normales Konto in Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
befinde mich noch im Insolvenzverfahren, ab März in der Wohlverhaltensphase.
Habe zur Zeit ein pfändungsfreies Konto. Da meine Bank deutlich günstigere Konten hat, frage ich mich ob ich auch schon ein normales Konto ohne Dispo eröffnen kann.
Fragen:
Würden Sie mir ein normales Konto empfehlen oder soll ich bis zum Ende in 5-6 Jahren
lieber ein pfändungsfreies Konto beibehalten?
Darf man auf meinem Konto noch pfänden im Insolvenzverfahren?
Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir empfehlen unseren Mandanten stets während der gesamten Insolvenz ein Pfändungsschutzkonto zu führen: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/p-konto-und-insolvenz/

    Allerdings besteht Ihrerseits nach erteilter Restschuldbefreiung selbstverständlich ein Anspruch auf Rückwandlung: https://anwalt-kg.de/frage/privatinsolvenz-recht/kann-ich-mein-p-konto-wieder-in-ein-girokonto-umwandeln/

    Zur Vertiefung empfehle ich Ihnen auch diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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