Beendigung Privatinsolvenzverfahren
Mein Verfahren läuft fast 6 Jahre.
Gibt es denn keine Vorschriften auch für das Amtsgericht,
wann das Privatinsolvenzverfahren beendet wird.
Ich hatte nur Bankschulden. Die Verwertung war nur mein Gehalt.
Ich halte es daher unbegründet, das Verfahren einfach nicht zu beenden.
Der Nachteil ist, das nach Ablauf der 6 Jahre, die pfändbaren Anteile vom Gehalt (800) Euro, weiterhin bezahlt werden müssen, bis zur Erteilung der RSB.
Alle anderen Nachteile brauche ich nicht aufzählen.
Darf man hier nicht von Ungerechtigkeit sprechen?
Sicher kommt einer der sagt, wo denn die Gerechtigkeit der
Gläubiger bleibt. Das ist aber ein anderes Thema.
Immer wieder heißt es, das das Verfahren nach ca. 2 Jahren beeendet
ist. Niemals habe ich vorher gelesen, das es auch über 6 Jahren nicht beendet wird.
Ich könnte ein Buch schreiben, über das Verhalten der Treuhänder ( wenn viel Gehalt zur Verfügung steht).
Ich kann nur allen raten, nur als Hartz4 Empfänger einen Antrag zu stellen.