Weshalb werden viele falsche Inkassobriefe verschickt?

Sehr oft werden in Deutschland Inkassobriefe mit überhöhten Gebühren oder über Forderungen verschickt, die gar nicht erst bestehen. Für das Verschicken dieser falschen Inkassobriefe gibt es folgende Gründe:

  • Oft handelt es sich um unseriöse Inkassounternehmen. Diese versuchen durch Betrugsmaschen, Drohungen und Einschüchterung illegal an das Geld der Betroffenen zu gelangen. Diese Betrüger verschicken tausende von falschen Inkassobriefen und Mahnungen – wohl wissentlich, dass eine Forderung überhaupt nicht besteht.
  • In der rechtlichen Grauzone befinden sich Inkassounternehmen, welche die Forderungseintreibung als Massengeschäft betreiben. Sie überprüfen meistens Forderungen nicht oder treten Forderungen untereinander ab. Dadurch entstehen auf unberechtigte Weise überhöhte Inkassogebühren, gegen die Sie sich erfolgreich wehren können.
  • In vielen Fällen handelt es sich um massenhaft verkaufte oder abgetretene Forderungen. Viele Großunternehmen möchten sich nicht um die Forderungseintreibung kümmern und schalten ein Inkassobüro ein. Weil die Inkassounternehmen die Forderungen gar nicht kennen oder durch Fehler in der Übermittlung und Kommunikation entstehen auch so falsche Inkassobriefe.

Darf das Inkasso Unternehmen mir drohen?

Viele unseriöse Inkassounternehmen drohen Menschen mit harten, aber vollkommen aus der Luft gegriffenen Konsequenzen.

In den Inkassoschreiben finden sich dann Drohungen wie:

„Der Gerichtsvollzieher kommt bald und nimmt Ihren Fernseher mit.“

Eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist erst ab Ergehen eines sogenannten „Titel“ möglich (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Und auch dann kann ein Fernseher grundsätzlich nicht mitgenommen werden, weil er zum Grundbedarf eines jeden Menschen zählt.

„Ihr Arbeitgeber wird über Ihre Schuldensituation informiert.“

Ein Herantreten an einen Arbeitgeber ist nur möglich, wenn er dem Gläubiger bekannt ist. Das ist meistens nicht der Fall. Zudem muss das Gehalt abgetreten worden sein oder ein Titel vorliegen.

„Ihr Lohn oder Gehalt wird bald gepfändet.“

Auch hier ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht bekannt. Zudem muss auch das Gehalt abgetreten worden sein oder ein Titel vorliegen.

„Wenn sie nicht zahlen, verlieren Sie Ihr Auto.“

Es muss zumindest ein Titel vorliegen. Auch wenn er vorliegt können Sie ein Auto in der Regel behalten, weil es für den Arbeitsweg gebraucht wird.

Diese Drohungen haben meistens keine Basis. Sie sind nur eine Masche, um Sie einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Hiervon sollten Sie sich grundsätzlich nicht beängstigen lassen.

Besuche vom Gerichtsvollzieher und Pfändungen sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen können nur betrieben werden, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt. Hierzu müssten Ihre Gläubiger bereits ein Mahnverfahren gegen Sie abgeschlossen haben. Im Anschluss müsste ein Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil gegen Sie ergangen sein. Sie würden dann auf jeden Fall Post vom Gericht bekommen haben. Diese ist wäre an Sie adressiert. Erst mit dem vollstreckbaren Titel wären Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie überhaupt möglich.

Was können Sie gegen Drohungen unternehmen?

Lassen Sie uns schnellstmöglich überprüfen, ob das Inkassoschreiben berechtigt oder haltlos ist! Die Drohungen sollten Sie grundsätzlich nicht beachten – sie sind meist haltlos und dienen nur der Einschüchterung.

Ist die Inkassoforderung unberechtigt, gehen alle Drohungen ins Leere. Wenn wir Sie erfolgreich gegen das Inkassoschreiben verteidigen, wird die Inkassofirma bestätigen müssen, dass ihre Forderung nicht besteht. Gerne überprüft einer unserer Anwälte Ihren Inkassobrief auf seine Rechtmäßigkeit und begleitet Sie dann gegen die Inkassofirma.

Ergibt die Prüfung allerdings, dass das Inkassoschreiben berechtigt war, sollten Sie die Forderung bezahlen.

Muss ich die Inkassogebühr bezahlen?

Inkassounternehmen erheben grundsätzlich Gebühren.  Bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen müssen Sie diese Gebühren nicht zahlen.

Nur bei

  • berechtigten Forderungen oder
  • einer korrekt berechneten Gebühr

sind Sie zur Zahlung der Inkassogebühr verpflichtet.

Gerne überprüft unser Kooperationspartner halloAnwalt, ob Sie eine Inkassoforderung bezahlen müssen oder nicht.

Was wird dabei geprüft?

  • Zunächst wird in Erfahrung gebracht, ob diese Forderung überhaupt besteht. Oftmals wissen Menschen ganz genau, dass sie einen Vertrag nicht abgeschlossen haben. Oder sie erhalten unbestellte Ware oder Dienstleistungen. Dennoch bekommen sie später einen Inkassobrief.
  • Über diese Forderung ist Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt worden. Haben Sie keine Rechnung bekommen, darf eine Inkassofirma nicht tätig werden.
  • Die Rechnung darf nicht fehlerhaft oder undeutlich gewesen sein.
  • Weiterhin muss Ihnen diese Rechnung zugestellt worden sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie bei Ihnen Zuhause in den Briefkasten geworfen wurde oder Ihnen persönlich übergeben wurde.
  • Ihr Gläubiger muss Ihnen nach der Rechnung noch eine Mahnung geschickt haben.
  • Hat er Ihnen keine Mahnung geschickt, muss er zumindest die 30-Tage-Regelung beachtet haben. Das heißt, dass er 30 Tage abgewartet haben muss, bevor er eine Inkassofirma beauftragt. Allerdings gilt die 30-Tage-Regelung nur, wenn Sie darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind.
  • Sie haben fristgerecht widerrufen, aber dennoch einen Inkassobrief bekommen.
  • Sie haben innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, werden aber dennoch von der Inkassofirma angeschrieben.
  • Sie haben die Zahlung bereits verweigert, weil Sie zum Beispiel keine Möglichkeit hatten, die Forderung auf einmal zu begleichen. Trotzdem wird eine Inkassofirma eingeschaltet, obwohl ein Vorgehen gegen Sie offensichtlich aussichtlos ist.
  • Die Firma, der Sie Geld schulden, hat eine eigene Rechtsabteilung. In diesen Fällen ist es nicht angemessen, die Beitreibung an eine Inkassofirma abzugeben.
  • Sie haben Ihrem Gläubiger angezeigt, dass Sie zahlungsunfähig ist. Dann darf kein Inkasso mehr eingeschaltet werden.
  • Sie waren von Anfang an mit der Leistung des Gläubigers nicht einverstanden und haben sie beanstandet.
  • Die Inkassofirma verlangt eine sogenannte „1,3 Gebühr“, obwohl die Inkasso den Bestand der Forderung nicht geprüft hat und keine besonderen Ausführungen im Einzelfall gemacht hat.

Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind auf den Einzug von Forderungen spezialisiert. Meistens werden sie von Firmen Beauftragt, z. B. von Telefonunternehmen, Stromanbietern, Versandhändlern oder Dienstleistern. Der Begriff „Inkasso“ stammt – wie übrigens auch der Begriff „Bank“ – aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie „Geld einziehen.

Die typische Vorgehensweise von Inkassounternehmen ist:

Entweder: Eine Firma beauftragt das Inkassounternehmen zum Forderungseinzug – das Inkassounternehmen wird für eine Firma tätig.

Oder: Eine Firma verkauft ihre Forderung an ein Inkassobüro – das Inkassounternehmen wird selbst zum Gläubiger.

Häufig kommt auch vor: Ein weiterer Fall ist der Weiterverkauf von Forderungen von einem Inkassobüro zum nächsten – dies ist ein eindeutiger Fall einer unseriösen Inkassopraktik. Dadurch werden Inkassogebühren künstlich erhöht.

Übernimmt die Inkassofirma die Eintreibung, schreibt sie Sie an. Sehr oft überprüfen Inkassofirmen dabei nicht gar nicht, ob die Forderung  überhaupt besteht. Das Inkassogeschäft ist sehr oft auf der Annahme aufgebaut, dass Menschen „einfach bezahlen, obwohl kein Anspruch besteht“. Auch bei der Höhe ihrer eigenen Gebühren geben sich Inkassofirmen oftmals keine Mühe. Sie veranschlagen in vielen Fällen der eigenen Einfachheit halber die höchste Gebühr.