Heirat während Provatinsolvenz

Schönen guten Tag,

ich befinde mich im 5. Jahr in der Wohlverhaltensperiode in der Privatinsolvenz. Jetzt würde ich gerne heiraten. Nun bin ich auf die Information gestoßen, daß bei einer Heirat bei den Pfändungsfreibeträgen eine unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird, was bei meinem Gehalt zur Folge hätte, daß kein Einkommen mehr gepfändet werden könnte. Nun meine Frage: würde es denn nicht für den TH bzw. das Gericht so aussehen, als wenn genau aus diesem Grunde vorsätzlich geheiratet hat? Würde sich denn der TH einfach damit abfinden, dass es kein pfändbares Einkommen mehr gibt? Was gäbe es denn bei einer Heirat sonst noch zu beachten?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Restschuldbefreiung angekündigt/7/2018

Nach dem Tod meiner Frau muß ich zum 31.3.2017 das Haus verlassen.
Aufgrund meiner Bonität habe ich überhaupt keine Chance ein neues zuhause zu finden.
Was kann ich machen?

schuldentilgung, es besteht allerdings ein titel!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Website entdeckt und finde ihr Angebot zur Schuldenregulierung sehr interessant.

In meinem Falle ist es konkret wie folgt.:

Im Rahmen eines Wohnungswechsels habe ich im Jahre 2007 eine Energieversorgungsschuld von ca 1100,- Euro generiert welche mir bis heute nicht schlüssig ist. Gläubiger ist E.O.N.!!
Angeblich habe sich die Kosten durch den Zählerstand errechnen lassen, welchen ich aber seinerzeit nicht abgelesen habe.
Durch eine schwere Erkrankung bedingt konnte ich mich nicht weiter um die Angelegenheit kümmern und es erging ein Versäumnisurteil!
Dieser Titel ist bis zu 30 Jahren gültig, was ihnen natürlich bekannt ist.
Der Anwalt des Gläubigerunternehmens E.O.N. ist in all den Jahren nicht bereit gewesen einem Vergleich in der Höhe ihres genannten Rahmens zu gewähren, sondern fordert von mir die volle Höhe der titulierten Summe.
Ein Schufaeintrag besteht seit bestehen des Versäumnisurteils.
Der Anwalt hat sich aber seit mehreren Jahren nicht gemeldet und nun beläuft sich die Forderung mittlerweile auf eine Höhe von ca 2100,- Euro.
Heute am 18.02.2017 habe ich dann einen Brief erhalten mit der Aufforderung den genannten Betrag nun bis zum 22.02.2017 zu zahlen.
Sehen sie eine Möglichkeit mir in dieser Angelegenheit zu helfen?
Wichtig ist mir auch den Schufaeintrag endlich wieder gelöscht zu bekommen, denn dieser behindert mich in vielerlei Hinsicht extrem.
Ich habe nach meiner Erkrankung eine neue Arbeitsstelle gefunden und müsste mir z.b. ein Auto anschaffen um meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Dies ist auf grund des Schufaeintrages nicht möglich.
Ich bin der Meinung wenn man von mir geld möchte, muss man mir auch die Möglichkeit geben welches zu verdienen.
Das sieht der Gläubiger wohl anders!!!!!!

Ich würde mich freuen in dieser Angelegenheit von ihnen zu hören und verbleibe zunächst,

mit freundlichem Gruss
Hubert Schmitt

Schlußverteilung Insolvenz erst nach Steuererklärung des Folgejahres der I.eröffnung?

Guten Tag,
nun habe ich noch eine kleine Frage. Hängt der Abschluß des Insolvenzverfahrens vom Steuerbescheid des Jahres, welches auf das Jahr der Insolvenzeröffnung folgt ab?
Oder liegt das im Ermessen des Insolvenzverwalters.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Guten Tag,
aktuell befinde ich mich im eröffneten Insolvenzverfahren.
Es besteht ja die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, vorausgesetzt die Verfahrenskosten wurden bis dahin gedeckt.
Wenn genug Masse vorhanden ist, sollte das ja aus der Masse erfolgen. Gehören die monatlichen Beträge aus dem pfändbaren Einkommen auch zur Masse und werden zur Kostendeckung herangezogen?
Muß ich einen besonderen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen – wenn ja zu welchem Zeitpunkt?
Oder erfolgt das automatisch? Informiert der Insolvenzverwalter (später Treuhänder) uns darüber?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

BG
Dorothea Weiß

Zahlungen aus der Pfändungsfreienmasse

Einen schönen guten Tag,
bezüglich der Privatinsolvenz hätte ich nun auch mal eine Frage.

Wenn man nun verschuldet ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (was wahrlich jedem passieren kann) und lediglich ein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze hat kann ja nichts gepfändet werden.

Mit der Privatinsolvenz entstehen ja auch gewisse Kosten.

Die Verfahrenskosten richten sich zum Teil ja auch nach dem Verwertbarenteil also der monatlichen Geldmasse welche über den Insolvenzverwalter eingezogen und verteilt wird.

Wenn man nun als Schuldner jedoch von seinem Pfändungsfreieneinkommen monatliche eine Summe von beispielsweise 50 Euro an den Insolvenzverwalter überweist um zum einen die Verfahrenskosten und eventuell auch einen Teil der Schulden zu tilgen.

Wie wird das angerechnet?

Werden diese 50 Euro als Insolvenzmasse gesehen wodurch die Verfahrenskosten steigen oder wird dieses Geld direkt zur Tilgung ohne Mehrkosten verrechnet da es aus der Pfändungsfreienmasse stammt?

Schon einmal besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.