Täglich neue Diesel-Fahrverbote

Diesel-Fahrer müssen jetzt ausbaden, was Politik und Großkonzerne angerichtet haben.

Ihr Diesel-Fahrzeug dürfen Sie in immer weniger Städten fahren. Ist Diesel fahren bald überhaupt noch möglich?

Schmerzhaft hohe Wertverluste

Etliche Diesel-Besitzer sind mittlerweile sogar gezwungen, ihr Diesel-Fahrzeug zu verkaufen.
Das Problem: Durch die ständig zunehmenden Diesel-Fahrverbote verliert Ihr Diesel-Fahrzeug rasant an Wert.

Ihren Diesel zu verkaufen lohnt sich also immer weniger – jeden Tag.

Die gute Nachricht:
Wir schützen Sie vor Wertverlust!

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Unsere erfahrenen Anwälte prüfen kostenlos für Sie, ob Sie von folgenden Lösungen profitieren können:

➧ Fahrzeug-Kauf rückgängig machen

Wir holen Ihr Geld direkt vom Hersteller zurück. So bekommen Sie deutlich mehr Geld, als beim Verkauf Ihres Fahrzeugs. Das funktioniert auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug schon vor Jahren gekauft haben.

➧ Schadensersatz vom Hersteller

Sie möchten Ihr Fahrzeug behalten? Trotzdem haben Sie womöglich die Chance auf erheblichen Schadensersatz. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen Geld vom Hersteller zusteht!

Widerruf der Kfz-Finanzierung

Sie haben Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück! Es ist egal, ob Sie noch laufende Raten zahlen – oder ob Ihr Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist.

Denn auch Jahre nach Vertragsabschluss haben Sie oft die Chance, Ihr gezahltes Geld zurück zu bekommen. Der Grund: Viele Darlehensverträge haben Formfehler – und sind deshalb ungültig!

Jetzt vor Diesel-Fahrverbot schützen!

Prüfung Ihrer Möglichkeiten durch unsere spezialisierten Anwälte:

✔ KOSTENLOS 

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    Städte die bereits vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind:

    • Hamburg (seit 01.06.2018)
    • Aachen (ab 01.01.2019)
    • Stuttgart (ab 01.01.2019)
    • Frankfurt am Main (ab 01.02.2019)
    • Berlin (ab 01.04.2019)
    • Köln (ab 01.04.2019)
    • Bonn (ab 01.04.2019)
    • Gelsenkirchen (ab 01.07.2019)
    • Essen (ab 01.07.2019)
    • Mainz (ab Herbst 2019)

    Bald keine Diesel mehr in ganz Deutschland?

    In vielen deutschen Städten werden die verpflichtenden Stickoxid-Grenzwerte weit überschritten. Kommunen und Städte werden so gezwungen, diese Grenzwerte einzuhalten.

    Diesel-Fahrverbote wie in Hamburg, Stuttgart, Aachen, Frankfurt am Main, Berlin, Köln, Bonn, Gelsenkirchen, Essen und Mainz sind erst der Anfang.

    Diesel-Fahrverbote werden für etliche weitere Gebiete in ganz Deutschland immer wahrscheinlicher.

    Überhöhte Messwerte – Städte die das Diesel-Fahrverbot als nächstes treffen könnte:

    • Augsburg
    • Backnang
    • Bensheim
    • Bergisch Gladbach
    • Bielefeld
    • Bochum
    • Darmstadt
    • Dinslaken
    • Dortmund
    • Duisburg
    • Düren
    • Düsseldorf
    • Esslingen am Neckar
    • Freiburg im Breisgau
    • Gießen
    • Gladbeck
    • Hagen
    • Halle a.d. Saale
    • Hannover
    • Heidenheim a.d. Brenz
    • Heilbronn
    • Herne
    • Herrenberg
    • Hildesheim
    • Hürth
    • Kiel
    • Leinfelden-Echterdingen
    • Leonberg
    • Leverkusen
    • Limburg a.d. Lahn
    • Ludwigsburg
    • Ludwigshafen am Rhein
    • Mannheim
    • Mönchengladbach
    • Mühlacker
    • Mülheim a.d. Ruhr
    • München
    • Neuss
    • Nürnberg
    • Oberhausen
    • Offenbach am Main
    • Oldenburg
    • Osnabrück
    • Overath
    • Paderborn
    • Pleidelsheim
    • Regensburg
    • Remscheid
    • Reutlingen
    • Schwerte
    • Siegen
    • Solingen
    • Tübingen
    • Walzbachtal
    • Wiesbaden
    • Witten
    • Wuppertal

    Quelle: Luftdaten Umweltbundesamt

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      Betroffene Schadstoffklassen

      Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Schadstoffklassen vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Sogar neue Euro 6 Diesel könnten zu den ausgesperrten Autos gehören, falls sich die Luftqualität in den jeweiligen Städten nicht kurzfristig stark verbessert. Die Normen Euro 4 und niedriger werden mit Sicherheit von den Fahrverboten betroffen sein.

      So können Sie die Schadstoffklasse Ihres Autos herausfinden:

      Die Schadstoffklasse Ihres Autos erhalten Sie über die Schadstoffschlüssel-Nummer in Ihrem Fahrzeugschein:

      Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:

      Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

      Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:

      Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

      Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

      Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

      • Euro 6: 36NO – 36YO
      • Euro 5: 35AO – 35MO
      • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
      • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
      • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
      • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77

      Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Bereich Diesel-Fahrverbote:

      Dr. Veaceslav Ghendler
      Rechtsanwalt und Partner

      Ilja Ruvinskij
      Rechtsanwalt und Partner

      Jens Mischer
      Rechtsanwalt

      Ludger Knuth
      Rechtsanwalt

      Täglich neue Diesel-Fahrverbote

      Diesel-Fahrer müssen jetzt ausbaden, was Politik und Großkonzerne angerichtet haben.

      Ihr Diesel-Fahrzeug dürfen Sie in immer weniger Städten fahren. Ist Diesel fahren bald überhaupt noch möglich?

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      Schmerzhaft hohe Wertverluste

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      ➧ Fahrzeug-Kauf rückgängig machen

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      ➧ Schadensersatz vom Hersteller

      Sie möchten Ihr Fahrzeug behalten? Trotzdem haben Sie womöglich die Chance auf erheblichen Schadensersatz. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen Geld vom Hersteller zusteht!

      ➧ Widerruf der Kfz-Finanzierung

      Sie haben Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück! Es ist egal, ob Sie noch laufende Raten zahlen – oder ob Ihr Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist.

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        Dr. V. Ghendler
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        Ludger Knuth
        Rechtsanwalt

        • Hamburg (seit 01.06.2018)
        • Aachen (ab 01.01.2019)
        • Stuttgart (ab 01.01.2019)
        • Frankfurt am Main (ab 01.02.2019)
        • Berlin (ab 01.04.2019)
        • Köln (ab 01.04.2019)
        • Bonn (ab 01.04.2019)
        • Gelsenkirchen (ab 01.07.2019)
        • Essen (ab 01.07.2019)
        • Mainz (ab Herbst 2019)
        • Augsburg
        • Backnang
        • Bensheim
        • Bergisch Gladbach
        • Bielefeld
        • Bochum
        • Darmstadt
        • Dinslaken
        • Dortmund
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        • Freiburg im Breisgau
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        • Gladbeck
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        • Mülheim a.d. Ruhr
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        • Offenbach am Main
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        • Overath
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          Betroffene Schadstoffklassen

          Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Schadstoffklassen vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Sogar neue Euro 6 Diesel könnten zu den ausgesperrten Autos gehören, falls sich die Luftqualität in den jeweiligen Städten nicht kurzfristig stark verbessert. Die Normen Euro 4 und niedriger werden mit Sicherheit von den Fahrverboten betroffen sein.

          Schadstoffklasse Ihres Autos

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          Autos mit Zulassung vor dem 01.10.2005:

          Fahrzeugschein > links oben > “Schlüsselnummer – zu 1” > die letzten beiden Ziffern

          Autos mit Zulassung nach dem 01.10.2005:

          Zulassungsbescheinigung Teil 1 > mittig unten > “14.1” > die letzten beiden Ziffern

          Diesel Fahrverbot Zulassungsbescheinigung Teil 1

          Anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer können Sie nun die Euronorm Ihres Autos herausfinden:

          • Euro 6: 36NO – 36YO
          • Euro 5: 35AO – 35MO
          • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
          • Euro 3: 30, 31, 36 ,37, 42, 44-61
          • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
          • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
          • Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

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