Achtung: Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung bei Mitversicherten ab 16 Jahren zur Erteilung von Auskünften jeweils eine eigene Bevollmächtigung benötigt.
Über das durch unsere Kanzlei erstrittene PKV-Urteil (9 U 138/19) berichtet u.a.: