Der Abgasskandal breitet sich weiter aus. Auch Daimler soll mehr als eine Million Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben. Damit ist nach VW, Audi, Porsche der nächste große deutsche Automobilhersteller von dem Skandal betroffen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen und durchsucht derzeit fleißig die Zentrale von Daimler.
Aber was bedeutet das für Sie als Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen?
Zunächst heißt das für Sie, dass Sie einen Mercedes besitzen welcher deutlich mehr Abgase produziert als von Daimler angegeben. Dies wirkt sich in erster Linie natürlich auf die Umwelt aus. Darüber hinaus wirkt sich das aber auch den Wert Ihres Fahrzeuges aus.
Was können Sie also dagegen tun?
Sie haben zwei Optionen: Die erste Option ist es dem Autohersteller noch einmal Ihr Vertrauen zu schenken und das Fahrzeug vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Die Hersteller bieten nämlich Software-Updates an, um das Problem in Griff zu bekommen. Das heißt der Hersteller spielt ein anderes Programm in Ihr Fahrzeug ein und schon läuft der Mercedes sauber, umweltfreundlich und sonst natürlich auch ohne weitere Beeinträchtigungen.
Was für eine schöne, einfache Lösung! Wären da nicht verschiedene Spielverderber, wie der ADAC oder die Europäische Union, die eine Softwareaktualisierung als Lösung ablehnen und von Langzeitfolgen für das Fahrzeug sowie von der Beeinträchtigung der Leistung des Autos sprechen. Bei dieser Lösung tragen Sie also das Risiko, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update rund läuft und die Leistung, Spritverbrauch und die Haltbarkeit ihres Fahrzeuges sich nicht verschlechtert.
Andere Option: Wertverlust an den Hersteller weitergeben
Die zweite Option ist es den Wertverlust des Fahrzeuges unmittelbar an den Verursacher des Betruges, also an den Hersteller weiterzugeben.
Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auf der Seite der Verbraucher. Zum einen hat der Hersteller Sie arglistig über die Eigenschaften des Autos – also die Abgasmenge – getäuscht, so dass Sie die Rücknahme des mangelhaften Autos verlangen können.
Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten
Zum anderen gibt es da noch den Widerrufsjoker. Und zwar kann Ihr Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn der Kauf des Fahrzeuges über einen Kredit bei beispielsweise der Mercedes Bank finanziert wurde und dieser Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Unsere Kanzlei hat an dieser Stelle bereits hunderte Verträge geprüft und nahezu alle Verträge enthalten eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Widerruf hat noch zwei weitere entscheidende Vorteile.:
- Alle Kreditverträge, also auch Benziner können widerrufen werden
- Bei Fahrzeugen die nach dem 13.6.14 finanziert wurden brauchen Sie keine Entschädigung für die Nutzungen des Fahrzeuges zu zahlen.