VG Berlin: Fahrverbot – Der Diesel wird ausgesperrt

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    Urteil mit Signalwirkung – welche Stadt ist als nächstes dran?


    Hamburg hat es schon, Frankfurt und Stuttgart führen es 2019 ein. Die Rede ist vom Diesel Fahrverbot. Ein Gericht nach dem anderen hat das heikle Thema Fahrverbot auf der Agenda. Jetzt also Berlin. Nach mehrstündiger Verhandlung steht fest: Auch Berlin muss ein Fahrverbot in seinen Luftreinhalteplan aufnehmen. Doch anders als in Hamburg wird es in Berlin nicht mit geringfügigen Eingriffen getan sein. Ganze elf Straßenzüge in zentraler Lage sollen betroffen sein. Die Abgasnormen Euro 0 bis 5 werden ausgesperrt. Und das schon ab April 2019. Für die Berliner Dieselfahrer bedeutet das Urteil einen Fahrverbot Slalom in der eigenen Stadt. Und auch Dieselfahrer in ganz Deutschland sollten aufhorchen. Schließlich hat das Berliner Urteil Signalwirkung für viele weitere Prozesse, die noch nicht entschieden sind. Doch wie eingriffsintensiv wird das Berliner Fahrverbot tatsächlich? Wer wird alles betroffen sein? Und welche Städte sind als nächstes dran?

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Das Fahrverbot Urteil in Berlin

    Berlin – 09. Oktober 2018, 15.00 Uhr. Die 10. Kammer des VG Berlin beschließt das Fahrverbot in der Bundeshauptstadt. Der Antrag der deutschen Umwelthilfe: Die Anordnung eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge spätestens zum 31.12.2018 – für Diesel Euro 4 und für Benziner unter Euro 3. Euro 5 Diesel sollen ab dem 01.09.2019 ausgesperrt werden. Das Urteil der Richter: Das Fahrverbot kommt. Zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte muss Berlin seinen Luftreinhalteplan überarbeiten und den Diesel aussperren. Bis zu 200.000 Diesel sind betroffen. Auf elf Berliner Straßenzügen werden Dieselautos zwischen Abgasnorm Euro 0 und Euro 5 ausgesperrt. Mit dabei sind – wie die WELT berichtet – wichtige Verkehrsstraßen wie die Leipziger Straße, der Spandauer Damm, der Mariendorfer Damm, die Hermannstraße und die Sonnenallee. Die Umwelthilfe forderte sogar, die gesamte Innenstadt für schmutzige Diesel zu sperren. Auch ein Fahrverbot für Euro 6 Diesel stand zur Diskussion. Dem entsprach der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke aber nicht. Bis März 2019 hat das Gericht dem Land Zeit gegeben, ein entsprechendes Verbot zu konzipieren und zu erlassen. Weitere zwei bis drei Monate darf es anschließend noch für die Umsetzung in Anspruch nehmen. Ob es bei dem beschlossenen Umfang bleibt, wird die Zeit zeigen.

    Wegweisendes Urteil: Fahrverbot in nahezu jeder deutschen Großstadt denkbar

    Berlin ist bei weitem nicht die letzte Metropole, der ein Fahrverbot droht. In nahezu jeder größeren deutschen Stadt ist eine Klage der deutschen Umwelthilfe anhängig oder der Grenzwert für NOx deutlich überschritten. Das Berliner Urteil hat für die kommenden Urteile nicht nur Signalwirkung. Es zeichnet sich eine klare Linie in der Rechtsprechung um die Luftreinhaltepläne ab. Und diese ist nicht gerade verbraucherfreundlich. Es scheint inzwischen mehr als klar zu sein: Der Weg zur sauberen Luft für die deutschen Gerichte führt nur über eine konsequente Verbannung von Dieselautos aus dem Verkehrsraum – also über umfassende Fahrverbote.

    Fahrverbote in nahezu jeder deutschen Großstadt?

    Bei der Umsetzung sind die Städte angehalten, einen Plan zu entwickeln, der das Problem löst und nicht bloß verlagert. Werden die Diesel aus einem stark frequentierten Straßenzug ausgesperrt, werden sie diesen Bereich umfahren. Die Schadstoffbelastung auf den „Alternativstrecken“ steigt denknotwendig. Solange sie nicht den EU-Grenzwert überschreitet, ist das kein Problem. Wenn doch, muss das Fahrverbot ausgeweitet werden, bis eine sichere Einhaltung des Grenzwerts gewährleistet ist.

    Diesen Städten droht ein Fahrverbot

    Dieses Schicksal droht den folgenden Städten: Zuletzt erhob die Deutsche Umwelthilfe in Hannover, Halle und Kiel Klage. Auf dem Plan stehen außerdem Düsseldorf, Aachen, Bonn, Darmstadt, Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Esslingen, Marbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden. In insgesamt 28 deutschen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe Klage auf Fahrverbote erhoben – ein Ende ist nicht in Sicht. Regelmäßig nimmt der Verein neue Messungen vor, um Abgassünder zu enttarnen. Es ist mit weiteren Abgasklagen zu rechnen – vor allem in Anbetracht der positiven Urteile der Verwaltungsgerichte.

    Hardware Nachrüstung keine Alternative zu Fahrverbot

    Das Fahrverbot Urteil in Berlin mag einen Höhepunkt der Diskussion um Diesel Fahrverbote darstellen, das Ende ist es aber noch lange nicht. Betroffene Dieselfahrer fühlen sich in dieser Situation oft ohnmächtig. Der kürzlich verkündete Hardware Kompromiss ließ wieder neue Hoffnung zu. Doch inzwischen werden Zweifel an der Lösung laut. Die Umsetzung ist ungewiss und sogar das Umweltbundesamt vertritt die Auffassung, die Hardware Nachrüstung reiche nicht aus, um ein Fahrverbot in vielen deutschen Städten zu verhindern. “Wir sehen nicht, dass sich damit die Grenzwerte bis 2020 einhalten lassen werden”, zitiert der Spiegel die Leiterin der UBA-Abteilung Luft, Marion Wichmann-Fiebig. Und jetzt? Was können Sie als Dieselhalter tun, wenn Sie befürchten, in naher Zukunft ebenfalls von einem Fahrverbot betroffen und eingeschränkt zu sein? Sie können nichts tun außer abzuwarten, oder?

    Fahrverbot umgehen und Diesel zurückgeben

    Falsch. Proaktives Handeln im Abgasskandal kann Ihnen großen Ärger ersparen und sich wirtschaftlich rentieren. Dabei müssen Sie gar nicht viel tun und nicht einmal ein wirtschaftliches Risiko ein. Wir erklären Ihnen im Folgenden, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese gegenüber den Herstellern durchsetzen können. Ziel eines Vorgehens muss dabei nicht einmal zwangsläufig die Rückabwicklung sein. Es ist auch möglich, einen Schadensersatz in Geld zu bekommen oder günstigere Finanzierungskonditionen.

    Fahrverbot oder lieber Schadensersatz im Abgasskandal?

    Die §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches bilden die Grundlage für Ihr Vorgehen. Es geht um einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch wegen der Manipulation der Dieselmotoren. Diese zeigten, wie seit nunmehr drei Jahren bekannt ist, aufgrund eines bestimmten Mechanismus‘, auf dem Prüfstand utopische Abgaswerte an, die so im Straßenverkehr niemals erreicht werden konnten. Die Fahrzeuge wurden mit diesen Zahlen aber genehmigt, verkauft und zugelassen. „Betrug!“, meinen die einen. „Das ist doch sittenwidrig.“, sagen die anderen. Und beide haben Recht. Einige Richter gaben den enttäuschten Kunden unter Hinweis auf § 826 BGB recht und nahmen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an. Andere beriefen sich auf § 823 II BGB iVm § 263 StGB und verurteilten die Hersteller wegen Betrugs zur Zahlung von Schadensersatz. Eine weitere Anspruchsgrundlage, auf die die Zivilgerichte den Schadensersatzanspruch der Dieselkunden stützen ist § 823 II BGB iVm § 27 I EGFGV. Die Folge ist bei allen drei Ansprüchen die gleiche: Schadensersatz. Sie als Kunde werden so gestellt, als hätte es das schädigende Ereignis – den Kauf eines manipulierten Diesels – niemals gegeben. Sie können also Ihren Diesel zurückgeben. Wenn Sie sich für eine Rückabwicklung entscheiden, erhalten Sie nahezu den gesamten Kaufpreis zurück. Abgezogen wird lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung für die Kilometer, die Sie mit Ihrem Diesel zurückgelegt haben. Die Rückzahlung ermöglicht Ihnen eine Neuanschaffung zu günstigsten Konditionen ohne dass Sie sich mit Restwertverlusten und einer schlechten Lage auf dem Dieselmarkt herumschlagen müssen.

    Fahrverbot oder lieber ein attraktiver Vergleich?

    Die Rückabwicklung ist für Sie keine Option? Sie wollen Ihren Diesel behalten, obwohl Sie von Negativfolgen des Software Updates, Fahrverboten und Stilllegungen gehört haben? Auch das ist kein Problem. Denn ein Vorgehen gegen den Hersteller bietet auch immer die Möglichkeit eines attraktiven Vergleichs. Am Ende muss kein Urteil stehen. So könnte ein Vorgehen für Sie mit einem Vergleich dahingehend abgeschlossen werden, dass Sie eine Schadensersatzzahlung vom Hersteller erhalten oder günstigere Finanzierungskonditionen aushandeln. Eine Prüfung Ihrer Ansprüche lohnt sich also in jedem Fall.

    Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal

    Bild von einem alten Opel

    Ein zweiter Königsweg eröffnet sich für diejenigen, die ihren Diesel über einen sogenannten Autokredit finanziert haben.

    Diese Anspruchsprüfung nehmen wir für Sie ohne jegliches Kostenrisiko vor. Unsere Sozietät bietet Ihnen den besonderen Service einer kostenlosen Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Wir prüfen innerhalb von drei Werktagen, ob Ihnen ein Anspruch zusteht und in welcher Höhe dieser besteht. Anschließend melden sich unsere erfahrenen Mitarbeiter telefonisch bei Ihnen und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation. Auf Grundlage unserer Einschätzung können Sie frei entscheiden, ob und wie Sie im Abgasskandal vorgehen wollen. Ein finanzielles Risiko besteht in der Regel nicht. Denn ein Großteil der Rechtsschutzversicherungen übernimmt die Kosten für ein außergerichtliches, aber auch für ein gerichtliches Vorgehen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie gerne. Am Ende müssen Sie nur die Selbstbeteiligung entrichten und tragen kein Verlustrisiko bei einem zivilgerichtlichen Prozess. In Anbetracht der aktuellen Lage um Fahrverbote und der nicht enden wollenden Suche nach alternativen Wegen, den Stickoxidausstoß der Schummeldiesel zu vermindern, können Sie nur gewinnen, wenn Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche informieren. Es ist Eile angesagt: Ein großer Teil der Ansprüche verjährt bereits zum 31.12.2018.

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