Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit in einem laufenden Insolvenzverfahren und suche rechtliche Beratung zu meiner aktuellen Situation – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Freigabe meiner bevorstehenden Steuererstattung.
Eckdaten zu meinem Fall:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 31.03.2025
Abgabe der Steuererklärungen: 27.03.2025 (für die Jahre 2021–2024)
Kosten Steuerberater: 331 €
Erwartete Rückerstattung: ca. 5.600 €
Nettoeinkommen (Vollzeit): ca. 1.900 €
Pfändbarer Betrag laut Tabelle: ca. 292 €
Meine Fragen:
1. Wird die Steuererstattung in voller Höhe der Insolvenzmasse zugerechnet, obwohl die Steuererklärungen vor Verfahrenseröffnung eingereicht wurden?
2. Ist es in meinem Fall überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend, einen Antrag auf Freigabe (Freibetrag) zu stellen?
Ich würde diesen Antrag gern an den Insolvenzverwalter oder an das zuständige Amtsgericht richten, da ich den Betrag dringend für persönliche und existenzielle Zwecke benötige:
Anstehende Eheschließung: Die damit verbundenen Kosten kann ich ohne finanzielle Unterstützung nicht tragen.
Krankheit meiner Mutter: Sie muss operiert werden. Ich möchte sie persönlich begleiten, was eine Reise in meine Heimat erfordert (ca. 1.000 € Flugkosten).
Führerschein: Ich habe bereits den Theorieteil bestanden. Wenn ich die Praxisprüfung nicht rechtzeitig ablege, verfällt die Prüfung. Der Führerschein ist für meine berufliche Zukunft entscheidend.
Angesichts dieser besonderen Umstände möchte ich anfragen, ob eine einmalige Freigabe der Steuererstattung möglich ist – und ob es dafür einen alternativen oder ergänzenden rechtlichen Weg gibt.
Ich bin mir bewusst, dass solche Fälle nicht selbstverständlich genehmigt werden, jedoch geht es für mich um existenzielle Lebensbereiche. Daher bitte ich um Ihre Einschätzung und Unterstützung.