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Beauftragung zur Ersparnisanalyse

Du bist hier: Startseite1 / Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht2 / Beauftragung zur Ersparnisanalyse
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  • Achtung: Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung bei Mitversicherten ab 16 Jahren zur Erteilung von Auskünften jeweils eine eigene Bevollmächtigung benötigt.

  • Max. Dateigröße: 2 GB.

  • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt.

    1. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen, Vertragsinformationen (Inhalte, Tarife, Kündigungsfristen, Auswirkungen, etc.) und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen. *

    2. Einholung von Angeboten zur Umstellung von Versicherungsverträgen oder von Teilen hiervon in andere Tarife des gleichen Versicherers.

    3. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen.

    *Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung
    meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht.
  • KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.
  • Vertragsbedingungen und Vergütungsvereinbarung

    1. Leistungen der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

    Die Parteien vereinbaren zunächst eine Erstprüfung des Vertragsoptimierungspotentials. Wir überprüfen dabei kostenlos anhand Ihres individuellen Status (mit AG-Zuschuss oder ohne) sowie Ihrer Gegebenheiten des bestehenden Versicherungsvertrages (Versicherungsgesellschaft, Höhe des monatlichen Beitrages sowie versicherte Tarife), ob innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft ein Ersparnispotential auf Basis ihres Leistungsumfangs bestehen könnte.

    2. Einwilligung in die Datenübermittlung und Entbindung von der Schweigepflicht

    Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht.

    3. Anwaltliche Schweigepflicht

    Die Anwälte der Kanzlei sind im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht verpflichtet, über alle ihnen auf Grund dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Daten auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Kanzlei nutzt die mitgeteilten und erhobenen Daten, um den Auftraggeber gemäß diesem Auftrag beraten zu können. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte (z.B. den Versicherer) übermittelt.
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    Sie können dieses Feld mit Ihrer Maus oder auf einem mobilen Endgerät mit Ihrem Finger oder einem dafür vorgesehenen Stift unterzeichnen.
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Über das durch unsere Kanzlei erstrittene PKV-Urteil (9 U 138/19) berichtet u.a.:

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