1Unser Angebot
2Beauftragung

  • Tarifwechselanfrage bei Ihrer Versicherung nach §204 VVG

    Tarifwechselanfrage individuell angepasst an Ihre persönliche Situation

    Vollständige Transparenz – Als Rechtsanwaltskanzlei handeln wir allein im Interesse unserer Mandantschaft

    Feststellung Ihrer individuellen Ersparnismöglichkeiten


    Vertragsberatung nach §204 VVG

    Wenn wir ein erhebliches Optimierungspotenzial bzgl. Ihres Krankenversicherungstarifs von mindestens 500 jährlich erkennen, führen wir auch die folgenden Leistungen durch:

    Erstellung Ihres persönlichen versicherungsrechtlichen Tarifwechselgutachtens

    Ausführliche Beratung mit einem unserer Versicherungsexperten – individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst

    Professioneller Antragsservice zur effizienten und korrekten Beantragung Ihrer Änderungswünsche

    Verhandlungen mit Ihrem Versicherer

    Juristische Prüfung Ihrer neuen Police