Widerruf bei Freiberuflern
Wie verhält sich das Recht auf Widerruf bei Freiberuflern?
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Sehr geehrter Herr Justen,
als Freiberufler gelten Sie in der Regel als Verbraucher, bzw. Privatperson. Dann steht Ihnen auch das Widerrufsrecht offen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eindeutige Umstände dafür sprechen, dass Sie das Auto als Unternehmer gekauft haben. Ob diese Umstände vorliegen, ist im Einzelfall zu entscheiden. Gerne geben unsere Mitarbeiter Ihnen weitere Auskünfte bezüglich Ihres individuellen Falles.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt