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    Beitragssteigerungen bei der DBV jahrelang unwirksam?

    Neues Jahr, neue Prämienerhöhung. Viele Privatversicherte kennen das Spiel. In schöner Regelmäßigkeit erhöhen die privaten Krankenkassen ihre Prämien. So auch die DBV. Raffgier der Konzerne, oder schlicht gestiegene Gesundheitskosten? Für den Kunden ist der Hintergrund der Erhöhung oft nur schwer nachzuvollziehen. Gerade diese Nachvollziehbarkeit aber sieht das Gesetz vor.

    Nachdem der BGH im Dezember (Az. IV ZR 255/17) bereits den Treuhänderstreit nicht im Sinne der Versicherungsnehmer entschieden hat, rückt nun ein anderes Problem in den Fokus.
    Die ordnungsgemäße Begründung der Beitragserhöhung ist im Versicherungsgesetz vorgeschrieben. In der Regel erfolgt sie aber nicht. Damit ist die Erhöhung unrechtmäßig. Auch bei der DBV hat es unrechtmäßige Erhöhungen gegeben. Die Versicherten können auf eine Rückzahlung hoffen – in vier- bis fünfstelliger Höhe.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    Das Urteil des BGH – schlechte Nachrichten, aber es gibt noch Hoffnung

    Kritisiert wurde zunächst hauptsächlich das Prozedere bei der Beitragserhöhung. Gesetzlich ist die Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder vorgeschrieben. Diese erfolgt im Interesse des Kunden und soll sicherstellen, dass die Erhöhung auch gerechtfertigt ist. Tatsächlich aber haben sich die DBV und andere Krankenkassen immer des hauseigenen Treuhänders bedient, der über viele Jahre hinweg die Prämienerhöhungen bei sämtlichen Tarifen prüft und nahezu sein gesamtes Einkommen über die Krankenversicherung bezieht. Die Unabhängigkeit schien daher nicht mehr gegeben oder zumindest höchst fraglich. Im Dezember landete der Streit schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter aber befassten sich mit dem Kern des Problems gar nicht erst. Sie waren der Auffassung, dass Zivilgerichte nicht dazu angehalten seien, die Unabhängigkeit eines Treuhänders zu bewerten. Diese Pflicht obliege alleine der entsprechenden Aufsichtsbehörde – der BaFin. Der Streit wurde abgeschmettert und zurück an das Landgericht Potsdam verwiesen.
    Dort müssen die Richter nun neu entscheiden – unter Berücksichtigung der Prüfungskompetenz.

    Versicherungen umgehen Begründungserfordernis

    Und eine Frage, die die Potsdamer Richter nun näher betrachten müssen, ist die folgende: „Wurde die Beitragserhöhung ordnungsgemäß begründet?“ Vorgesehen ist nämlich, dass der Kunde nachvollziehen kann, warum der Beitrag jetzt konkret erhöht wird. Es darf sich für ihn nicht das Bild einer willkürlichen Erhöhung ergeben. Gerade das ist aber die aktuelle Praxis. Denn meist kommt mit der Mitteilung einer Erhöhung nicht mehr als eine rein formelhafte Begründung. “Gestiegene Gesundheitskosten” sind eine oft genannte Begründung, doch was genau das bedeutet, bleibt im Dunkeln. Ansonsten wird einfach der Gesetzestext zitiert. Ein Bezug auf die konkrete Erhöhung, eine nachvollziehbare Begründung? Fehlanzeige. Und genau das soll laut Gesetz nicht passieren.

    DBV Prämienanpassungen

    • Die DBV erhöht wie jede private Krankenversicherung regelmäßig die zu zahlenden Prämien.

    • Die DBV hat die Pflicht, jede Prämienerhöhung plausibel und ausführlich zu begründen.

    • Viele private Krankenversicherungen, unter anderem die DBV, haben gegen diese Vorschrift verstoßen. Die Gerichte haben deswegen die Prämienerhöhungen kassiert und für unwirksam erklärt.

    • Des können die Kunden der DBV jetzt ausnutzen und die Ansprüche auch rückwirkend geltend machen. Den Teil, um den die Prämie in den letzten Jahren erhöht wurde, kann der Versicherte jetzt zurückfordern. Je nach Tarif können das mehrere tausend Euro sein.

    • Außerdem zahlt der Kunde in der Zukunft wieder die alte, niedrigere Prämie, die vor der widerrechtlichen Erhöhung galt.

    • Unsere Kanzlei ist auf Versicherungsrecht spezialisiert. Daher können unsere Experten Ihre Ansprüche schnell prüfen. Sie erhalten in der Regel bereits nach zwei bis drei Werktagen eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

    So gehen wir für Sie vor:

    • Benachrichtigungen über Beitragsanpassungen der letzten Jahre zusenden

      Senden Sie uns Ihre DBV-Unterlagen per Post oder E-Mail zu oder laden Sie diese über unsere Upload-Funktion hoch.

    • Wir überprüfen Ihre DBV-Beitragserhöhungen

      Wir überprüfen kostenfrei und unverbindlich, ob Ihre DBV-Beitragserhöhungen rechtmäßig waren.

    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

    • Rückforderung der Prämien

      Wir fordern für Sie die erhöhten Prämien der letzten Jahre zurück.

    • Vertretung vor Gericht

      Falls es notwendig sein sollte, lassen wir für Sie die Unwirksamkeit Ihrer Prämienerhöhung gerichtlich feststellen.

    Zivilgerichte: Unzureichende Begründung sorgt für unwirksame Erhöhung

    Selbst wenn der BGH sich im Treuhänderstreit nicht auf die Seite der Kunden geschlagen hat, ist eine Reduktion der Beiträge und eine Rückzahlung für viele Privatversicherte weiterhin möglich. Schließlich äußerte sich der BGH auch zu dieser Frage. Ausdrücklich sagten die Richter, dass eine Erhöhung durchaus wegen anderer Fehler unwirksam sein könne. Auch dass es auf die Begründung tatsächlich ankommt, wurde betont. Hinzu kommen viele positive Urteile der Landgerichte. So entschieden das LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) und das LG Berlin (Az. 23 O 78/16) im Sinne der Kunden. Die Richter sind sich einig. „Gestiegene Gesundheitskosten“ fällt nicht unter eine nachvollziehbare Begründung der konkreten Beitragserhöhung. Das Erfordernis des § 203 Abs. 5 VVG gehe weiter. Hierzu führte beispielsweise das LG Frankfurt/Oder in seinem Urteil aus, dass die Verallgemeinerung dafür sorge, dass der Kunde am Ende davon ausgehe, eine beliebige Anpassung könne bei jeder Änderung erfolgen. Auch die Richter der 23. Zivilkammer in Berlin schließen sich dieser Meinung an. Ohne Begründung könne es keine wirksame Anpassung geben, ganz gleich wie sehr diese auch inhaltlich geboten sei. Wer sich zunächst auf die Unabhängigkeit des Treuhänders gestützt und seine Rückforderung auf diese Tatsache gestützt hat, sollte jetzt umschwenken. Eine unzureichende Begründung ist nicht nur schnell feststellbar. Sie unterliegt auch der Prüfungskompetenz der Zivilgerichte. Die Aussichten sind erfolgsversprechend.

    Unzureichende Begründung ersetzt Treuhänderstreit

    Vieles spricht dafür, dass ein Vorgehen gerichtet auf die Rückzahlung von Prämiendifferenzen allein schon wegen der mangelhaften Begründung erfolgreich sein wird. Eine Konzentration auf das Treuhänderproblem ist nicht mehr zielführend. Nutzen Sie die Gelegenheit, eine Rückzahlung im vierstelligen Bereich zu erhalten. Profitieren Sie von einer Reduktion Ihres Beitrags auf den Stand vor der letzten unrechtmäßigen Erhöhung.

    Kostenlose Prüfung Ihrer Prämienanpassung

    Für eine kostenlose Erstberatung durch unsere versierten Mitarbeiter bedarf es lediglich der Zusendung Ihrer Versicherungsunterlagen. Innerhalb weniger Werktage prüfen wir auf einen Rückzahlungsanspruch und setzen uns sodann mit Ihnen in Verbindung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und geben Ihnen eine Orientierung des wirtschaftlichen Mehrwerts, den Sie in Ihrem konkreten Fall erreichen können. Auch über die Finanzierung eines etwaigen Vorgehens klären wir Sie umfassend auf – insbesondere über die Möglichkeit einer Übernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Lassen Sie sich diese Chance auf eine hohe Rückzahlung nicht entgehen. Gesundheit mag das wertvollste Gut sein, aber überteuert muss sie nicht sein.

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    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustman
    Rechtsanwalt

    Sie haben eine Frage zum Thema “DBV Prämienerhöhung? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    4 Kommentare
    1. Heike K.
      says:

      Sehr geehrte Rechtsanwälte,
      verfolge schon länger die Diskussion über die Beitragsrückerstattungen, ich selbst bin bei der
      DBV versichert und bekam erst heute wieder ein Anschreiben, in dem die DBV sagt, dass die
      BGH Urteile auf Zivilverfahren zurückzuführen sind und deshalb nicht auf andere Versicherte
      angewendet werden können. Die Beitragsanpassungen ab 2017 seien formell wirksam, alle davor
      liegenden Jahre /2014-2016 unterliegen der Verjährung, worauf sich die DBV beruft.
      Macht es Sinn, weiter zu kämpfen ?
      Mit freundlichen Grüßen
      Heike K.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen keine Aussage zur Verjährungsfrist getroffen. Daher ist bislang noch nicht eindeutig, welche Verjährungsfrist anzuwenden ist.
        Auch die Aussage, alle Erhöhungen ab 2017 seien formell wirksam, kann angezweifelt werden.
        Gerne teilen wir Ihnen unsere genaue Einschätzung im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    2. Willi J.
      says:

      Hallo,
      ich bin 77 Jahre alt und Risiko-Patient.
      Ist es möglich, dass die Krankenkasse kündigen kann,
      wenn ich das o.a. Verfahren durchziehe bzw. wie kann ich mich schützen?
      Mit freundlichen Grüßen
      Willi J.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr J.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Die Versicherung besitzt kein Kündigungsrecht wegen eines rechtlichen Vorgehens. Ein Kündigungsrecht besteht nur wegen schwerer Obliegenheitsverletzungen, aber nicht, wenn man seine Rechte durchsetzt.
        Sie können also diesbezüglich unbesorgt sein. Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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