• Beauftragung und Honorarvereinbarung

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

    Vergütungsregelung

    Für die juristische Prüfung Ihrer Unterlagen und die Erstellung eines Gutachtens erheben wir ein Honorar in Höhe von 349,00 Euro inkl. USt., das nach Beauftragung fällig wird. Sollten Sie uns auch zur Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, rechnen wir unsere weitere Tätigkeit nach der gesetzlichen Vergütung (§ 2 RVG) ab. Die Anrechnung des Honorars auf die gesetzliche Vergütung wird ausgeschlossen.


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    Diese Angabe finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Sollten Sie das genaue Datum nicht kennen, tragen Sie bitte den 01.01. des Jahres des Versicherungsabschlusses ein.
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