine neue erlaubnispflichtig Gewerbe eröffnen ,benötige hierfür einige Unterlagen die ich schon fast alle zusammen habe bis auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FA.

Die FA stellt trotz neue Steuernummer der Neugründung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus sondern nur eine mit der alten Steuernr. mit Altlasten mit der ich keine Gewerbe bzw keine Lizenz bekomme. Wie geh ich hier am besten vor??

Danke!

Test

Test