1Unser Angebot
2Beauftragung

  • Tarifwechselanfrage bei Ihrer Versicherung nach §204 VVG

    ✔ Tarifwechselanfrage individuell angepasst an Ihren persönlichen Vertragsstand  

    ✔ Feststellung Ihrer individuellen Ersparnismöglichkeiten

    Für diese Erstprüfung berechnen wir ein Honorar in Höhe von 29 €.


    Vertragsberatung nach §204 VVG

    Sobald wir ein erhebliches Optimierungspotenzial bzgl. Ihres Krankenversicherungstarifs von mindestens 500 € jährlich identifizieren, erstellen wir Ihnen ein objektives Gutachten und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung des für Sie bestmöglichen Versicherungsschutzes. Im Detail bedeutet das für Sie konkret:

    ✔ Erstellung Ihres persönlichen versicherungsrechtlichen Tarifwechselgutachtens

    ✔ Versicherungsrechtliche Prüfung der Änderungsmöglichkeiten bei gleichartigen Leistungen

    ✔ Ausführliche Beratung mit einem unserer Versicherungsexperten – individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst

    ✔ Professioneller Antragsservice zur effizienten, professionellen Beantragung und Durchsetzung Ihres Wunschtarifs  

    ✔ Bei einem Wechsel verbleiben Sie innerhalb Ihres Krankenversicherers - Ihre Altersrückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten

    ✔ Kompetente Begleitung und Durchführung Ihres Tarifwechselwunsches bis hin zur inhaltlichen und juristischen Prüfung Ihres neuen Versicherungsscheines 

    Für die Gutachtenerstellung nach Feststellung des erheblichen Optimierungspotentials erhält die Kanzlei ein zusätzliches Pauschalhonorar in Höhe von 950 €.