Schenkung
Moin aus HH,
kann ich mir im Regel,- und/oder Privatinsolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase, aber nach dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens, von meinem Vater eine Wohnung schenken lassen, ohne das sie unter den Insolvenzbeschlag fällt?
Viele Grüsse
Manfred Muster
Sehr geehrter Herr Muster,
grundsätzlich sollten bei Schenkungen, die als Umgehung einer Erbschaft angesehen werden könnten, die einschlägigen anfechtungs- und steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Zu diesem Zweck bieten wir unsere Dienstleistung der Vermögenssicherung an, bei der wir unsere Mandanten darin unterstützen, rechtlich zulässige Gestaltungen zu treffen, um Ihr Vermögen auf rechtmäßige Art und Weise zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt