Geld zurück mit dem Widerruf des Toyota-Kredits
Wer vor einigen Jahren einen Toyota gekauft und mittels der herstellereigenen Hausbank finanziert hat, sollte an dieser Stelle aufhorchen: Bei zahlreichen Finanzierungsverträgen der Toyota-Bank kann der sogenannte Widerrufsjoker zur Anwendung kommen. Dies folgt aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und zuletzt vom 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20).
In den Urteilen ging es darum, dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge für Verbraucher in wesentlichen Punkten unverständlich sind. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass dies nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen darf (Aktenzeichen C 66-19). Konsequenterweise muss es dem Darlehensnehmer nach Ansicht des höchsten Gerichts der EU möglich sein, sich von einem solchen Vertrag zu lösen.
Dazu muss ein Widerruf erklärt werden. Das heißt, dass Sie zwar Ihren (alten) Toyota zurückgeben müssten, im Gegenzug aber die gezahlten Raten und sogar Ihre Anzahlung zurückerhalten. Eine Rechnung, die – angesichts der Abnutzung des PKWs – für viele Verbraucher aufgehen dürfte. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto auch noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, werden Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne erläutern.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.