PKV-Sensations-Urteile am BGH: Beitragserhöhungen der letzten Jahre unwirksam
Jeder Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) kennt sie: die Beitragserhöhungen, die teilweise mit 30 Prozent oder mehr zu Buche schlagen. Im Dezember 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über Klagen zweier Versicherter, die gegen Beitragserhöhungen ihrer PKV vorgegangen sind. Es ging dabei um viel, nämlich um die große Chance für Versicherungsnehmer, einen Teil der immensen Beitragserhöhungen zurückzuerhalten. Der BGH gab den Kunden Recht und bestätigte, dass die Beitragserhöhungen unwirksam waren, da keine ausreichende Begründung für die Erhöhung angegeben wurde. Im April 2021 ging dann unsere Kanzlei für einen Mandanten ebenfalls bis zum BGH und erstritt Rückzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro (Aktenzeichen IV ZR 36/20).
Somit bestätigte der BGH im Verfahren unseres Mandanten die Urteile zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte, wonach den Kunden aufgrund der Unwirksamkeit der Erhöhungen bis zu fünfstellige Beträge zustehen. Neben der AXA, die nun mehrfach vom BGH zur Rückzahlung verurteilt wurde, können auch Kunden anderer Versicherungen mit hohen Rückzahlungen rechnen, denn auch hier enthielten die Erhöhungs-Mitteilungen oft nur inhaltsleere Floskeln und keine konkrete Begründung.
BGH-Urteile erschüttern die PKV-Branche
Die Urteile des Bundesgerichtshofs sind für unzählige Kunden von Bedeutung. Bei den privaten Versicherern löst die Rechtslage geradezu Panik aus, denn Millionen von Verträgen wurden auf diese Art unrechtmäßig verteuert.
Der BGH bestätigte mit seinem PKV-Urteil vom April 2021 zahlreiche bereits zuvor ergangene Urteile auch gegen andere Versicherungen. Mehrere dieser Urteile wurden durch unsere Kanzlei erreicht:
- Vor dem Frankfurter Landgericht wurde einem Versicherungsnehmer der Barmenia eine Rückzahlung von rund 10.000 Euro zugesprochen
- In München haben wir für unsere Mandanten sowohl gegen die ARAG als auch gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) erfolgreiche Verfahren mit hohen vierstelligen Rückzahlungen geführt
- Am OLG Köln gab es einen bedeutenden Erfolg gegen die DKV (Aktenzeichen 9 U 227/19)
- Am 15. Mai 2022 sprach das OLG Köln einem anderen Mandanten eine Rückzahlung von 15.255 Euro zu (Aktenzeichen 20 U 278/21)
In vielen weiteren Verfahren konnten wir Erfolge verbuchen, wie zum Beispiel:
- OLG Bamberg, Urteil vom 15.09.2022 (Az. 1 U 259/21): Rückzahlung von 5.086 Euro
- OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2022 (Az. 10 U 1989/21): Rückzahlung von 7.766 Euro
- OLG Frankfurt, Urteil vom 12.10.2022 (Az. 3 U 48/22): Rückzahlung von 8.312 Euro
- OLG Oldenburg, Urteil vom 13.10.2022 (Az. 1 U 189/21): Rückzahlung von 6.438 Euro
- OLG Köln, Urteil vom 21.10.2022 (Az. 20 U 3/22): Rückzahlung von 9.427 Euro