• Aktenstapel
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Beitragserhöhungen in der PKV: Tarifwechsel ist möglich

    Wer sich entschieden hat, in die Private Krankenversicherung (PKV) einzutreten, mag ganz unterschiedliche Beweggründe gehabt haben. Ein umfangreicherer Versicherungsschutz oder auch die Möglichkeit, den Leistungsumfang individueller zusammenzustellen, können ausschlaggebend gewesen sein. Was jedoch selten bei dieser Entscheidung miteinbezogen wird, sind die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, wovon die gesetzliche Krankenversicherung als auch insbesondere die PKV durch Beitragserhöhungen betroffen sind. Zudem ist für die Gemeinschaft der Versicherten hochgradig intransparent, welche Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaften existieren. Und das, obwohl der §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sogar die Möglichkeit zum Tarifwechsel rechtlich sicherstellt. Denn fast immer gibt es Einsparpotenzial in der PKV. Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Kunden zu viel für ihre Versicherung zahlen.

    Erhöhung der PKV-Beiträge: mit Tarifwechsel gut beraten

    Häufig werden Beitragserhöhungen von 10, 20 oder sogar 30 Prozent kommuniziert, die Betroffene finanziell erheblich belasten können. Diese einfach ungefragt hinzunehmen, ist selten der beste Weg. Vielmehr kann durch einen geschickt ausgeführten Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft ein erheblicher Teil der zu zahlenden Prämie eingespart werden, um die eigenen Beiträge zu senken.

    Als versierte Anwaltskanzlei mit weitreichender Kompetenz im Bereich Versicherungsrecht und umfassendem Überblick im Tarifdschungel sind wir Ihnen gerne bei der Anpassung Ihres PKV-Tarifs behilflich. Unser Team aus fachlich spezialisierten Anwälten und Tarifexperten prüft gerne kostenlos und unverbindlich Ihre Vertragsunterlagen und klärt Sie über Ihre Wechselmöglichkeiten auf. Lassen Sie uns noch heute Ihre Dokumente kostenlos prüfen!

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem auf Versicherungsrecht spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Optimierung Ihrer PKV-Tarife

    ✔ KOSTENLOSE ERSTBERATUNG   ✔ SCHNELL    UNABHÄNGIG

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Tarifwechsel in der PKV: Konditionen prüfen

    Jährlich wiederkehrende Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung können ein Anlass sein, um sich einmal genauer mit dem Thema zu beschäftigen. Häufig wurden bei Vertragsabschluss einige Optionen ausgewählt, die an Aktualität oder Relevanz verloren haben. Dank des gesetzlich zugesicherten Tarifwechselrechts steht einer Neubewertung des Versicherungstarifs zum Glück nichts im Weg.

    Gesetzlich verankertes Tarifwechselrecht

    Gem. § 204 VVG sind Private Krankenversicherungen sogar dazu verpflichtet, im Falle einer Prämienerhöhung die Versicherungsnehmer auf die Möglichkeiten eines Tarifwechsels aufmerksam zu machen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Art von Anfragen häufiger untergehen und sich Versicherte aufgrund fehlender Transparenz in Bezug auf die Vertragsbedingungen und -konditionen machtlos fühlen. Zudem befürchten sie, bei der Tarifumstellung Fehler zu machen oder sind schlichtweg von der Vielzahl an Möglichkeiten überfordert. Auch von Methoden, die eine Umstellung unnötig in die Länge ziehen und eine Vielzahl von Rückfragen unbeantwortet lassen, ist von Seiten verunsicherter Verbraucher schon häufig berichtet worden.

    Was besagt das Wechselrecht gem. § 204 VVG?

    § 204 Absatz 1 Satz 1 VVG

    „Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser […] Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt“

     

    […] soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen […]

    Konkret heißt das für Sie:

    Jeder PKV-Versicherte hat jederzeit das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens. Dieses Recht geht einher mit den bereits erworbenen Alterungsrückstellungen und anderen Rechten, die bei einem Wechsel zu einem gleichartigen Versicherungsschutz angerechnet bzw. erhalten bleiben.

    Nur im Falle eines höheren Versicherungsschutzes kann eine erneute Gesundheitsprüfung –ausschließlich für die Mehrleistung – fällig werden. Dadurch eventuell angebotene Sondervereinbarungen der Versicherung können durch unser vollumfängliches fachliches Know-how für Sie bestens ausgestaltet werden.

    Grundsätzliches zum Tarifwechsel in der PKV

    Wechsel zu anderer Versicherung – ist das sinnvoll?

    Während die Umstellung des Tarifs innerhalb einer Versicherungsgesellschaft profitabel sein kann, raten Rechtsexperten in den meisten Fällen von einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ab. Dies liegt insbesondere daran, dass bereits angesparte Alterungsrückstellungen – also Rücklagen, die die Beiträge im Alter des Versicherungsnehmers stabil halten sollen – nicht (vollständig) mitgenommen werden können. Außerdem müssen bei einem Wechsel des Anbieters auch Gesundheitsfragen beantwortet werden, die je nach gesundheitlichem Zustand des Antragstellers mit einem erheblich erhöhten Monatsbeitrag verbunden sein können. Wer jedoch innerhalb eines privaten Krankenvollversicherers den Tarif wechselt, kann häufig Geld sparen.

    Das ist wichtig bei der Bewertung neuer Tarifoptionen

    Um zu entscheiden, in welcher Form ein neuer PKV-Tarif den eigenen Ansprüchen gerecht wird, ist es wichtig, sich ausgiebig mit den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen an eine private Krankenvollversicherung zu beschäftigen. Gibt es zum Beispiel Leistungen oder Teilbereiche, die dem Versicherungsnehmer besonders wichtig sind? Können dafür im Gegenzug andere gestrichen werden, die zum Beispiel in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurden?

    Anwaltliche Optimierung Ihrer PKV-Tarife

    ✔ KOSTENLOSE ERSTBERATUNG   ✔ SCHNELL    UNABHÄNGIG

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sagen Sie Nein zu unseriösen Werbeversprechen

    Gerade, weil das Thema Krankenversicherung aus Verbrauchersicht häufig komplex und undurchsichtig erscheint, haben sich zahlreiche schwarze Schafe am Markt etabliert, die fragwürdige Versprechungen machen. Nehmen Sie unbedingt Abstand von Anbietern, selbsternannten „PKV-Optimierern“, die Ihnen sofort – ohne vorherige Analyse Ihrer individuellen Tarif-Situation – eine erhebliche Kostenersparnis ohne Einbußen in der tariflichen Leistung versprechen. Außerdem sollten Sie vor allen Dingen dann misstrauisch werden, wenn Sie unaufgefordert von Unternehmen kontaktiert werden – beispielsweise per Telefon.

    Ihre Vorteile einer Vertragsberatung durch uns

    Im Gegensatz zu den oben beschriebenen „PKV-Optimierern“ arbeiten wir in unserer Kanzlei mit einem transparenten Honorarmodell. Unsere Beratung findet objektiv und wirtschaftlich unabhängig statt. Das bedeutet, dass wir im reinen Interesse der Mandantschaft handeln und die Tarifoptionen objektiv zusammenfassen sowie kommunizieren. Seien Sie sicher: Ihre Versicherungsgesellschaft bzw. ein Makler hat hingegen absolut kein Interesse daran, eine unabhängige Vertragsberatung durchzuführen, weil er unter anderem provisionsbasiert arbeitet.

    Umfangreiches Tarifwechselgutachten

    Unsere Experten auf dem Gebiet der PKV-Vertragsberatung verfügen über mehrjährige Erfahrungen in diesem Gebiet und beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Nach einer ausführlichen telefonischen Erstberatung erstellen wir Ihnen ein versicherungsrechtliches Tarifwechselgutachten, das auch einen ausführlichen wirtschaftlichen Vergleich der für Sie sinnvollen Tarifoptionen beinhaltet. Hierin zeigen wir Ihnen mehrere Alternativen zum Tarifwechsel anschaulich und transparent auf. So fällt eine Entscheidung für einen neuen Tarif besonders leicht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in der Entscheidungsphase zur Seite und beraten Sie vollumfänglich zu den tarifrechtlichen Optionen.

    Warum einen Anwalt konsultieren?

    • wirtschaftliche Unabhängigkeit

      Rechtsanwälte arbeiten unabhängig von Versicherungsgesellschaften

    • objektive Analyse Ihrer Tarifoptionen

      anschauliche Gegenüberstellung der Alternativen

    • honorarabhängige Dienstleistung ohne Vorschuss

      Nach erbrachter Leistung wird diese in Rechnung gestellt.

    • versicherungsinterner Wechsel

      Tarifwechsel innerhalb bestehender Versicherungsgesellschaft

    • garantierte Mindestersparnis von 500,- € / Jahr

      neuer Tarif mit Einsparpotenzial

    • leistungsadäquate Optionen

      Wir empfehlen nur Tarife, die vergleichbar mit dem aktuellen sind.

    • Tarifumstellung zum Monatsersten möglich

      Beiträge können rückwirkend erstattet oder verrechnet werden.

    PKV-Vertragsberatung_Ergebnisbericht

    Unser Tipp: Von einem Wechsel profitieren auch Arbeitgeber. Gerne beraten wir Sie individuell dazu, inwiefern wir für Ihre privat versicherten Mitarbeiter unsere Dienstleistung anbieten können.

    PKV-Tarifwechsel: ist das auch im Alter sinnvoll?

    Viele Menschen haben vor allem mit vorangeschrittenem Alter die berechtigte Sorge, sich durch einen Tarifwechsel einem erneuten Gesundheitscheck unterziehen zu müssen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Unsere versierten Mitarbeiter kennen die Möglichkeiten, um Ihren Tarifwechsel ohne erneuten Check-up durchzuführen. Lassen Sie sich also keinesfalls aus diesem Grund von Ihrem Tarifwechselwunsch abbringen, sondern profitieren Sie von unserer Expertise in diesem Gebiet. Denn gerade bei langjährig bestehenden Versicherungsverträgen besteht das größte Einsparpotenzial – erst recht, wenn diese bislang selten bis gar nicht angepasst wurden!

    So gehen wir für Sie vor

    Ablauf bei der Tarifberatung

    • Übermittlung Ihrer PKV-Unterlagen

      Senden Sie uns Ihre relevanten Unterlagen zu Ihrem PKV-Tarif – per Post als Kopie, per E-Mail oder über unseren sicheren Dokumenten-Upload.

    • Gratis Prüfung inkl. kostenloser Erstberatung

      Absolut kostenfrei und selbstverständlich unverbindlich überprüfen wir Ihren PKV-Tarif hinsichtlich sinnvoller Wechselmöglichkeiten für Sie. Im Rahmen einer ebenfalls kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung per Telefon (oder als Videotelefonat) sprechen wir mit Ihnen Ihre Wünsche zum Wechsel innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.

    • Ausführliches Gutachten mit Leistungsvergleich und wirtschaftlichem Ergebnisbericht

      Wenn Sie sich dazu entschieden haben, uns mit dem Mandat zu beauftragen, erstellen wir einen ausführlichen Leistungsvergleich und eine wirtschaftliche Gegenüberstellung der Tarifoptionen für Sie. In diesem Dokument werden alle Unterschiede zu Ihren jetzigen PKV-Tarifen und den enthaltenen Leistungen transparent und verständlich aufgezeigt.

    • Begleitung Ihres Tarifwechsels bei Ihrem Versicherer

      Als Rechtsanwaltskanzlei schöpfen wir aus langjähriger Erfahrung im PKV-Tarifwechsel. Wir kümmern uns daher gerne um die gesamte Korrespondenz mit Ihrer PKV. So sorgen wir auch dafür, dass der Wechsel in den von Ihnen gewünschten Tarif schnellstmöglich erfolgt. In der Regel können wir die Umstellung zum nächsten Monatsersten für Sie umsetzen.

    Anwaltliche Optimierung Ihrer PKV-Tarife

    ✔ KOSTENLOSE ERSTBERATUNG   ✔ SCHNELL    UNABHÄNGIG

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Ihr Anwaltsteam im Bereich PKV-Beitragsanpassungen:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Natalie Wegener
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    PKV-Tarifwechsel: häufig gestellte Fragen

    Was besagt das Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG?

    Das gesetzlich verankerte Tarifwechselrecht besagt, dass privat krankenversicherte Personen auch nach Vertragsabschluss jederzeit die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers handelt.

    Droht mir beim Tarifwechsel in der PKV eine erneute Gesundheitsprüfung?

    Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass bei einem Tarifwechsel (nicht Vertragswechsel!) keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Die Versicherungsgesellschaft kann die Risikoprüfung nur dann einfordern, wenn der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet. Dies trifft auch zu, wenn zum Beispiel die Selbstbeteiligung reduziert wird. Aber: Wenn durch eine Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag vereinbart wird, darf dieser sich nur auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes beziehen und nicht auf bereits versicherte Leistungen.

    Woran erkenne ich eine vertrauenswürdige Beratung zur Tarifoptimierung?

    Wenn Sie außerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft zu einem Tarifwechsel beraten werden möchten, sollten Sie genau hinsehen, wer Ihnen seine Hilfe anbietet. Es gibt ein paar Anzeichen dafür, dass es sich um eine seriöse Anlaufstelle handelt. Beispielsweise wird jemand, der vertrauenswürdig ist, nie ungefragt bei Ihnen anrufen und hohe Einsparungen in Ihrer Privaten Krankenversicherung versprechen. Außerdem sollten Sie bei Vorschusszahlungen aufhorchen und das Gespräch lieber direkt beenden. Ein seriöser Berater bietet Ihnen ein ausführliches, vor allen Dingen kostenloses Erstgespräch an. Daraufhin erhalten Sie unverbindlich alle benötigten Unterlagen, die Sie in aller Ruhe ­durchschauen können. Da Rechtsanwälte per Gesetz dazu verpflichtet sind, im Sinne der Mandanten zu handeln, können Sie sich auf eine objektive Beratung verlassen, wenn Sie diesen Weg gehen. Außerdem werden Sie von einem Rechtsanwalt niemals einen ersparnisabhängigen Preis für seine Dienste genannt bekommen. Anstelle dessen berechnen wir Ihnen als versierte Kanzlei in der PKV-Tarifberatung ein kostentransparentes Festhonorar.

    Wieso ist es sinnvoll, sich zum Thema Tarifwechsel rechtlich beraten zu lassen?

    Da von Versichererseite kein Interesse daran besteht, die Kunden auf für sie günstigere Tarife hinzuweisen, ist es ratsam, sich externen und unabhängigen Rat zu suchen, um von seinem Wechselrecht Gebrauch zu machen. In Form eines Gutachtens durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat, haben Sie die Chance, die unterschiedlichen Alternativen zum bisherigen PKV-Tarif ausführlich zu betrachten. Neben der inhaltlichen Betreuung können Sie sich zu Folgen beraten lassen und zusätzliche juristische Hilfestellungen in Anspruch nehmen. Zudem bieten wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherthemen eine vollumfängliche Betreuung zum Festpreis – von der Erstanalyse bis zum abgeschlossenen Tarifwechsel. Sie müssen sich dadurch nicht selbst mit der Korrespondenz mit Ihrer PKV beschäftigen, sondern profitieren von unserem Gesamtpaket.

    Sie haben noch eine Frage zum Thema PKV-Tarifwechsel? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    The last comment and 27 other comment(s) need to be approved.
    4 Kommentare
    1. Michael P.  O.
      says:

      Ja, ich bin tatsächlich Versicherungsmakler, und zwar seit 1983 und habe bereits seit Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine PKV-Vollversicherung.

      Damals hieß mein Versicherer, bei dem ich zu diesem Zeitpunkt auch noch angestellt war “Colonia Krankenversicherung AG” und meine Police trägt eine nur dreistellige Versicherungsschein-Nummer. D.h., ich war einer der ersten, die sich bei diesem damals noch ganz jungen PKV-Unternehmen vollversichert hat.

      In der Zeit meiner bisher über 40-jährigen Vermittlungstätigkeiten war die PKV stets meine Lieblingssparte und ich habe gefühlt bestimmt fast 1 tausend Personen von der GKV in die PKV begleitet. Das war ja ca. 20 Jahre lang auch schon deshalb für jeden ein großartiges Geschäft, weil der/die Wechsler*in ja auch stets einen erheblichen Benefit erhielten. Nämlich erheblich geringere Beiträge (i.d.R. einige hundert DM/ Euro weniger als in der GKV) sowie obendrauf noch wesentlich bessere Leistungen.

      Theoretisch betrachtet hat manch einer dieser Systemwechsler sich damit den Gegenwert einer kleinen Eigentumswohnung erspart. Allerdings hat kaum jemand dies bewusst so mitbekommen geschweige, sich auch damit eine Immobilie finanziert, sondern – wie die meisten – die Einsparungen einfach nur „verfrühstückt“.

      Da gehöre ich vielleicht sogar auch dazu. Allerdings haben sich in den letzten zwanzig Jahren die anfänglichen Vorteile durch exponentiell ansteigende Beiträge zu einem oft untragbar hohen Beitrag “im Alter” von langjährigen Versicherten entwickelt und entstand dadurch dann auch der enorme Bedarf an PKV-Tarifoptimierern am freien Markt.

      Ich habe mithilfe dieser meist darauf spezialisierten Berufskollegen gefühlt fünf Mal meine eigenen Tarife grundlegend optimieren lassen. Infolgedessen, dass viele gleicher Art wie ich Betroffene ebenso in günstigere (billigere) Tarife umgedeckt wurden geschah das, was nun einfach nach Adam Riese passieren musste. Aus den ehemals günstigeren Tarifen wurden in der Folge auch sehr schnell hohe Leistungen entnommen und bekamen die jeweiligen Versicherer aufgrund von Tarifoptimierungen i.d.R. erheblich weniger Beitrag, wie bisher.
      Aufgrund dessen mussten die Versicherer von ihren Kunden erhebliche Beitragsanpassungen einfordern.
      Nun zu mir:
      Ich bezahle zurzeit monatlich einen Effektiv-Beitrag, d.h. den Zahlbeitrag an die Gesellschaft plus ein zwölftel des jährlichen Selbstbehaltes, von rund 1 T€.
      Meine monatliche Renteneinkünfte liegen jedoch bei knapp 800 € und von daher muss ich, um die Unterdeckung sowie meinen Lebensunterhalt einigermaßen abzudecken, wahrscheinlich den Rest meines Lebens aktiv arbeiten.

      Da kann die heutige AXA KV AG ja nichts dafür, aber gefühlt ich eben auch nicht.

      Ich behaupte jedoch und trete nötigenfalls auch gerne den Beweis dafür an, dass ich, wenn ich mein bisheriges Leben lang GKV-versichert geblieben wäre, heute nicht mehr leben würde.

      Nun jedoch endlich der überaus langen Rede/Schreibe ganz kurzer Sinn:

      Ich muss mir jetzt wiederum einen PKV-Tarifoptimierer suchen, der hoffentlich für mich für den Rest meines Lebens die optimal richtigen Tarife aus dem Universum der Tarifwelt der AXA KV AG herauspikt, die für mich wirtschaftlich tragbar sind. So einfach ist das und last but not least beantworte ich auch gleich die vielleicht bei manch einem Leser auftretende Frage, warum ich das denn nun nicht selbst mache bzw. – wie bisher immer schon – nicht mehr durch meine “teils sogar mit mir befreundeten Berufskollegen”?
      Meine Antwort:
      Weil ich momentan den besten PKV-Tarifoptimierer finden muss und den finde ich hoffentlich hier, im Lager von sehr spezialisierten Rechtsanwälten. Und in meinem Falle nicht mehr bei meinen oft nur selbsternannten “Makler-Experten”!
      (Muss aber unter uns bleiben – sonst bekomme ich Ärger mit den Betroffenen, weil man so etwas nicht macht. Ich bin jedoch aufgrund zwingender, finanzieller Umstände nicht mehr experimentieren:
      Basta! Und ganz lieben und herzlichen Dank an alle die Leser, die mir bis hierher gefolgt sind.

      Ebenso wie bekanntermaßen bereits Johann Wolfgang von Goethe auch oft am Ende seiner Briefe mit Überlänge anmerkte, ging es mir hier auch,

      “Ich hatte leider keine Zeit – einen kürzen Brief zu schreiben”.

      Sie jedoch, werter Leser waren es mir jedoch Wert, mich ausführlich zu diesem existenziell wichtigen Problem, vieler gleichartig betroffenen PKV-Versicherten, ausführlich zu äußern und abschließend zu resümieren:

      „Gemeinsam schaffen wir das!“ (Und das glaube oder hoffe ich nicht nur, sondern das weiß ich!)

      Mit herzlichen Grüßen aus dem Komponistenviertel in Köln am Rhein,

      Michael P. O.
      (Alter weißer Mann ;-))

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Hallo und vielen Dank für Ihre sehr lesenswerte Nachricht und die Hintergrundinformationen, wie es wohl zu den teilweise explosionsartigen Anstiegen kommen konnte.
        In der Tat ist es ratsam, die im Vergleich zur GKV “gesparten” Beträge zurückzulegen, da man diese im Alter vermutlich wieder brauchen wird.

        Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und wir werden uns schnellstmöglich zur Besprechung eventueller Optimierungschancen mit Ihnen in Verbindung setzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Horst A.
      says:

      Ich benötige Hilfe, da ich mich von der DKV übers Ohr gehauen fühle. Besten Dank im voraus
      gezeichnet: Horst A.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        vielen Dank für Ihre Nachricht. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf dieser Seite.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Anwaltliche Optimierung Ihrer PKV-Tarife

    ✔ KOSTENLOSE ERSTBERATUNG   ✔ SCHNELL    UNABHÄNGIG

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei