USA: Sammelklage im Abgasskandal gegen BMW

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    Wann kommt die Sammelklage in Deutschland?

    Erst wenige Tage ist bekannt, dass auch BMW im Abgasskandal verdächtigt wird, seine Motoren bewusst manipuliert zu haben. Kaum liegen die ersten Berichte über die Betrugsermittlungen der Münchener Staatsanwaltschaft I vor, flattern den US-amerikanischen Gerichten die ersten Klagen ins Haus. US-Kunden haben jetzt eine Sammelklage eingereicht. Aber wie sieht das hierzulande aus? Lohnt sich ein Vorgehen gegen den mutmaßlichen Beteiligten im Dieselgate?

    Die Sammelklage gegen BMW in den USA

    Nachdem Volkswagen in den USA und Kanada schon viele tausend Kunden entschädigen musste, proben nun die BMW-Kunden den Aufstand. Schließlich war die Sammelklage im Fall VW mehr als nur erfolgreich. Mehr als 25 Milliarden Dollar Schadensersatz flossen, knapp 500.000 VW-Diesel musste der Konzern außerdem zurückkaufen. Die jetzige Klage wurde von der auf Sammelklagen spezialisierte US-Kanzlei Hagens Berman Sobol eingereicht. Die Kanzlei beschäftigte bis zu fünf Ingenieure und Emissionsexperten, die damit beauftragt waren, Testfahrten in Kalifornien durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, warum Hagens Berman Sobol BMW Abgasbetrug vorwirft: Die BMW Diesel stießen nach Angaben des Handelsblatts im realen Betrieb knapp 8,5-mal so viel NO2 aus wie erlaubt. In Extremfällen wurde sogar die 27-fache Belastung gemessen. Betroffen ist das Modell X5 aus den Baujahren 2009 bis 2012, sowie die Limousine 335d aus den Baujahren 2009 – 2011. Es soll um tausende Dieselfahrzeuge gehen. Mitangeklagt ist außerdem Zulieferer Bosch.

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    BMW reagiert überrascht auf Abgas Sammelklage

    Wenig überraschend ist BMWs überraschte Reaktion auf die Sammelklage. Schon bei Bekanntwerden der Ermittlungen deutscher Behörden und groß angelegter Durchsuchungen zeigte sich der Konzern entsetzt über die Vorwürfe. Es handele sich um einen Irrtum, hieß es seitens BMW. Man habe versehentlich die falsche Software aufgespielt. Auch die Reaktion auf die Sammelklage sieht ähnlich aus. BMW möchte den Vorgang zwar nicht kommentieren, Kenn Sparks, Sprecher von BMW Nordamerika betont jedoch: „Prinzipiell sind Fahrzeuge von BMW nicht manipuliert und erfüllen alle entsprechenden Gesetzesvorschriften.“ Man befasse sich gründlich mit der Klage, um zu verstehen, was der Firma vorgeworfen wird, berichtet der Spiegel. BMW ist mittlerweile der sechste Automobilkonzern, dem wegen des Abgasskandals ein Rechtsstreit in den USA droht.

    Sammelklage auch in Deutschland?

    Auch in Deutschland soll das Vorgehen per Sammelklage bald möglich sein. Die sogenannte Musterfeststellungsklage soll die Justiz entlasten und die Rechte der Verbraucher stärken. Ein gebündeltes Vorgehen enttäuschter Verbraucher, das längst überfällig ist. Nachdem schon einige Versuche – zuletzt der von Heiko Maas – scheiterten, soll die Sammelklage jetzt doch noch dieses Jahr etabliert werden. Der Grund für die Eile liegt auf der Hand: Die Zeit drängt. Denn vielen Ansprüchen droht Ende 2018 die Verjährung. Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die rasche Einführung der Musterfeststellungsklage. Spätestens ab dem 01. November 2018 soll es möglich sein, Musterfeststellungsklage einzureichen. Auch europaweit kommt Schwung in die Diskussion. EU-Kommissarin Věra Jourová will die Sammelklage in ganz Europa. Ganz nach amerikanischem Vorbild sollen Kanzleien auch ohne Mandat klagen können. Der Plan stößt bei der deutschen Industrie allerdings nicht auf Begeisterung – im Gegenteil. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fürchtet erhebliche Missbrauchsrisiken und lehnt EU-weite Kollektivklagen deswegen ab. Er befürwortet eher die Musterfeststellungsklage, wie sie in Deutschland eingeführt werden soll.

    Welche Rechte könnte man mit der Sammelklage durchsetzen?

    Bild von einem BMW Autoreifen

    Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits.

    Der Dieselskandal ist prädestiniert als Versuchskaninchen für die erste deutsche Sammelklage. Es geht um Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller. In einigen Fällen wurden schon Urteile gegen VW und Audi gefällt – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und sogar Betrug waren hier die Anknüpfungspunkte. Diese Schadensersatzansprüche würden sich sinnvoll in einer Musterfeststellungsklage bündeln lassen, da viele Klagen ähnliche Konstellationen aufweisen. Sie richten sich oft gegen den gleichen Beklagten und haben meist Schadensersatzbegehren zum Gegenstand. In der Regel macht der Kunde seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend und kann entweder eine finanzielle Kompensation verlangen oder sogar seinen Diesel abgeben. Wie sehr sich das lohnt, ist abhängig von der Höhe der zu entrichtenden Nutzungsentschädigung. Gerade für Kunden, die schon viele Kilometer in Ihren Diesel zurückgelegt haben, wäre es lohnenswert, sich einer Sammelklage anzuschließen, um trotz hoher Nutzungsentschädigung eine kleine Entschädigung zu erhalten. Gerade in Anbetracht sinkender Restwerte lohnt sich ein solches Vorgehen gegenüber dem Verkauf.

    Wer einen BMW Diesel fährt, hat im Vergleich zu VW Kunden (noch) keine so gute Verhandlungsposition. Der Betrugsvorwurf ist noch jung, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen am Anfang. Hier wäre eine Musterfeststellungsklage wünschenswert, um vorab zu klären, ob den Betroffenen ein Anspruch zusteht. In der jetzigen Situation ist Kunden hingegen zu raten, rechtliche Beratung einzuholen und erste Ermittlungsergebnisse abzuwarten.

    Jetzt klagen oder Einführung der Sammelklage abwarten?

    Sie erwägen, gegen VW, BMW, Audi oder einen der anderen Verantwortlichen im Dieselskandal vorzugehen und zögern wegen der möglichen Einführung der Musterfeststellungsklage zum 01.11.2018? Sie fürchten, jetzt ein juristisches und finanzielles Risiko einzugehen, das in wenigen Monaten womöglich vollständig entfällt? Die Entscheidung, wann und wie Sie gegen den Hersteller vorgehen, können wir Ihnen nicht abnehmen. Trotzdem spricht vieles dafür, schon jetzt tätig zu werden. Ob die Einführung der Musterfeststellungsklage zum 01.11.2018 tatsächlich klappt, ist nämlich fraglich. Der von Bundesjustizministerin Barley vorgelegte Entwurf stieß auf harsche Kritik seitens der CDU/CSU. Ob bis Ende Oktober ein Gesetzesentwurf existiert, der alle Koalitionspartner zufriedenstellt und rechtzeitig ausgefertigt wird, ist noch unklar. Außerdem sind auch die Erfolgsaussichten für ein individuelles Vorgehen alles andere als schlecht. Schon viele Kunden konnten Ihr Recht vor den deutschen Zivilgerichten durchsetzen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung analysieren wir gerne Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Rechten im Abgasskandal – unabhängig davon, ob Sie einen BMW, einen VW oder einen anderen betroffenen Diesel fahren. Wir prüfen außerdem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens deckt, sodass Sie am Ende mindestens genauso gut dastehen, als wenn sie sich eine noch ungewisse Sammelklage abwarten. Sie gehen weder ein finanzielles Risiko ein, noch haben Sie einen erhöhten Aufwand. Sobald Sie sich entscheiden, uns zu mandatieren, übernehmen wir nämlich die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihrem Forderungsgegner.
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