Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Ic stecke gerade in einer Privatinsolvenz, und alles über 1500 (1600) wird mir gepfändet. Ich habe jetzt die finanzielle Unterstützung zu meiner privaten Krankenversicherung von der Rentenkasse genehmigt bekommen.Mir wurde auch eine Nachzahlung von 6 Monaten gezahlt. Leider ist eine Auszahlung von mehr als 1500 nicht möglich. Unterstützungen zur Krankenversicherung sollen ja nicht pfändbar sein.
Wie verhalte ich mich weiter?
MfG
J.G

P-Konto – neue Freibeträge?

Hallo, kommen jetzt im Juli 2025 wieder neue Freibeträge?
Muss ich eine neue P Konto Bescheinigung bestellen?
Danke Max

Dienstleistungsvertrag – Weiterführung nach abgewendetem Insolvenzverfahren

Guten Tag,
meine Frage ist, ob ein Dienstleistungsvertrag, der vor Jahren mit einem Kunden geschlossen wurde, durch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens automatisch als gekündigt gilt. Bzw., ob der Vertrag während und nach erfolgreich abgewendetem Verfahren wie gewohnt weiterläuft. Es gab keinerlei Anweisung des Insolvenzverwalters, der Dienstleister/Auftragnehmer hätte nur auf dessen Anweisung seine Leistung erbringen dürfen, Zahlungen wurden zu Gunsten des Auftraggebers seither eingestellt.
Vielen Dank für informative Rückmeldungen :-)

Privatinsolvenz

Bei meiner Tochter steht eventuell innerhalb des nächsten halben bis ganzen Jahres eine Privatinsolvenz wegen einer Erwerbsminderungsrente an. Es stellt sich natürlich nun die Frage, was passiert mit ihrem Auto. Das Auto ist 8 Jahre alt. Mein Mann und ich hatten damals einen Kredit für dieses Auto aufgenommen. bis 2023 wurden durch meine Tochter kleine monatliche Raten an uns zurückbezahlt. Nichtdestotrotz besteht noch eine Restschuld an uns von ca. 6000 Euro, gleichzusetzen mit dem Restwert des Autos.
Sollte es nun zu einer Privatinsolvenz kommen, haben wir als Eltern einen Anspruch auf den Restwert des Autos( gemäß §§ 50 Insolvenzgesetz ), so dass das Auto in unserem Besitz bleiben könnte.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Iris

Insolvenz in Irland – aber Vorstrafen in Deutschland wegen Insolvenzverschleppung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in Deutschland Schulden in Höhe von zusammen ca. € 750 000.

Ich bin in der jüngsten Vergangenheit zwei Male von verschiedenen deutschen Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, jeweils wegen Insolvenzverschleppung.
Einmal zu 160 Tagessätzen, das andere Mal zu 210 Tagessätzen.
Daher meine Frage: Ist eine Privatinsolvenz in Irland in diesem Fall überhaupt sinnvoll, d.h. sind meine Vorstrafen dafür relevant (und verhindern die Restschuldbefreiung) bzw. wird man vom Insolvenzrichter in Irland nach solchen Vorstrafen gefragt ?

Mit freundlichen Grüßen
Roland Freund

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war bis Ende 2022 im Rahmen einer GbR selbstständig tätig und hatte einen Geschäftspartner. Leider blieben meine Versuche, das Unternehmen zu retten, erfolglos. Aus diesem Grund beabsichtige ich nun, Insolvenz anzumelden.

Ein Insolvenzverwalter wies mich darauf hin, dass eine Meldung beim Arbeitsamt zwingend erforderlich sei. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies tatsächlich verpflichtend ist. Da ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchte, habe ich mich bislang weder beim Arbeitsamt gemeldet noch den Insolvenzantrag gestellt.

Um die Kosten für den Insolvenzantrag zu decken, plane ich, finanzielle Unterstützung von Familie und Freunden in Anspruch zu nehmen und die Ratenzahlung selbst zu übernehmen.

Ich bitte Sie höflich um Aufklärung, ob eine Meldung beim Arbeitsamt in meinem Fall tatsächlich erforderlich ist, auch wenn ich keine Leistungen beantrage.

Mit freundlichen Grüßen

Steuererstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit in einem laufenden Insolvenzverfahren und suche rechtliche Beratung zu meiner aktuellen Situation – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Freigabe meiner bevorstehenden Steuererstattung.

Eckdaten zu meinem Fall:

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 31.03.2025

Abgabe der Steuererklärungen: 27.03.2025 (für die Jahre 2021–2024)

Kosten Steuerberater: 331 €

Erwartete Rückerstattung: ca. 5.600 €

Nettoeinkommen (Vollzeit): ca. 1.900 €

Pfändbarer Betrag laut Tabelle: ca. 292 €

Meine Fragen:
1. Wird die Steuererstattung in voller Höhe der Insolvenzmasse zugerechnet, obwohl die Steuererklärungen vor Verfahrenseröffnung eingereicht wurden?

2. Ist es in meinem Fall überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend, einen Antrag auf Freigabe (Freibetrag) zu stellen?

Ich würde diesen Antrag gern an den Insolvenzverwalter oder an das zuständige Amtsgericht richten, da ich den Betrag dringend für persönliche und existenzielle Zwecke benötige:

Anstehende Eheschließung: Die damit verbundenen Kosten kann ich ohne finanzielle Unterstützung nicht tragen.

Krankheit meiner Mutter: Sie muss operiert werden. Ich möchte sie persönlich begleiten, was eine Reise in meine Heimat erfordert (ca. 1.000 € Flugkosten).

Führerschein: Ich habe bereits den Theorieteil bestanden. Wenn ich die Praxisprüfung nicht rechtzeitig ablege, verfällt die Prüfung. Der Führerschein ist für meine berufliche Zukunft entscheidend.

Angesichts dieser besonderen Umstände möchte ich anfragen, ob eine einmalige Freigabe der Steuererstattung möglich ist – und ob es dafür einen alternativen oder ergänzenden rechtlichen Weg gibt.

Ich bin mir bewusst, dass solche Fälle nicht selbstverständlich genehmigt werden, jedoch geht es für mich um existenzielle Lebensbereiche. Daher bitte ich um Ihre Einschätzung und Unterstützung.

Rückzahlung Krankenkassenbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 09.24 befinde ich mich in einer Prvatinsolvenz.
Ich bin selbstständig tätig und hatte für die Monate 01-11.24 Krankenkassenbeiträge i.H.v. ca. 1020€ zu zahlen, da keine Änderung des voraussichtlichen Einkommens für 2024 erfolgte. Für den Zeitraum vor der Eröffnung wurden keine Beiträge gezahlt.

Eine Änderung des Beitrages (auf ca. 320€) konnte erst für 12.24 erfolgen.
Die Beiträge für die Zeit nach der Eröffnung wurden entsprechend bezahlt. Nun ist der Steuerbescheid für 2024 angekommen, mit ca. 20000€. (17000€ für 01-09.24 und 3000€ für 09-12.24 – zusammengefasst auf die neue Steuernummer, welche ich nach Insolvenzeröffnung erhalten habe).

Jetzt meine Frage:
Für die Zeit vor der Insolvenz wurden keine Beiträge bezahlt, ab 09.24 entsprechend ca. 2500€ + 320€ 12.24 (Die Eröffnugn war nicht zum 1.09).
Werden diese Beiträge anteilig zurück erstattet?
Darf ich die Beträge behalten (Insolvenzbeschlag)? Die Rückerstattung vom Stromanbieter wurde durch den Insolvenzverwalter eingezogen.

Bei den Beiträgen handelt es sich nur um meine persönlichen Beiträge, es gibt keine Angestellten usw.

Mit freundlichen Grüßen

Green

Nebenberufliche Selbstständigkeit in der Privatinsolvenz

Guten Tag,
am 19.02.2025 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor war ich selbständig tätig, habe mein Gewerbe auf Anraten des Schuldnerberater abgemeldet, da es sich um private Schulden handelt.
Ich bin fast 60 Jahre alt und habe nun ein eine Teilzeitstelle gefunden, die ich zum 1. Mai antrete. In Absprache mit dem Insolvenzverwalter habe ich wieder ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, welches ich zunächst nur in den Abendstunden ausüben werde (ca. 3 Stunden die Woche). Eine Freigabe für das Gewerbe wurde erteilt. Mein Einkommen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.450€ netto pro Monat. Mein Ziel ist, das Gewerbe in den nächsten Monaten wieder aufzubauen, sodass ich nach dem Insolvenzverfahren von der Selbständigkeit meinen Lebensunterhalt wieder bestreiten kann.
Auf telefonische Nachfrage beim IV, wieviel ich ihm aus dem derzeitigen Einkommen abführen muss, bekam ich die Antwort: zur Zeit nichts, da ich noch keine ausreichenden Einnahmen hätte. Dieswürde sich erst ändern, wenn ich über das pfändbare Einkommen käme. Meine Befürchtung ist allerdings, dass mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird und ich zum Jahresende einen nicht erwirtschafteten Betrag in die Insolvenzmasse zahlen muss.
Mein Bestreben ist zukünftig in Teilzeit angestellt zu bleiben, meine Selbstständigkeit aufzubauen und dann auch einen Beitrag abzuführen, welches die Differenz zum fiktiven Arbeitsverhältnis beträgt.
Nun meine Frage, stimmt die Aussage des IV oder habe ich zu befürchten, dass ich zum Jahresende in die Bredouille komme?
Herzlichen Dank für Ihre Zeit und die Möglichkeit hier mein Anliegen zu schildern.
Christine xxx