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    PKV-Sensations-Urteile am BGH: Beitragserhöhungen der letzten Jahre unwirksam

    Jeder Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) kennt sie: die Beitragserhöhungen, die teilweise mit 30 Prozent oder mehr zu Buche schlagen. Im Dezember 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über Klagen zweier Versicherter, die gegen Beitragserhöhungen ihrer PKV vorgegangen sind. Es ging dabei um viel, nämlich um die große Chance für Versicherungsnehmer, einen Teil der immensen Beitragserhöhungen zurückzuerhalten. Der BGH gab den Kunden Recht und bestätigte, dass die Beitragserhöhungen unwirksam waren, da keine ausreichende Begründung für die Erhöhung angegeben wurde. Im April 2021 ging dann unsere Kanzlei für einen Mandanten ebenfalls bis zum BGH und erstritt Rückzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro (Aktenzeichen IV ZR 36/20).

    Somit bestätigte der BGH im Verfahren unseres Mandanten die Urteile zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte, wonach den Kunden aufgrund der Unwirksamkeit der Erhöhungen bis zu fünfstellige Beträge zustehen. Neben der AXA, die nun mehrfach vom BGH zur Rückzahlung verurteilt wurde, können auch Kunden anderer Versicherungen mit hohen Rückzahlungen rechnen, denn auch hier enthielten die Erhöhungs-Mitteilungen oft nur inhaltsleere Floskeln und keine konkrete Begründung.

    BGH-Urteile erschüttern die PKV-Branche

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs sind für unzählige Kunden von Bedeutung. Bei den privaten Versicherern löst die Rechtslage geradezu Panik aus, denn Millionen von Verträgen wurden auf diese Art unrechtmäßig verteuert.

    Der BGH bestätigte mit seinem PKV-Urteil vom April 2021 zahlreiche bereits zuvor ergangene Urteile auch gegen andere Versicherungen. Mehrere dieser Urteile wurden durch unsere Kanzlei erreicht:

    • Vor dem Frankfurter Landgericht wurde einem Versicherungsnehmer der Barmenia eine Rückzahlung von rund 10.000 Euro zugesprochen
    • In München haben wir für unsere Mandanten sowohl gegen die ARAG als auch gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) erfolgreiche Verfahren mit hohen vierstelligen Rückzahlungen geführt
    • Am OLG Köln gab es einen bedeutenden Erfolg gegen die DKV (Aktenzeichen 9 U 227/19)
    • Am 15. Mai 2022 sprach das OLG Köln einem anderen Mandanten eine Rückzahlung von 15.255 Euro zu (Aktenzeichen 20 U 278/21)

    In vielen weiteren Verfahren konnten wir Erfolge verbuchen, wie zum Beispiel:

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem auf Versicherungsrecht spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Großkonzerne durch.

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    Für Beamte und freiwillig Privatversicherte sind sie immer wieder Thema: Beitragserhöhungen bei den Privaten Krankenversicherungen. „Anpassungen“, wie die Versicherer zu sagen pflegen. Aufgrund von steigenden Gesundheitskosten und Inflation erfolgen diese „Anpassungen“ in der Regel in nur eine Richtung – nach oben. Für viele Privatversicherte wird die Gesundheit damit zur Kostenfalle.
    Kein Wunder, dass sich regelmäßig die Gerichte mit Beitragserhöhungen und deren Rechtmäßigkeit auseinandersetzen müssen.

    Die Kernpunkte

    Unwirksame PKV Beitragsanpassungen: Die Kernpunkte

    • Nahezu jedes Jahr erhöhen die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge.

    • Um wirksam zu sein, muss die Beitragserhöhung plausibel und ausführlich begründet sein.

    • In der Praxis entsprechen die meisten Versicherer diesen Anforderungen nicht. Sie begründen die Beitragserhöhungen pauschal und floskelhaft.

    • Dies hat zur Folge, dass die Beitragserhöhung nicht wirksam wird. Sie können daher die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten. Dies bestätigte das OLG Köln im Urteil vom 28.01.2019. Mit diesem Urteil ist der Boden für die Kunden bereits geebnet.

    • Die Überprüfung Ihrer Beitragserhöhungen übernehmen wir kostenfrei und unverbindlich.

    Beitragsanpassungen mangelhaft begründet

    Willkürlichen Beitragserhöhungen wird gesetzlich bereits seit 25 Jahren der Riegel vorgeschoben. Die Versicherer sind verpflichtet, bei geplanten Erhöhungen auch umfassende und ordnungsgemäße Begründungen abzugeben. In schöner Regelmäßigkeit erhalten Privatversicherte daher Post von ihrem Versicherer. Eine erneute Anpassung des Beitrags sei nötig. Grund: Die Gesundheitskosten seien gestiegen.

    Durchschnittlich liegt diese Erhöhung zwar bei nur drei Prozent jährlich. Die Schere geht jedoch weit auseinander. Während einige Versicherer weitgehend beitragsstabil sind, kann es bei anderen Versicherern – je nach Tarif – schmerzhaft hohe „Anpassungen“ von 30 % und mehr geben. Ein Großteil dieser Beitragserhöhungen ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet.

    Zwar müssen dem Kunden nicht die genauen, versicherungsmathematischen Zusammenhänge mitgeteilt werden – diese füllen ganze Lehrbücher. Aber so allgemein gehalten, wie die Kundeninformationen der Versicherungen aus den letzten Jahren waren, darf die Begründung auch nicht sein. Jahrelang haben Unternehmen wie die AXA nicht einmal die einfachsten Berechnungsgrundlagen bzw. auslösenden Faktoren mitgeteilt.

    Näheres zum Urteil gegen die AXA erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Ilja Ruvinskij in einem Interview mit der WirtschaftsWoche:

    Logo der Wirtschaftswoche

    So umgehen Sie die Beitragsexplosion

    Fakt ist, dass die Versicherer transparent sein müssen. Der Versicherungsnehmer muss für jede Erhöhung nachvollziehen können, warum der Beitrag in seinem Tarif nun wieder steigen soll. Zumal viele Versicherungsnehmer kaum eine Wahl haben. Entweder, sie nehmen die Preisexplosion hin, oder sie wechseln den Tarif und nehmen Einbußen bei der Versorgung in Kauf. Ein Wechsel zur “Gesetzlichen” ist kompliziert und spätestens ab einem Alter von 55 Jahren ausgeschlossen.

    Die Privaten Krankenversicherer sind deswegen dazu angehalten, jede Erhöhung ordnungsgemäß zu begründen. In der Realität sieht es meist anders aus. Floskelhafte Wiedergaben des Gesetzestexts umrahmt von kryptischen Hinweisen auf steigende Gesundheitskosten. Was genau der konkreten Erhöhung faktisch zugrunde liegt, bleibt meist ein Geheimnis.

    Fehlende Begründung – Rückzahlungen in vierstelliger Höhe

    Darin aber liegt ein klarer Verstoß gegen § 203 Abs. 5 VVG. Durch das OLG Köln wurde nun festgestellt, dass die aktuelle Praxis der Privaten Krankenversicherung zu einer Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen führt. Betroffene Kunden können die zu viel gezahlten Beiträge deswegen zurückverlangen. Es bestehen Rückzahlungsansprüche in vierstelliger Höhe.

    OLG Köln schließt sich vergangenen Urteilen an

    Viele Gerichte haben sich zuvor bereits auf die Seite der Kunden geschlagen. So urteilte das LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) am 18.01.2018: „Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags […] unwirksam sind. […] Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.938,03 € nebst Zinsen […] zu zahlen.“ Begründet wird diese Entscheidung mit der Tatsache, dass der Versicherer seine Erhöhungen nur allgemein mit steigenden Gesundheitskosten begründet hatte. Dies erwecke die Vorstellung, dass die Prämien bei jeder Änderung beliebig von dem Versicherer angepasst werden könnten.
    Auch das LG Berlin (Az. 23 O 78/16) spricht dem Kläger einen Rückzahlungsanspruch in vierstelliger Höhe zu. Die Richter der 23. Zivilkammer sind sich einig: „Ohne Begründung gegenüber dem Versicherungsnehmer keine wirksame Beitragsanpassung, mag sie inhaltlich auch noch so sehr geboten sein.“ (Link zum Urteil) Es wird also nicht geprüft, ob die Erhöhung sachlich gerechtfertigt war, sondern nur, ob die Begründung den Anforderungen entsprochen hat.

    Neue Fehler tauchen auf

    Die wegweisenden Urteile des Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil v. 15. Juli 2021, Az.7 U 237/18) und des Kammergericht Berlin (Urteile v. 08.02.2022 (6 U 20/18 und 6 U 88/18)) zeigen: Sie haben gute Aussichten, überhöhte Beiträge zurückzufordern. Zwar haben viele Krankenversicherer nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs zu den formell unzulässigen Beitragserhöhungen die Fehler in ihren jüngsten Anpassungsbegründungen korrigiert.

    Es dauerte jedoch nicht lange, bis unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte weitere gravierendere Fehler im System der privaten Krankenversicherung entdeckten. Denn im Wirrwarr der streng formalisierten Prüfvorgaben verirren sich nicht nur die Krankenversicherer. Vielmehr scheinen sogar die Treuhänder überfordert zu sein, die Vorgaben des Gesetzgebers an die Berechnung sauber zu erfüllen. Diese Treuhänder müssen die Erhöhungen anhand bestimmter, streng vertraulicher Unterlagen freigeben, wobei Sie insbesondere auch Interessen der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen haben. Doch scheint es fast so, als seien sie gar nicht in der Lage, die Unterlagen ausreichend prüfen zu können, da die dafür notwendigen Angaben in den Prüfunterlagen schlicht fehlen. Nur mittels dieser Prüfunterlagen ist es allerdings dem Versicherer erlaubt, den Beweis zu führen, dass die vorgenommene Anpassung in Ordnung ist.

    Weil die Versicherungen prozessual die Beweislast tragen, schafft das optimale Ausgangsvoraussetzungen für Ihr Verfahren. Denn schafft Ihr Versicherer es nicht, sämtliche Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit auszuräumen, gewinnen Sie den Streit um die Rückzahlung der Beträge vor Gericht. Dabei erscheint es fast so, als ob die Versicherer die Komplexität und Unübersichtlichkeit der Berechnungsmethoden für Ihre eigenen Belange genutzt haben. Unsere Untersuchungen haben nämlich ergeben, dass dies nicht nur bei der verurteilten Krankenversicherung AXA sondern versicherungsübergreifend der Fall zu sein scheint.

    Positive Urteile aus Stralsund und Kleve

    Das bedeutet, dass auch heute noch private Krankenversicherungen ihre Beiträge rechtswidrig erhöhen. Erste Gerichte haben diese Vorwürfe bekräftigt: Das Landgericht Stralsund urteilte entsprechend am 20.03.2023 (erstrittener Betrag von knapp 6.000 EUR, Az. 6 O 33/22) und das Landgericht Kleve am 23.03.2023 (erstrittener Betrag von knapp 14.000 EUR, Az. 6 O 107/22).

    Das wegweisende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15.07.2021 ist rechtskräftig, ein weiteres Urteil des Kammergerichts Berlin wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Um aber der Verjährung ihrer Rückzahlungsansprüche entgegenzuwirken, ist es sinnvoll die Beitragsanpassungen bereits jetzt rechtlich anzugreifen.

    Lassen Sie jetzt kostenlos überprüfen, ob auch Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu Unrecht erhöht wurden.

    So gehen wir für Sie vor

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    • Benachrichtigungen über Beitragsanpassungen der letzten Jahre zusenden

      Senden Sie uns Ihre PKV-Unterlagen per Post oder E-Mail zu oder laden Sie diese über unseren sicheren Dokumenten-Upload hoch.

    • Kostenfreie Überprüfung Ihrer Police und Erstberatung

      Wir überprüfen kostenfrei und für Sie unverbindlich, ob die Erhöhungen der letzten Jahre wirksam waren. Das Ergebnis unserer Überprüfung teilen wir Ihnen in einer ebenfalls kostenfreien und unverbindlichen telefonischen Erstberatung mit und empfehlen Ihnen ein weiteres Vorgehen.

    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

    • Rückforderung der Prämien

      Wir fordern für Sie die zu viel gezahlten Prämien der letzten Jahre zurück. Wir suchen zunächst immer den friedlichen Weg.

    • Vertretung vor Gericht

      Falls notwendig, setzen unsere prozesserfahrenen Anwälte Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht durch.

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    Ihr Anwaltsteam im Bereich PKV-Beitragsanpassungen:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Natalie Wegener
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
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