Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, haben zwei Franchisenehmer der bekannten Donut- und Kaffeekette, die in Deutschland derzeit mit 67 Filialen vertreten ist, einen Insolvenzantrag gestellt. Die beiden betroffenen Unternehmen heißen Will Coffee GmbH und S&C international Deutschland GmbH. Die Umsätze in den Filialen waren offenbar so weit zurückgegangen, dass eine Sanierung im Wege des geordneten Insolvenzverfahrens als wirtschaftlich beste Option erschien. Laut einem Unternehmenssprecher sei die Lohnfortzahlung der betroffenen Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld für die nächsten drei Monate gesichert, in denen der Warenverkauf in den Filialen auch wie bisher weitergeht.
Bei uns erfahren Sie, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Möglichkeiten das Insolvenzrecht bietet, um aus einer wirtschaftlichen Schieflage herauszufinden.
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Dunkin’ Donuts wird als Franchiseunternehmen geführt. Bei diesem Geschäftsmodell verkauft der Franchisenehmer die Produkte selbstständig, verwendet dabei jedoch die Marke und die einheitliche Ausstattung des Franchisegebers. Daher ist nach außen nicht sofort erkennbar, welcher Betreiber wirklich hinter einer Bestimmten Filiale steckt.
Mutterkonzern und Franchisegeber für Deutschland ist die in Frankfurt am Main ansässige Dunkin’ Brands Deutschland GmbH. Diese ist von den Insolvenzanträgen aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrags in keiner Weise betroffen, ebenso wenig die Filialen der restlichen Franchisenehmer.
Die S&C International Deutschland GmbH sitzt in Berlin und besitzt die Rechte für den Vertrieb der Dunkin’-Produkte in Berlin und Sachsen. Die Will Coffee GmbH besitzt die Franchise-Lizenz für NRW und sitzt in Mülheim an der Ruhr. Die restlichen Filialen verteilen sich auf fünf weitere Lizenznehmer.
Bereits im Jahr 2016 hat in Österreich der Franchisenehmer M&D Restaurant Development GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem eine Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen vorlagen.
Die beiden betroffenen Franchisenehmer betreiben zusammen 32 der 67 deutschen Dunkin’-Filialen, die meisten davon in NRW und Berlin. Insgesamt arbeiten in den betroffenen Filialen rund 260 Mitarbeiter. Ein Sprecher ließ im Namen des Unternehmens verlauten, dass höhere Personalkosten durch die Einführung des Mindestlohns sowie rückläufige Umsätze insbesondere in den Bahnhofsfilialen die wirtschaftliche Lage spürbar verschlechtert hätten. Darüber hinaus hätten die Unternehmen kürzlich erst Investitionen in neue Standorte getätigt, die sich jedoch als unrentabel herausstellten und wieder geschlossen werden mussten. Als Grund für die mangelnde Laufkundschaft in den Bahnhöfen nannte der Sprecher den zunehmenden Fernbusverkehr. Vielerorts wurde der Fernbus-Verkehr mittlerweile aus den Innenstädten und von den Bahnhöfen weg verlagert.
Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, auf welchem Wege eine Sanierung der Unternehmen in Angriff genommen werden kann. Dabei kommt ein Verkauf an einen Investor oder ein Insolvenzplan in Betracht, ein im Insolvenzrecht vorgesehenes Mittel. Hierbei soll das betroffene Unternehmen in Absprache mit den Gläubigern stabilisiert und fortgeführt werden.

Dunkin´Donuts ist eine Kette, welche Donuts und Kaffee verkauft. Doch jetzt sind knapp 50% der Filialen von der Insolvenz betroffen.
Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gemäß §15a InsO bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Neben einer Zahlungsunfähigkeit ist auch Überschuldung ein Insolvenzgrund, wenn keine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens getroffen hat. Dann kann der Antrag noch maximal drei Wochen warten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind, als sein Vermögen. Da Unternehmen meistens durch Bankkredite fremdfinanziert sind, ist dies regelmäßig der Fall.
Zögert der Geschäftsführer trotz eines solchen Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag hinaus, drohen ihm Schadensersatzklagen.
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland war 2016 laut Creditreform im sechsten Jahr in Folge rückläufig. Es wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert, davon waren in 21.700 Fällen Unternehmen betroffen. Bei den restlichen Fällen handelte es sich um Verbraucherinsolvenzen, auch Privatinsolvenzen genannt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, dem Schuldner zu ermöglichen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode durch eine Restschuldbefreiung wieder Schuldenfrei leben zu können.
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Guten Tag,
seit 08.05. Befinde ich mich in der WP. Am 09.05. Hatte ich einen Unfall. Daher erhalte ich in Kürze eine Zahlung von Schmerzensgeld. Darf ich die volle Summe behalten? Oder sollte ich meinen Treuhänder lieber informieren? Zudem möchte ich mir einen Teil des überobligatorischen Rentenbezug aus meiner ehemaligen Anstellung in der Schweiz auszahlen lassen. Isz dies pfändbar? Denn ich habe es nun mitgeteilt bekommen, dass ich mir einen Teil nach wegzug aus der Schweiz auszahlen kann. Allerdings bestand die Möglichkeit auch während der Insolvenzeröffnung und ich möchte meine PI nicht gefährden.
Das ist der Unterschied zwischen einem Pfändungsschutzkonto und der Pfändungstabelle
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Viele Mandanten fragen uns, wo der Unterschied zwischen dem Freibetrag laut Pfändungstabelle und dem Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto liegt. Denn es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Schutz des P-Kontos mit den Zahlen aus der Pfändungstabelle nicht übereinstimmt.
Hierbei sollte man Folgendes wissen: Die Pfändungstabelle berücksichtigt die Anzahl der Unterhaltspflichten und auch die Höhe des Einkommens. Der Gesetzgeber möchte Leistung belohnen und hat festgelegt, dass jeder 3. Euro über dem Grundbetrag zusätzlich unpfändbar ist.
Das P-Konto soll dagegen einen schnellen Schutz vor Kontopfändung ermöglichen. Im Gegensatz zur Pfändungstabelle legen hier starre Grenzen den unpfändbaren Betrag beim P-Konto fest. Diese Grenzen können schnell berechnet werden. Auf diese Weise wird ein effektiver Mindestschutz ermöglicht. Die Bank – die das P-Konto führt – kann die Höhe des Einkommens oder unpfändbare Bestandteile wie beispielsweise Zuschläge nicht monatlich überprüfen. Die starren Freibeträge ermöglichen es der Bank, das P-Konto ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu führen.
Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel: Herr Müller verdient 2400 Euro netto, hat keine Unterhaltspflichten und befürchtet eine Pfändung auf seinem P-Konto. Beantragt er eine P-Konto Bescheinigung, wird er bei einem Blick in die Bescheinigung feststellen, dass danach 1.179,99 Euro unpfändbar wären (Stand: 01.07.2019). Dabei handelt es sich um einen sog. unpfändbaren Grundbetrag. Genau diesen Betrag würde die Bank im Rahmen des P-Kontos auch ohne die Bescheinigung freigeben.
Schaut Herr Müller dagegen in die Pfändungstabelle, stellt er fest, dass eigentlich 1.545,01 Euro unpfändbar sind – also Unterschied von fast 400 Euro zwischen Pfändungstabelle und P-Konto-Freibetrag. Hat die Bank hier einen Fehler gemacht? Nein. Die Bank wendet nämlich starre Grenzen an und kann nicht prüfen, ob Herr Müller beispielsweise in einem Monat mehr oder weniger verdient und den Freibetrag dann entsprechend anpassen. Die Bank ist auf die vereinfachte P-Konto Bescheinigung angewiesen. Ein Bankmitarbeiter müsste sonst jeden Monat manuell den Gehaltseingang prüfen.
Anders sieht es zum Beispiel bei einer Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber aus. Dieser kann und muss monatlich genau prüfen, wie hoch der pfändbare Betrag ist. Er kennt Ihr monatliches Einkommen und Ihre Unterhaltspflichten und kann sich daher nicht auf starre Grenzen berufen. Um die Grenze beim P-Konto anzuheben besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Dann kann Ihnen je nach Einkommen monatlich wesentlich mehr zur Verfügung stehen – in unserem Beispiel satte 400 Euro monatlich.
P-Konto Bescheinigung vom Rechtsanwalt
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Es gibt gute Nachrichten für viele verschuldete Personen: Die Pfändungsfreigrenzen wurden angehoben. Sie alle sollten daher seit dem 01.07.2017 mehr Geld zur Verfügung haben.
Die Höhe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle. Aus dieser Tabelle können Sie erfahren, wie viel Ihnen im Falle einer Pfändung oder Insolvenz verbleibt.
Immer zum 01.Juli eines jeden zweiten Jahres wird die Pfändungstabelle angepasst. Zum ersten Mal wurde der Betrag am 01.07.2003 angepasst. Seit diesem Zeitpunkt kommt es stets in ungeraden Jahren zur Anpassung. Dieses Jahr ist es wieder soweit – die Pfändungsgrenzen wurden angepasst.
Seit dem 01.07.2017 wurde die untere Pfändungsfreigrenze, der sogenannte Grundfreibetrag, von 1.073,88 Euro auf 1.1133,80 Euro angehoben. Das ist ein Anstieg in Höhe von monatlich 59,92 Euro. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, kommen zu diesem Betrag noch weitere Freibeträge hinzu.
Für die erste Unterhaltspflicht kommt ein unpfändbarer Freibetrag in Höhe von 425,71 Euro sowie 237,73 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, hinzu. Auch das ist eine erhebliche Steigerung zur letzten Pfändungstabelle. Diese neuen Pfändungsfreigrenzen gelten bis zum 30.06.2019, also genau 2 Jahre.
Kurz gesagt: Sie müssen nicht tätig werden. Im Fall einer Insolvenz sind Insolvenzverwalter und Treuhänder an die gesetzliche Pfändungstabelle gebunden und müssen die erhöhten Freibeträge automatisch anwenden. Das gleiche gilt für den Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung.
Die Banken und Kreditinstitute nehmen die Anpassung des Pfändungsschutzes beim P-Konto automatisch vor. Eine neue Bescheinigung ist für die Anpassung des P-Konto Grundfreibetrages sowie des erhöhten Sockelschutzes durch eine neue P-Konto Bescheinigung ist nicht notwendig.
Etwas anders stellt sich die Lage bei Vorliegen von individuellen Anhebungen des Pfändungsschutzes dar. Solche gibt es beispielsweise bei selbstständig tätigen, die Ihren Betrieb in der Insolvenz weiter fortführen oder bei gesundheitlichem Mehrbedarf.
Bei diesen individuellen Anhebungen sollte umgehend die Anpassung an die Beträge der Pfändungstabelle 2017 beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Wenn Sie Ihren Pfändungsschutz berechnen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Pfändungsrechner auf unserer Webseite. Durch diesen können Sie schnell und einfach Ihren individuellen Selbstbehalt ausrechnen.
Ich lebe in Portugal und habe Schulden in Deutschland, möchte eine Privatinsolvenz einleiten, geht das und wenn ja wie?
Mit freundlichen Grüssen
Catrin Pafel
Inwieweit ist der Ehepartner, wenn keine Gütertrennung vorliegt, von dem Verfahren betroffen?
Bin im fünften Jahr der WVP und bekomme eine Abschlagszahlung in Hähe von ca. 5.000,00 €, da der mtl. Auszahlungsbetrag unter 29,00 € liegt. Muss ich diese Summe angeben und unterliegt sie dem Insolvenzbeschlag?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren
Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.
Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.
Freundliche Grüsse
Patrick Tamas
Die Planinsolvenz eines Schuldners gilt als gescheitert, wenn
In diesem Fall wird das zuvor eingeleitete Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter fortgeführt.
In der Praxis befürchten viele von einem gescheiterten Insolvenzplan betroffene Schuldner, dass das vom Zuwender für den Insolvenzplan bereitgestellte Planangebt der Insolvenzmasse zufließt und verloren geht. Häufig besteht die Angst auch seitens der Dritten Person, die als Zuwender auftritt. Unsere Mandanten sowie Ihre Geldgeber können wir in dieser Situation beruhigen. Das für Ihren Insolvenzplan bereitgestellte Geld verbleibt dem Zuwender Ihrer Planinsolvenz. Es stellt keine pfändbare Vermögensposition des Schuldners in der Insolvenz dar. Das Planangebot ist eine Vermögensposition des Zuwenders, der von der Insolvenz nicht betroffen ist. Der Insolvenzverwalter kann das Planangebot nicht pfänden und der Insolvenzmasse zuführen.
Ist der erste Insolvenzplan gescheitert, bleibt die Möglichkeit der Vorlage eines zweiten Insolvenzplans unberührt. In der Praxis entscheidet der zuständige Richter, ob ein zweiter Versuch unternommen werden darf. Dem Einreichen eines zweiten Insolvenzplans wird nur dann stattgegeben, wenn der Richter es für sinnvoll erachtet. Die Chancen können durch eine kluge Ausgestaltung des neuen Planangebots steigen. Es sollte deutlich höher ausfallen als das Angebot des ersten Insolvenzplans. In der Praxis berücksichtigen wir diese Option bereits bei der Erstellung der ersten Planangebote unserer Mandanten.
Scheitert der Insolvenzplan eines Schuldners führt der Insolvenzverwalter das bereits eingeleitete Insolvenzverfahren fort. Unabhängig davon ob
eingeleitet wurde, steht am Ende des Insolvenzverfahrens das langersehnte Ziel – die sog. Restschuldbefreiung. Durch sie werden Sie grundsätzlich vollständig von Ihren Schulden befreit. Eine gescheiterte Planinsolvenz mit Insolvenzplan steht der Restschuldbefreiung nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat sie derart stark ausgestaltet, dass nicht einmal ein freiwilliger Verzicht des Schuldners auf die Restschuldbefreiung möglich ist (BGH vom 25.06.2015, IX ZR 199/14).
Die Restschuldbefreiung stellt das Hauptziel einer Privat- bzw. einer Regelinsolvenz dar. Durch sie werden im Regelfall
umfasst (§ 301 Absatz 1 InsO). Die Höhe Ihrer Forderungen insgesamt sowie die Anzahl Ihrer Gläubiger zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung spielen keine Rolle. Mit umfasst werden u.a.
Allerdings bestehen auch einige Ausnahmen, die von der Restschuldbefreiung einer Insolvenz nicht bereinigt werden. Beispielsweise werden von der Restschuldbefreiung folgende Forderungen nicht berührt (§ 302 InsO):
Erfahren Sie hier mehr über den Umfang der Restschuldbefreiung und nicht erfasste Forderungen.
Ebenso unberührt bleibt die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners. Erfahren Sie in diesem Beitragmehr über die Versagungsgründe in der Insolvenz.
Kommt es in der Praxis zum Scheitern eines Insolvenzplans, wird das bereits eingeleitete Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter fortgeführt mit dem Ziel der Schuldenbefreiung durch die Restschuldbefreiung. Losgelöst von der gescheiterten Planinsolvenz mit Insolvenzplan besteht die Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu verkürzen. Die Restschuldbefreiung kann nach
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden.
Grundsätzlich hat der Schuldner einer Planinsolvenz mit rechtskräftigem und bestätigtem Insolvenzplan die angepassten Gläubigeransprüche fristgerecht zu erfüllen. In der Praxis sind allerdings unterschiedliche Ausnahmen von diesem Grundsatz denkbar. Typische Konstellationen der Nichterfüllung eines Insolvenzplans sind:
In allen drei Fällen entfaltet der Insolvenzplan unterschiedliche Konsequenzen für den Schuldner.
In den Konstellationen 1 und 2 greift die sog. „Wiederauflebensklausel“ (§ 255 InsO). In der dritten Situation, in der die Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan nicht bestritten werden, können die Gläubiger aus dem Insolvenzplan vollstrecken.
Die Wiederauflebensklausel (§ 255 InsO) regelt die rechtlichen Auswirkungen für die Fälle, dass
In beiden Situationen leben die ursprünglichen Forderungen der betroffenen Gläubiger wieder auf. Etwaige Stundungen und teilweise vereinbarte Forderungserlasse werden hinfällig.
Ein erheblicher Rückstand bei der Erfüllung des Insolvenzplans ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner der Planinsolvenz
Die Wiederauflebensklausel greift nur, wenn der Schuldner die Erfüllung des Insolvenzplans übernimmt. Anders verhält es sich, wenn der gestaltende Teil des Insolvenzplans vorsieht, dass die Insolvenzgläubiger durch die bereitgestellten Mittel eines Dritten (z.B. den Zuwender) befriedigt werden sollen. Gerät der Dritte mit der Erfüllung in erheblichen Rückstand, leben die Forderungen der betroffenen Gläubiger nicht wieder auf.
Werden die Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan nicht bestritten, können die Gläubiger mit dem Plan wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben (§ 257 Absatz 1 InsO). Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können gegen
gerichtet werden. Das klassische Beispiel für einen Dritten ist der Zuwender Ihrer Planinsolvenz. Er hat durch seine eingereichte schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht Verpflichtungen zur Erfüllung des Insolvenzplans übernommen (vgl. § 230 Absatz 3 InsO).
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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