Guten Tag, ein sehr guter Freund von mir ist Franzose und lebt in Frankreich. Er besitzt zudem auch die deutsche Staatsbürgerschaft und hat vermietete Immobilien in Deutschland.
Da er in Frankreich nun Insolvenz anmelden muss, ist die Frage, ob davon auch die Immobilien in Deutschland betroffen sein werden oder ob lediglich die Besitztümer in Frankreich herangezogen werden dürfen? Gibt es hierzu Erfahrungswerte bzw. klare gesetzliche Vorgaben?
Soweit ich weiß, würde bei einer Insolvenz in Deutschland alles herangezogen werden dürfen. Wie verhält sich so etwas in Frankreich, vor allem unter der Voraussetzung, dass man beide Staatsangehörigkeiten besitzt? Ich hoffe auf ein wenig Licht im Dunkel…