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0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
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Beauftragung zur PKV-Vertragsberatung und Tarifumstellung

Du bist hier: Startseite1 / Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht2 / Beauftragung zur PKV-Vertragsberatung und Tarifumstellung
1Unsere Dienstleistung
2Angaben zur PKV
3Beauftragung

  • PKV-Versicherungsrechtliches Gutachten und Betreuung bei einer Tarifumstellung nach § 204 VVG

    ✔ Detaillierte Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife

    ✔ Erstellung eines versicherungsrechtlichen Tarifwechselgutachtens durch unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Versicherungsexperten

    ✔ Rechtliche Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten

    ✔ Bei einem Wechsel in eine der von uns vorgeschlagenen Optionen verbleiben Sie innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung und Ihre Altersrückstellungen bleiben unberührt

    ✔ Vollumfängliche Korrespondenz mit Ihrer Gesellschaft durch unsere Fachabteilung

    ✔ Ausführliche telefonische Beratung mit einem unserer Versicherungsexperten zu Ihren individuellen Angeboten

    ✔ Erstellung des Umstellungsantrags und Antragsbegleitung

    ✔ Prüfung auf die juristische Richtigkeit Ihrer neuen Police nach erfolgter Tarifumstellung

    ✔ Sollten wir eine Mindestersparnis von 500,00€ p.a. nicht erreichen, wird nur ein reduziertes Honorar von 90,96€ inkl. USt. fällig

    ✔ Die Rechnung erhalten Sie erst, wenn alle Voraussetzungen für die Umstellung durch uns geschaffen worden sind


  • (Inkl. 19% Ust. - Auslagen z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld sind inbegriffen.)
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    Bitte geben SIe eine Zahl kleiner oder gleich 1 ein.
  • (Inkl. 19% Ust. - Auslagen z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld sind inbegriffen.)

  • Außergerichtliche Tätigkeit "PKV - Beitragsrückforderung (Optional):

    ✔ Nur in Kombination mit Vertragsberatung jetzt kostenfrei

    ✔ Anwaltliche Tätigkeit im Wert von 750,00 € inkludiert

    ✔ Rechtliche Prüfung der Beitragserhöhungen auf ihre Wirksamkeit nach Maßgabe der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge

    ✔ Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge, Aufsetzung eines außergerichtlichen Aufforderungsschreibens an den Versicherer und die damit einhergehende außergerichtliche Vertretung

  • (Inkl. 19% Ust. - Auslagen z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld sind inbegriffen.)

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  • KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.
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  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • 0,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
  • Wichtiges zur Bezahlung:

    ✔ Keine versteckten Kosten - Sie zahlen nur unsere Gesamt-Honorarpauschale, auch wenn Ihre Ersparnis höher ausfällt als prognostiziert

    ✔ Die Honorarnote wird erst fällig, wenn durch uns alle Voraussetzungen zur Umstellung geschaffen worden sind.

    ✔ Sie können unser Honorar bequem in bis zu drei Raten begleichen

  • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

    Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

    

1. Vertretung in zivil- insb. versicherungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz



    2. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen, Vertragsinformationen (Inhalte, Tarife, Kündigungsfristen, Auswirkungen, etc.) und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen. Zu den personenbezogenen Daten der Mandantschaft gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte.
    In die Übermittlung meiner personenbezogenen- und meiner Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO sowie weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an die Rechtsanwälte Ghendler Ruvinskij willige ich ein. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich insofern von ihrer Schweigepflicht.

    3. Einholung von Angeboten zur Umstellung von Versicherungsverträgen oder von Teilen hiervon in andere Tarife des gleichen Versicherers

    4. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis

    

5. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

    

6. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen



    7. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten etc.)




    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.
  • 1. Leistungen der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

    Im Rahmen des Mandatsverhältnisses erbringt die Kanzlei folgende Leistungen:

    - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten

    - Ausarbeitung von Alternativvorschlägen

    - Angebotseinholung und Verhandlungen mit dem Versicherer

    - Telefonische Vertragsberatung zu den von der Versicherung erstellten Angeboten

    - Antragsstellung bzw. Antragsbegleitung
    Kontrolle und Prüfung nach Tarifumstellung

    2. Vergütung

    Die Kanzlei erhält für die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit einer Tarifänderung nach Maßgabe des § 204 VVG ein Honorar von 90,96€ (gemäß RVG). Bei Erreichen einer Beitragsdifferenz von mindestens 500€ p.a. (Beitrag Ihres bestehenden Tarifs abzüglich Beitrag des Ihnen angebotenen Tarifes, der die höchste Ersparnis aufweist) greift die Vergütungsvereinbarung wonach ein zusätzliches Honorar in Höhe von 888,04€ fällig wird. Eine tatsächliche Tarifumstellung ist keine Voraussetzung für die Erhebung des Honorars. Die genannten Preise verstehen sich inkl. USt.

    Für jede weitere volljährige, mitversicherte Person beträgt die Vergütung für die benannten Dienste 599,00 € inkl. Ust.

    3. Auslagen

    Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

    4. Erstattungsfähigkeit

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.

    5. Anwaltliche Schweigepflicht

    Die Anwälte der Kanzlei sind im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht verpflichtet, über alle ihnen auf Grund dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Daten auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.

    Die Kanzlei nutzt die mitgeteilten und erhobenen Daten, um den Auftraggeber gemäß diesem Auftrag beraten zu können. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte (z.B. den Versicherer) übermittelt.

  • Hidden
    1. Leistungen der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

    Im Rahmen des Mandatsverhältnisses erbringt die Kanzlei folgende Leistungen:

    - Aufsetzung eines außergerichtlichen Aufforderungsschreibens an den Versicherer und die damit einhergehende Vertretung

    - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife

    - Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten

    - Ausarbeitung von Alternativvorschlägen

    - Angebotseinholung und Verhandlungen mit dem Versicherer

    - Telefonische Vertragsberatung zu den von der Versicherung erstellten Angeboten

    - Antragsstellung bzw. Antragsbegleitung

    - Kontrolle und Prüfung nach Tarifumstellung

    - Prüfung der Beitragserhöhungen auf ihre Wirksamkeit nach Maßgabe der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge

    2. Vergütung

    Die Kanzlei erhält für die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit einer Tarifänderung nach Maßgabe des § 204 VVG ein Honorar von 90,96€ (gemäß RVG). Bei Erreichen einer Ersparnis von 500,00€ p.a. (Beitrag Ihres bestehenden Tarifs abzgl. Beitrag Ihres neuen Tarifs) greift die Vergütungsvereinbarung wonach ein zusätzliches Honorar in Höhe von 888,04€ fällig wird. Die genannten Preise verstehen sich inkl. USt.

    Für jede weitere mitversicherte Person beträgt die Vergütung für die benannten Dienste 599,00 € inkl. Ust.

    3. Auslagen

    Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

    4. Erstattungsfähigkeit

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.

    5. Anwaltliche Schweigepflicht

    Die Anwälte der Kanzlei sind im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht verpflichtet, über alle ihnen auf Grund dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Daten auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.

    Die Kanzlei nutzt die mitgeteilten und erhobenen Daten, um den Auftraggeber gemäß diesem Auftrag beraten zu können. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte (z.B. den Versicherer) übermittelt.
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  • Widerrufsrecht:

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
    auszuüben, müssen Sie uns,

    GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Blaubach 32, 50676 Köln
    Fax: 0221 - 6777 005-9
    E-Mail: widerruf@anwalt-kg.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
    Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reichtes aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
    sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
    dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
    Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
  • Reset signature Signature locked. Reset to sign again
    Sie können dieses Feld mit Ihrer Maus oder auf einem mobilen Endgerät mit Ihrem Finger oder einem dafür vorgesehenen Stift unterzeichnen.

Über das durch unsere Kanzlei erstrittene PKV-Urteil (9 U 138/19) berichtet u.a.:

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