Tarifwechsel in der PKV: Konditionen prüfen
Jährlich wiederkehrende Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung können ein Anlass sein, um sich einmal genauer mit dem Thema zu beschäftigen. Häufig wurden bei Vertragsabschluss einige Optionen ausgewählt, die an Aktualität oder Relevanz verloren haben. Dank des gesetzlich zugesicherten Tarifwechselrechts steht einer Neubewertung des Versicherungstarifs zum Glück nichts im Weg.
Gesetzlich verankertes Tarifwechselrecht
Gem. § 204 VVG sind Private Krankenversicherungen sogar dazu verpflichtet, im Falle einer Prämienerhöhung die Versicherungsnehmer auf die Möglichkeiten eines Tarifwechsels aufmerksam zu machen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Art von Anfragen häufiger untergehen und sich Versicherte aufgrund fehlender Transparenz in Bezug auf die Vertragsbedingungen und -konditionen machtlos fühlen. Zudem befürchten sie, bei der Tarifumstellung Fehler zu machen oder sind schlichtweg von der Vielzahl an Möglichkeiten überfordert. Auch von Methoden, die eine Umstellung unnötig in die Länge ziehen und eine Vielzahl von Rückfragen unbeantwortet lassen, ist von Seiten verunsicherter Verbraucher schon häufig berichtet worden.
Was besagt das Wechselrecht gem. § 204 VVG?
§ 204 Absatz 1 Satz 1 VVG
„Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser […] Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt“
[…] soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen […]
Konkret heißt das für Sie:
Jeder PKV-Versicherte hat jederzeit das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens. Dieses Recht geht einher mit den bereits erworbenen Alterungsrückstellungen und anderen Rechten, die bei einem Wechsel zu einem gleichartigen Versicherungsschutz angerechnet bzw. erhalten bleiben.
Nur im Falle eines höheren Versicherungsschutzes kann eine erneute Gesundheitsprüfung –ausschließlich für die Mehrleistung – fällig werden. Dadurch eventuell angebotene Sondervereinbarungen der Versicherung können durch unser vollumfängliches fachliches Know-how für Sie bestens ausgestaltet werden.
Grundsätzliches zum Tarifwechsel in der PKV
Wechsel zu anderer Versicherung – ist das sinnvoll?
Während die Umstellung des Tarifs innerhalb einer Versicherungsgesellschaft profitabel sein kann, raten Rechtsexperten in den meisten Fällen von einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ab. Dies liegt insbesondere daran, dass bereits angesparte Alterungsrückstellungen – also Rücklagen, die die Beiträge im Alter des Versicherungsnehmers stabil halten sollen – nicht (vollständig) mitgenommen werden können. Außerdem müssen bei einem Wechsel des Anbieters auch Gesundheitsfragen beantwortet werden, die je nach gesundheitlichem Zustand des Antragstellers mit einem erheblich erhöhten Monatsbeitrag verbunden sein können. Wer jedoch innerhalb eines privaten Krankenvollversicherers den Tarif wechselt, kann häufig Geld sparen.
Das ist wichtig bei der Bewertung neuer Tarifoptionen
Um zu entscheiden, in welcher Form ein neuer PKV-Tarif den eigenen Ansprüchen gerecht wird, ist es wichtig, sich ausgiebig mit den eigenen Bedürfnissen und Anforderungen an eine private Krankenvollversicherung zu beschäftigen. Gibt es zum Beispiel Leistungen oder Teilbereiche, die dem Versicherungsnehmer besonders wichtig sind? Können dafür im Gegenzug andere gestrichen werden, die zum Beispiel in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurden?
Ja, ich bin tatsächlich Versicherungsmakler, und zwar seit 1983 und habe bereits seit Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine PKV-Vollversicherung.
Damals hieß mein Versicherer, bei dem ich zu diesem Zeitpunkt auch noch angestellt war “Colonia Krankenversicherung AG” und meine Police trägt eine nur dreistellige Versicherungsschein-Nummer. D.h., ich war einer der ersten, die sich bei diesem damals noch ganz jungen PKV-Unternehmen vollversichert hat.
In der Zeit meiner bisher über 40-jährigen Vermittlungstätigkeiten war die PKV stets meine Lieblingssparte und ich habe gefühlt bestimmt fast 1 tausend Personen von der GKV in die PKV begleitet. Das war ja ca. 20 Jahre lang auch schon deshalb für jeden ein großartiges Geschäft, weil der/die Wechsler*in ja auch stets einen erheblichen Benefit erhielten. Nämlich erheblich geringere Beiträge (i.d.R. einige hundert DM/ Euro weniger als in der GKV) sowie obendrauf noch wesentlich bessere Leistungen.
Theoretisch betrachtet hat manch einer dieser Systemwechsler sich damit den Gegenwert einer kleinen Eigentumswohnung erspart. Allerdings hat kaum jemand dies bewusst so mitbekommen geschweige, sich auch damit eine Immobilie finanziert, sondern – wie die meisten – die Einsparungen einfach nur „verfrühstückt“.
Da gehöre ich vielleicht sogar auch dazu. Allerdings haben sich in den letzten zwanzig Jahren die anfänglichen Vorteile durch exponentiell ansteigende Beiträge zu einem oft untragbar hohen Beitrag “im Alter” von langjährigen Versicherten entwickelt und entstand dadurch dann auch der enorme Bedarf an PKV-Tarifoptimierern am freien Markt.
Ich habe mithilfe dieser meist darauf spezialisierten Berufskollegen gefühlt fünf Mal meine eigenen Tarife grundlegend optimieren lassen. Infolgedessen, dass viele gleicher Art wie ich Betroffene ebenso in günstigere (billigere) Tarife umgedeckt wurden geschah das, was nun einfach nach Adam Riese passieren musste. Aus den ehemals günstigeren Tarifen wurden in der Folge auch sehr schnell hohe Leistungen entnommen und bekamen die jeweiligen Versicherer aufgrund von Tarifoptimierungen i.d.R. erheblich weniger Beitrag, wie bisher.
Aufgrund dessen mussten die Versicherer von ihren Kunden erhebliche Beitragsanpassungen einfordern.
Nun zu mir:
Ich bezahle zurzeit monatlich einen Effektiv-Beitrag, d.h. den Zahlbeitrag an die Gesellschaft plus ein zwölftel des jährlichen Selbstbehaltes, von rund 1 T€.
Meine monatliche Renteneinkünfte liegen jedoch bei knapp 800 € und von daher muss ich, um die Unterdeckung sowie meinen Lebensunterhalt einigermaßen abzudecken, wahrscheinlich den Rest meines Lebens aktiv arbeiten.
Da kann die heutige AXA KV AG ja nichts dafür, aber gefühlt ich eben auch nicht.
Ich behaupte jedoch und trete nötigenfalls auch gerne den Beweis dafür an, dass ich, wenn ich mein bisheriges Leben lang GKV-versichert geblieben wäre, heute nicht mehr leben würde.
Nun jedoch endlich der überaus langen Rede/Schreibe ganz kurzer Sinn:
Ich muss mir jetzt wiederum einen PKV-Tarifoptimierer suchen, der hoffentlich für mich für den Rest meines Lebens die optimal richtigen Tarife aus dem Universum der Tarifwelt der AXA KV AG herauspikt, die für mich wirtschaftlich tragbar sind. So einfach ist das und last but not least beantworte ich auch gleich die vielleicht bei manch einem Leser auftretende Frage, warum ich das denn nun nicht selbst mache bzw. – wie bisher immer schon – nicht mehr durch meine “teils sogar mit mir befreundeten Berufskollegen”?
Meine Antwort:
Weil ich momentan den besten PKV-Tarifoptimierer finden muss und den finde ich hoffentlich hier, im Lager von sehr spezialisierten Rechtsanwälten. Und in meinem Falle nicht mehr bei meinen oft nur selbsternannten “Makler-Experten”!
(Muss aber unter uns bleiben – sonst bekomme ich Ärger mit den Betroffenen, weil man so etwas nicht macht. Ich bin jedoch aufgrund zwingender, finanzieller Umstände nicht mehr experimentieren:
Basta! Und ganz lieben und herzlichen Dank an alle die Leser, die mir bis hierher gefolgt sind.
Ebenso wie bekanntermaßen bereits Johann Wolfgang von Goethe auch oft am Ende seiner Briefe mit Überlänge anmerkte, ging es mir hier auch,
“Ich hatte leider keine Zeit – einen kürzen Brief zu schreiben”.
Sie jedoch, werter Leser waren es mir jedoch Wert, mich ausführlich zu diesem existenziell wichtigen Problem, vieler gleichartig betroffenen PKV-Versicherten, ausführlich zu äußern und abschließend zu resümieren:
„Gemeinsam schaffen wir das!“ (Und das glaube oder hoffe ich nicht nur, sondern das weiß ich!)
Mit herzlichen Grüßen aus dem Komponistenviertel in Köln am Rhein,
Michael P. O.
(Alter weißer Mann ;-))
Hallo und vielen Dank für Ihre sehr lesenswerte Nachricht und die Hintergrundinformationen, wie es wohl zu den teilweise explosionsartigen Anstiegen kommen konnte.
In der Tat ist es ratsam, die im Vergleich zur GKV “gesparten” Beträge zurückzulegen, da man diese im Alter vermutlich wieder brauchen wird.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und wir werden uns schnellstmöglich zur Besprechung eventueller Optimierungschancen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Ich benötige Hilfe, da ich mich von der DKV übers Ohr gehauen fühle. Besten Dank im voraus
gezeichnet: Horst A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt