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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Widerruf der Restschuldbefreiung

14. August 2017/6 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus
  • Widerruf der Restschuldbefreiung

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Widerruf der Restschuldbefreiung gem. § 303 InsO

Nach dem Insolvenzverfahren und dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode steht normalerweise die Erteilung der Restschuldbefreiung. Schulden, die der Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen konnte, werden ihm durch dir Erteilung des rechtskräftigen Restschuldbefreiungsbeschlusses erlassen.


Inhalt dieser Seite:

  • Widerruf der Restschuldbefreiung
  • Gründe für den Widerruf
  • Zusätzliche Voraussetzungen
  • Wirkung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Gründe für den Widerruf der Restschuldbefreiung

§ 303 InsO gestattet den Insolvenzgläubigern jedoch ausnahmsweise die Möglichkeit eine bereits rechtskräftige erteilte Restschuldbefreiung zu widerrufen. Dies ist jedoch nur dann möglich wenn das Verhalten des Schuldners eine solche Maßnahme rechtfertigt. §303 InsO nennt drei Gründe, welche den Insolvenzgläubigern erlauben einen Widerruf zu beantragen:

1. Vorsätzliche Verletzung einer Obliegenheit

Stellt sich nachträglich heraus, dass der Schuldner vorsätzlich seine Obliegenheiten verletzt hat und dadurch die Befriedigung des Gläubigers erheblich beeinträchtigt wurde (§ 303 Abs. 1 Nr.1 InsO), besteht somit ein Grund für den Widerruf. Die Obliegenheiten des Schuldners sind in § 295 InsO geregelt. Hierunter fallen die Erwerbspflicht, die hälftige Auszahlungen einer erworbenen Erbschaft, Auskunftspflichten über einen Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle, sowie die Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger ausschließlich an den Treuhänder zu leisten. Wann eine „erhebliche“ Beeinträchtigung der Befriedigung des Gläubigers vorliegt ist nicht klar definiert. Von einer eheblichen Beeinträchtigung ist jedoch auszugehen, wenn die erreichte Quote der Rückzahlung der Schulden ohne die Obliegenheitsverletzung 5-10 % höher ausgefallen wäre. Grundsätzlich wird jedoch ein Widerrufsgrund, bei keiner oder nur sehr geringer Beeinträchtigung nicht gegeben sein.

2. Begehung einer Insolvenzstraftat

Einen weiteren Widerrufsgrund stellen Insolvenzstraftaten dar (§303 Abs.1 Nr.2 InsO). Hier gibt es zwei mögliche Varianten: Entweder erfolgt eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in §297 Abs. 1 InsO genannten Insolvenzstraftaten bereits innerhalb der sechsjährigen Abtretungsfrist, ein Gläubiger findet dies jedoch erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung heraus, oder aber das Strafurteil für eine Tat während der Abtretungsfrist wird erst nach der Erteilung der Restschuldbefreiung rechtskräftig. Beide Varianten Begründen die Möglichkeit eines Widerrufs durch einen Insolvenzgläubiger.

3. Verletzung einer Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht

Zuletzt besteht ein Widerrufsgrund, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung, grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt. Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners während des Insolvenzverfahrens sind in §97 InsO geregelt.


Zusätzliche Voraussetzungen des Widerrufs

Bild von einem Vertag, welcher gerade unterschrieben wird

§303 InsO gestattet den Gläubigern die Restschuldbefreiung zu widerrufen.

Voraussetzung für einen Widerruf ist zudem die Antragsstellung durch einen Insolvenzgläubiger. Ohne einen solchen Antrag wird das Gericht selbst nicht tätig werden. Die Möglichkeit der Antragsstellung besteht für die Insolvenzgläubiger jedoch nicht unbegrenzt, vielmehr muss hier eine Frist eingehalten werden. Für die in § 303 Absatz 1 Nr. 1 und 2 InsO genannten Gründe gilt eine Antragfrist von einem Jahr, ab der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Für den in § 303 Absatz 1 Nr.3 InsO genannten Grund eine Frist von nur 6 Monaten ab rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Außerdem muss der antragsstellende Gläubiger seine Behauptungen auch glaubhaft machen. Bedeutet, der Gläubiger muss die glaubhaft zu machende Tatsache so darlegen, dass sie wahrscheinlich erscheint. Bevor eine Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Antrag erfolgen kann, müssen außerdem Treuhänder und Schuldner gehört werden.

Wirkung des Widerrufs

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts wird entweder der Widerruf zugelassen und somit die Aufhebung der Restschuldbefreiung gewährt, oder der Antrag des Gläubigers wird abgewiesen mit der Folge das die Restschuldbefreiung für den Schuldner bestehen bleibt. Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts können sowohl Schuldner als auch Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen:


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-08-14 12:00:172019-09-03 11:39:30Widerruf der Restschuldbefreiung

Wie wende ich Erzwingungshaft ab?

14. August 2017/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus
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    Erzwingungshaft in einer Schuldensituation

    Besteht tatsächlich einmal ein Haftbefehl gegen Sie als Schuldner, ist das kein Grund unnötig besorgt zu sein. Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers aufgrund von Schulden gemäß §802g ZPO ist rein zivilrechlicher Natur und strafrechtlich in keinster Weise relevant. Die Erzwingungshaft stellt ein Zwangsmittel dar, das den Willen des Betroffenen brechen soll. Sie dient allein dazu, den Schuldner, der sich weigert eine eidesstattliche Versicherung über seinen Vermögensstand abzugeben (sog. Vermögensauskunft), zur erforderlichen Unterschrift zu zwingen.

    Die §§ 802g, 802h und 820i der Zivilprozessordnung enthalten entsprechende Regelungen zum zivilrechtlichen Haftbefehl. Er ist meist im Schuldnerverzeichnis oder bei Auskunfteien benannt, jedoch keineswegs bei den Ermittlungsbehörden oder der Polizei notiert. Eine mögliche Verhaftung wird direkt vom zuständigen Gerichtsvollzieher vorgenommen. Diesem steht es frei, sich an dieser Stelle Polizeibeamte zur Hilfe zu holen. Ansonsten hat der Haftbefehl allerdings nichts mit der Polizei zutun. Kontrollierende Polizeibeamte stehen nicht in Kenntnis davon, genau wie der Zoll oder andere öffentlichen Stellen – ausgenommen dem Schuldnerverzeichnis. Nach dem neuen, 2013 in Kraft getretenen Vollstreckungsrecht verliert der Haftbefehl nach Ablauf von 2 Jahren seine Gültigkeit, § 820h Abs. 1 ZPO. Danach gehen von ihm keinerlei Wirkungen mehr aus.


    Inhalt dieser Seite:

    • Erzwingungshaft in Schuldensituation
    • Sonderregelungen für Haftbefehl
    • Inhaftierung unwahrscheinlich
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Sonderregelungen für Haftbefehl im zivilrechtlichen Bereich

    Der springende Punkt bei betreffendem Haftbefehl im zivilrechtlichen Bereich ist, dass er nach Abgabe der Vermögensauskunft nicht mehr wirksam ist. Es reicht somit völlig aus, die Auskunft kurzfristig abzugeben, um eine drohende Verhaftung abzuwenden. Da der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan gem. § 802g ZPO ständig zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung befugt ist, besteht kein Grund zur übermäßigen Aufregung. Es ist letztlich möglich, bei dem die Verhaftung vornehmenden Gerichtsvollzieher, im Moment der drohenden Inhaftierung, das Vermögensverzeichnis zu unterzeichnen, sodass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden kann.

    Nur sehr selten kommt es zu tatsächlichen Vollstreckungen von Haftbefehlen – nicht zuletzt weil bereits die Antragstellung dieser seitens eines Gläubigers mit Kosten verbunden ist – auf Gläubigerseite wird regelmäßig ökonomisch gedacht. Hinsichtlich einer potentiellen Türöffnung verlangt der Gerichtsvollzieher oftmals einen Vorschuss für den Schlüsseldienst, welcher von Gläubigerseite aus zu zahlen ist. Dies tut der Gläubiger in aller Regel nicht. Das einzige Szenario, in dem Sie als Schuldner wirklich Gefahr laufen, verhaftet zu werden, ist folgendes: Geht Ihr Gläubiger davon ausgeht, dass Sie höchstwahrscheinlich über Immobilieneigentum verfügen, kommt es des Öfteren vor, dass dieser den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Selbst in diesem Fall endet das Ganze jedoch zumeist mit Abgabe der Vermögensauskunft.

    Inhaftierung unwahrscheinlich

    Die §§ 802g, 802h und 820i der Zivilprozessordnung enthalten entsprechende Regelungen zum zivilrechtlichen Haftbefehl.

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich zur Inhaftierung kommt, gelten gesonderte Bedingungen. Zwar ist der Vollzug von Erzwingungshaft durch die Vorschriften über den Vollzug einer Freiheitsstrafe entsprechend gemäß § 171 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelt. Eine gemeinsame Unterbringung mit „kriminellen“ Gefangenen ist jedoch lediglich mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Ebenfalls muss keine Anstaltskleidung getragen werden und es darf eigene Bettwäsche benutzt werden. Außerdem besteht im Gegensatz zu anderen Gefangenen keine Verpflichtung zur Arbeit in der Anstalt.



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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-08-14 11:48:512019-09-03 11:36:28Wie wende ich Erzwingungshaft ab?

    Genossenschaftsanteile

    13. August 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Guten Tag
    wie sieht es mit den Genossenschaftsanteilen während des eröffneten Verfahren aus wenn man aus der Wohnung auszieht und der Insolvenzverwalter die Wohnung nach §109 abs.1 satz 2 inso “freigegeben” hat?. Gehören die Anteile (ca 1100€) nach Auszug dem Mieter (mir) oder in die Masse?

    Sollte die Auszahlung erst in der WPV sein wem würden dann die Anteile zustehen?

    Würde mich über eine Auskunft sehr freuen.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-08-13 09:54:332017-08-13 09:54:33Genossenschaftsanteile

    Steuerrückerstattung

    10. August 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Ich hab im Mai Steuererklärung , gemeinsame Veranlagung ( Steuerklasse 4/4 mit einem Kind) mit meiner Noch-Ehe-Frau. Wir leben getrennt seit 2/2014 und sind kein Paar mehr. Am 25.07.2017 hab ich den Insolvenzantrag unterschrieben, diese Insolvenzverfahren wurde am 27.7.2017 eröffnet. Mein Steuerbescheid kam am 01.08.2017. das Geld wurde an mich ausgezahlt vom Finanzamt. Von meinem Steuerberater erfuhr ich den abzuführenden Anteil an meine Noch-Ehe-Frau(391€)! Der Rest von 1893€ soll ich jetzt dem Insolvenzverwalter überweisen. Ist die Steuerrückerstattung voll pfändbar? Darf ich davon z.B. Eine Kfz-Windschutzscheibe mit Selbstbeteiligung von 150€ austauschen lassen über die Kfz-Versicherung und darf ich mir noch für den Arbeitsweg noch Winterreifen davon kaufen?
    Am 10.8.17 bekam ich Post vom Insolvenzverwalter mit der Bitte der Überweisung bis 24.8.17 des Betrages !
    Haben Sie hierzu Paragrafen oder Gerichtsurteile?
    Vielen Dank

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-08-10 22:57:232017-08-10 22:57:23Steuerrückerstattung

    Außergerichtlicher Vergleich

    10. August 2017/1 Kommentar/in Außergerichtlicher Vergleich /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie schnell wird nach einem außergerichtlichen Vergleich die Schufa von negativen Einträgen gesäubert? Ab wann ist man also tatsächlich Schuldenfrei und hat eine saubere Schufa?

    Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

    Mit freundliche Grüßen

    Antonijo Slavicek

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-08-10 05:29:032017-08-10 05:29:03Außergerichtlicher Vergleich

    Ende der Insolvenz, bzw Wöhlverhaltensphase

    9. August 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Im Aug. 2016 erhielt ich die Information das ich etwas erbe. Dieses und allen weiteren Schriftverkehr habe ich an meinen Insolvenzberater weitergeleitet.
    Nun 01.08 endete meine Wohlverhaltensphase, Das Erbe ist bis jetzt nicht ausgezahlt. Muss ich nun noch was vom Erbe abgeben?

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-08-09 10:26:522017-08-09 10:26:52Ende der Insolvenz, bzw Wöhlverhaltensphase

    Dunkin’ Donuts-Betreiber melden Insolvenz an

    7. August 2017/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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    Dunkin’ Donuts-Betreiber melden Insolvenz an – Fast jede zweite Filiale betroffen

    Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, haben zwei Franchisenehmer der bekannten Donut- und Kaffeekette, die in Deutschland derzeit mit 67 Filialen vertreten ist, einen Insolvenzantrag gestellt. Die beiden betroffenen Unternehmen heißen Will Coffee GmbH und S&C international Deutschland GmbH. Die Umsätze in den Filialen waren offenbar so weit zurückgegangen, dass eine Sanierung im Wege des geordneten Insolvenzverfahrens als wirtschaftlich beste Option erschien. Laut einem Unternehmenssprecher sei die Lohnfortzahlung der betroffenen Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld für die nächsten drei Monate gesichert, in denen der Warenverkauf in den Filialen auch wie bisher weitergeht.

    Bei uns erfahren Sie, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Möglichkeiten das Insolvenzrecht bietet, um aus einer wirtschaftlichen Schieflage herauszufinden.


    Inhalt dieser Seite:

    • Fast jede zweite Filiale betroffen
    • Wer steckt hinter der Firma?
    • Hintergründe der Insolvenz der Franchise
    • Insolvenzantragspflicht von Kapitalgesellschaften
    • Insolvenzen in Deutschland rückläufig
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Wer steckt hinter Dunkin’ Donuts?

    Dunkin’ Donuts wird als Franchiseunternehmen geführt. Bei diesem Geschäftsmodell verkauft der Franchisenehmer die Produkte selbstständig, verwendet dabei jedoch die Marke und die einheitliche Ausstattung des Franchisegebers. Daher ist nach außen nicht sofort erkennbar, welcher Betreiber wirklich hinter einer Bestimmten Filiale steckt.

    Mutterkonzern und Franchisegeber für Deutschland ist die in Frankfurt am Main ansässige Dunkin’ Brands Deutschland GmbH. Diese ist von den Insolvenzanträgen aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrags in keiner Weise betroffen, ebenso wenig die Filialen der restlichen Franchisenehmer.

    Die S&C International Deutschland GmbH sitzt in Berlin und besitzt die Rechte für den Vertrieb der Dunkin’-Produkte in Berlin und Sachsen. Die Will Coffee GmbH besitzt die Franchise-Lizenz für NRW und sitzt in Mülheim an der Ruhr. Die restlichen Filialen verteilen sich auf fünf weitere Lizenznehmer.

    Bereits im Jahr 2016 hat in Österreich der Franchisenehmer M&D Restaurant Development GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem eine Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen vorlagen.

    Hintergründe der Insolvenz der Franchise

    Die beiden betroffenen Franchisenehmer betreiben zusammen 32 der 67 deutschen Dunkin’-Filialen, die meisten davon in NRW und Berlin. Insgesamt arbeiten in den betroffenen Filialen rund 260 Mitarbeiter. Ein Sprecher ließ im Namen des Unternehmens verlauten, dass höhere Personalkosten durch die Einführung des Mindestlohns sowie rückläufige Umsätze insbesondere in den Bahnhofsfilialen die wirtschaftliche Lage spürbar verschlechtert hätten. Darüber hinaus hätten die Unternehmen kürzlich erst Investitionen in neue Standorte getätigt, die sich jedoch als unrentabel herausstellten und wieder geschlossen werden mussten. Als Grund für die mangelnde Laufkundschaft in den Bahnhöfen nannte der Sprecher den zunehmenden Fernbusverkehr. Vielerorts wurde der Fernbus-Verkehr mittlerweile aus den Innenstädten und von den Bahnhöfen weg verlagert.

    Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, auf welchem Wege eine Sanierung der Unternehmen in Angriff genommen werden kann. Dabei kommt ein Verkauf an einen Investor oder ein Insolvenzplan in Betracht, ein im Insolvenzrecht vorgesehenes Mittel. Hierbei soll das betroffene Unternehmen in Absprache mit den Gläubigern stabilisiert und fortgeführt werden.


    Insolvenzantragspflicht von Kapitalgesellschaften

    Dunkin´Donuts ist eine Kette, welche Donuts und Kaffee verkauft. Doch jetzt sind knapp 50% der Filialen von der Insolvenz betroffen.

    Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gemäß §15a InsO bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Neben einer Zahlungsunfähigkeit ist auch Überschuldung ein Insolvenzgrund, wenn keine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens getroffen hat. Dann kann der Antrag noch maximal drei Wochen warten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind, als sein Vermögen. Da Unternehmen meistens durch Bankkredite fremdfinanziert sind, ist dies regelmäßig der Fall.

    Zögert der Geschäftsführer trotz eines solchen Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag hinaus, drohen ihm Schadensersatzklagen.

    Insolvenzen in Deutschland rückläufig

    Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland war 2016 laut Creditreform im sechsten Jahr in Folge rückläufig. Es wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert, davon waren in 21.700 Fällen Unternehmen betroffen. Bei den restlichen Fällen handelte es sich um Verbraucherinsolvenzen, auch Privatinsolvenzen genannt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, dem Schuldner zu ermöglichen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode durch eine Restschuldbefreiung wieder Schuldenfrei leben zu können.


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    Schmerzensgeld während WP und Zahlungen aus der Rente

    6. August 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Guten Tag,

    seit 08.05. Befinde ich mich in der WP. Am 09.05. Hatte ich einen Unfall. Daher erhalte ich in Kürze eine Zahlung von Schmerzensgeld. Darf ich die volle Summe behalten? Oder sollte ich meinen Treuhänder lieber informieren? Zudem möchte ich mir einen Teil des überobligatorischen Rentenbezug aus meiner ehemaligen Anstellung in der Schweiz auszahlen lassen. Isz dies pfändbar? Denn ich habe es nun mitgeteilt bekommen, dass ich mir einen Teil nach wegzug aus der Schweiz auszahlen kann. Allerdings bestand die Möglichkeit auch während der Insolvenzeröffnung und ich möchte meine PI nicht gefährden.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-08-06 11:57:182017-08-06 11:57:18Schmerzensgeld während WP und Zahlungen aus der Rente

    Unterschied P-Konto und Pfändungstabelle

    4. August 2017/33 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus
    • P-Konto und Pfändungstabelle

      Das ist der Unterschied zwischen einem Pfändungsschutzkonto und der Pfändungstabelle

      Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt Insolvenz ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

      ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.
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      • Pfändungstabelle berücksichtigt Unterhaltspflichten und Einkommen
      • Banken wenden starre Pfändungsgrenzen an

      Pfändungstabelle berücksichtigt Unterhaltspflichten und Einkommen

      Viele Mandanten fragen uns, wo der Unterschied zwischen dem Freibetrag laut Pfändungstabelle und dem Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto liegt. Denn es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Schutz des P-Kontos mit den Zahlen aus der Pfändungstabelle nicht übereinstimmt.

      Hierbei sollte man Folgendes wissen: Die Pfändungstabelle berücksichtigt die Anzahl der Unterhaltspflichten und auch die Höhe des Einkommens. Der Gesetzgeber möchte Leistung belohnen und hat festgelegt, dass jeder 3. Euro über dem Grundbetrag zusätzlich unpfändbar ist.

      Das P-Konto soll dagegen einen schnellen Schutz vor Kontopfändung ermöglichen. Im Gegensatz zur Pfändungstabelle legen hier starre Grenzen den unpfändbaren Betrag beim P-Konto fest. Diese Grenzen können schnell berechnet werden. Auf diese Weise wird ein effektiver Mindestschutz ermöglicht. Die Bank – die das P-Konto führt – kann die Höhe des Einkommens oder unpfändbare Bestandteile wie beispielsweise Zuschläge nicht monatlich überprüfen. Die starren Freibeträge ermöglichen es der Bank, das P-Konto ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu führen.

      Banken wenden starre Pfändungsfreigrenzen an

      Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel: Herr Müller verdient 2400 Euro netto, hat keine Unterhaltspflichten und befürchtet eine Pfändung auf seinem P-Konto. Beantragt er eine P-Konto Bescheinigung, wird er bei einem Blick in die Bescheinigung feststellen, dass danach 1.179,99 Euro unpfändbar wären (Stand: 01.07.2019). Dabei handelt es sich um einen sog. unpfändbaren Grundbetrag. Genau diesen Betrag würde die Bank im Rahmen des P-Kontos auch ohne die Bescheinigung freigeben.

      Schaut Herr Müller dagegen in die Pfändungstabelle, stellt er fest, dass eigentlich 1.545,01 Euro unpfändbar sind – also Unterschied von fast 400 Euro zwischen Pfändungstabelle und P-Konto-Freibetrag. Hat die Bank hier einen Fehler gemacht? Nein. Die Bank wendet nämlich starre Grenzen an und kann nicht prüfen, ob Herr Müller beispielsweise in einem Monat mehr oder weniger verdient und den Freibetrag dann entsprechend anpassen. Die Bank ist auf die vereinfachte P-Konto Bescheinigung angewiesen. Ein Bankmitarbeiter müsste sonst jeden Monat manuell den Gehaltseingang prüfen.

      Anders sieht es zum Beispiel bei einer Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber aus. Dieser kann und muss monatlich genau prüfen, wie hoch der pfändbare Betrag ist. Er kennt Ihr monatliches Einkommen und Ihre Unterhaltspflichten und kann sich daher nicht auf starre Grenzen berufen. Um die Grenze beim P-Konto anzuheben besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Dann kann Ihnen je nach Einkommen monatlich wesentlich mehr zur Verfügung stehen – in unserem Beispiel satte 400 Euro monatlich.


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      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-08-04 14:31:552022-06-13 09:47:21Unterschied P-Konto und Pfändungstabelle

      Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2017

      4. August 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus

      Es gibt gute Nachrichten für viele verschuldete Personen: Die Pfändungsfreigrenzen wurden angehoben. Sie alle sollten daher seit dem 01.07.2017 mehr Geld zur Verfügung haben.

      Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen in der Pfändungstabelle 2017

      Die Höhe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle. Aus dieser Tabelle können Sie erfahren, wie viel Ihnen im Falle einer Pfändung oder Insolvenz verbleibt.

      Immer zum 01.Juli eines jeden zweiten Jahres wird die Pfändungstabelle angepasst. Zum ersten Mal wurde der Betrag am 01.07.2003 angepasst. Seit diesem Zeitpunkt kommt es stets in ungeraden Jahren zur Anpassung. Dieses Jahr ist es wieder soweit – die Pfändungsgrenzen wurden angepasst.

      Seit dem 01.07.2017 wurde die untere Pfändungsfreigrenze, der sogenannte Grundfreibetrag, von 1.073,88 Euro auf 1.1133,80 Euro angehoben. Das ist ein Anstieg in Höhe von monatlich 59,92 Euro. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, kommen zu diesem Betrag noch weitere Freibeträge hinzu.

      Für die erste Unterhaltspflicht kommt ein unpfändbarer Freibetrag in Höhe von 425,71 Euro sowie 237,73 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, hinzu. Auch das ist eine erhebliche Steigerung zur letzten Pfändungstabelle. Diese neuen Pfändungsfreigrenzen gelten bis zum 30.06.2019, also genau 2 Jahre.

      Was müssen Sie nun machen, damit die Pfändungsgrenzen 2017 sich vorteilhaft für Sie auswirken?

      Kurz gesagt: Sie müssen nicht tätig werden. Im Fall einer Insolvenz sind Insolvenzverwalter und Treuhänder an die gesetzliche Pfändungstabelle gebunden und müssen die erhöhten Freibeträge automatisch anwenden. Das gleiche gilt für den Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung.

      Wie sieht es beim P-Konto aus?

      Die Banken und Kreditinstitute nehmen die Anpassung des Pfändungsschutzes beim P-Konto automatisch vor. Eine neue Bescheinigung ist für die Anpassung des P-Konto Grundfreibetrages sowie des erhöhten Sockelschutzes durch eine neue P-Konto Bescheinigung ist nicht notwendig.

      Etwas anders stellt sich die Lage bei Vorliegen von individuellen Anhebungen des Pfändungsschutzes dar. Solche gibt es beispielsweise bei selbstständig tätigen, die Ihren Betrieb in der Insolvenz weiter fortführen oder bei gesundheitlichem Mehrbedarf.

      Bei diesen individuellen Anhebungen sollte umgehend die Anpassung an die Beträge der Pfändungstabelle 2017 beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Wenn Sie Ihren Pfändungsschutz berechnen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Pfändungsrechner auf unserer Webseite. Durch diesen können Sie schnell und einfach Ihren individuellen Selbstbehalt ausrechnen.

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      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-08-04 14:23:302017-08-04 16:23:56Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2017
      Seite 178 von 305«‹176177178179180›»
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