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0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
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Beauftragung zur PKV-Vertragsberatung und Tarifumstellung

Du bist hier: Startseite1 / Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht2 / Beauftragung zur PKV-Vertragsberatung und Tarifumstellung
1Unser Angebot
2Angaben zu Ihrer PKV
3Beauftragung
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  • Tarifwechselanfrage bei Ihrer Versicherung nach §204 VVG

    ✔ Tarifwechselanfrage individuell angepasst an Ihre persönliche Situation

    ✔ Vollständige Transparenz – Als Rechtsanwaltskanzlei handeln wir allein im Interesse unserer Mandantschaft

    ✔ Feststellung Ihrer individuellen Ersparnismöglichkeiten

    ✔ Es fällt lediglich ein Pauschalhonorar von 29€ inkl. USt. an


  • Preis: 29,00 €
    (Inkl. 19% Ust. - Auslagen z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld sind inbegriffen.)

  • KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.
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    Bitte geben Sie eine Zahl von 1 bis 100 ein.
  • Bitte geben Sie eine Zahl von 0 bis 100 ein.
  • 0,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
  • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt.

    Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Befugnisse:

    1. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen, Vertragsinformationen (Inhalte, Tarife, Kündigungsfristen, Auswirkungen, etc.) und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen. *

    2. Einholung von Angeboten zur Umstellung von Versicherungsverträgen oder von Teilen hiervon in andere Tarife des gleichen Versicherers.

    3. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen.

    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000, – Euro (zehn Millionen) begrenzt.

    *Zu den personenbezogenen Daten der Mandantschaft gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen- und meiner Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO sowie weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an die Rechtsanwälte Ghendler Ruvinskij willige ich ein. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich insofern von ihrer Schweigepflicht.
  • Vertragsbedingungen und Vergütungsvereinbarung


    1. Leistungen und Vergütung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

    - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten

    - Angebotseinholung beim jeweils zuständigen Versicherer

    2. Vergütungsmodalitäten

    Im Rahmen der oben beschriebenen Leistungen rechnet die Kanzlei ein Pauschalhonorar pro Versicherungsnehmer bzw. versicherter Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt, über 29€ inkl. USt. ab.

    3. Auslagen

    Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

    4. Erstattungsfähigkeit

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.

    5. Einwilligung in die Erhebung von Gesundheitsdaten

    Zu den personenbezogenen Daten der Mandantschaft, die für die Vertragsberatung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen- und meiner Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO sowie weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an die Kanzlei willige ich ein. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich insofern von ihrer Schweigepflicht

    6. Anwaltliche Schweigepflicht

    Die Anwälte der Kanzlei sind im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht verpflichtet, über alle ihnen auf Grund dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Daten auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Kanzlei nutzt die mitgeteilten und erhobenen Daten, um den Auftraggeber gemäß diesem Auftrag beraten zu können. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte (z.B. den Versicherer) übermittelt.

    7. Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen

    Sollte der zuständige Versicherer nur über den jeweiligen Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin auf die Anfragen der Kanzlei reagieren, so ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


    Hiermit stimme ich den Vertragsbedingungen zu.
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    1. Leistungen der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

    Im Rahmen des Mandatsverhältnisses erbringt die Kanzlei folgende Leistungen:

    - Aufsetzung eines außergerichtlichen Aufforderungsschreibens an den Versicherer und die damit einhergehende Vertretung

    - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife

    - Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten

    - Ausarbeitung von Alternativvorschlägen

    - Angebotseinholung und Verhandlungen mit dem Versicherer

    - Telefonische Vertragsberatung zu den von der Versicherung erstellten Angeboten

    - Antragsstellung bzw. Antragsbegleitung

    - Kontrolle und Prüfung nach Tarifumstellung

    - Prüfung der Beitragserhöhungen auf ihre Wirksamkeit nach Maßgabe der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge

    2. Vergütung

    Die Kanzlei erhält für die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit einer Tarifänderung nach Maßgabe des § 204 VVG ein Honorar von 90,96€ (gemäß RVG). Bei Erreichen einer Ersparnis von 500,00€ p.a. (Beitrag Ihres bestehenden Tarifs abzgl. Beitrag Ihres neuen Tarifs) greift die Vergütungsvereinbarung wonach ein zusätzliches Honorar in Höhe von 888,04€ fällig wird. Die genannten Preise verstehen sich inkl. USt.

    Für jede weitere mitversicherte Person beträgt die Vergütung für die benannten Dienste 599,00 € inkl. Ust.

    3. Auslagen

    Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

    4. Erstattungsfähigkeit

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.

    5. Anwaltliche Schweigepflicht

    Die Anwälte der Kanzlei sind im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht verpflichtet, über alle ihnen auf Grund dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Daten auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.

    Die Kanzlei nutzt die mitgeteilten und erhobenen Daten, um den Auftraggeber gemäß diesem Auftrag beraten zu können. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte (z.B. den Versicherer) übermittelt.
  • Widerrufsrecht:

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
    auszuüben, müssen Sie uns,

    GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Blaubach 32, 50676 Köln
    Fax: 0221 - 6777 005-9
    E-Mail: widerruf@anwalt-kg.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
    Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reichtes aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
    sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
    dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
    Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
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    Sie können dieses Feld mit Ihrer Maus oder auf einem mobilen Endgerät mit Ihrem Finger oder einem dafür vorgesehenen Stift unterzeichnen.
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Über das durch unsere Kanzlei erstrittene PKV-Urteil (9 U 138/19) berichtet u.a.:

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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

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