Das Fahrverbot Urteil in Berlin
Berlin – 09. Oktober 2018, 15.00 Uhr. Die 10. Kammer des VG Berlin beschließt das Fahrverbot in der Bundeshauptstadt. Der Antrag der deutschen Umwelthilfe: Die Anordnung eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge spätestens zum 31.12.2018 – für Diesel Euro 4 und für Benziner unter Euro 3. Euro 5 Diesel sollen ab dem 01.09.2019 ausgesperrt werden. Das Urteil der Richter: Das Fahrverbot kommt. Zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte muss Berlin seinen Luftreinhalteplan überarbeiten und den Diesel aussperren. Bis zu 200.000 Diesel sind betroffen. Auf elf Berliner Straßenzügen werden Dieselautos zwischen Abgasnorm Euro 0 und Euro 5 ausgesperrt. Mit dabei sind – wie die WELT berichtet – wichtige Verkehrsstraßen wie die Leipziger Straße, der Spandauer Damm, der Mariendorfer Damm, die Hermannstraße und die Sonnenallee. Die Umwelthilfe forderte sogar, die gesamte Innenstadt für schmutzige Diesel zu sperren. Auch ein Fahrverbot für Euro 6 Diesel stand zur Diskussion. Dem entsprach der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke aber nicht. Bis März 2019 hat das Gericht dem Land Zeit gegeben, ein entsprechendes Verbot zu konzipieren und zu erlassen. Weitere zwei bis drei Monate darf es anschließend noch für die Umsetzung in Anspruch nehmen. Ob es bei dem beschlossenen Umfang bleibt, wird die Zeit zeigen.
Wegweisendes Urteil: Fahrverbot in nahezu jeder deutschen Großstadt denkbar
Berlin ist bei weitem nicht die letzte Metropole, der ein Fahrverbot droht. In nahezu jeder größeren deutschen Stadt ist eine Klage der deutschen Umwelthilfe anhängig oder der Grenzwert für NOx deutlich überschritten. Das Berliner Urteil hat für die kommenden Urteile nicht nur Signalwirkung. Es zeichnet sich eine klare Linie in der Rechtsprechung um die Luftreinhaltepläne ab. Und diese ist nicht gerade verbraucherfreundlich. Es scheint inzwischen mehr als klar zu sein: Der Weg zur sauberen Luft für die deutschen Gerichte führt nur über eine konsequente Verbannung von Dieselautos aus dem Verkehrsraum – also über umfassende Fahrverbote.
Fahrverbote in nahezu jeder deutschen Großstadt?
Bei der Umsetzung sind die Städte angehalten, einen Plan zu entwickeln, der das Problem löst und nicht bloß verlagert. Werden die Diesel aus einem stark frequentierten Straßenzug ausgesperrt, werden sie diesen Bereich umfahren. Die Schadstoffbelastung auf den „Alternativstrecken“ steigt denknotwendig. Solange sie nicht den EU-Grenzwert überschreitet, ist das kein Problem. Wenn doch, muss das Fahrverbot ausgeweitet werden, bis eine sichere Einhaltung des Grenzwerts gewährleistet ist.
Diesen Städten droht ein Fahrverbot
Dieses Schicksal droht den folgenden Städten: Zuletzt erhob die Deutsche Umwelthilfe in Hannover, Halle und Kiel Klage. Auf dem Plan stehen außerdem Düsseldorf, Aachen, Bonn, Darmstadt, Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Esslingen, Marbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden. In insgesamt 28 deutschen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe Klage auf Fahrverbote erhoben – ein Ende ist nicht in Sicht. Regelmäßig nimmt der Verein neue Messungen vor, um Abgassünder zu enttarnen. Es ist mit weiteren Abgasklagen zu rechnen – vor allem in Anbetracht der positiven Urteile der Verwaltungsgerichte.
Hardware Nachrüstung keine Alternative zu Fahrverbot
Das Fahrverbot Urteil in Berlin mag einen Höhepunkt der Diskussion um Diesel Fahrverbote darstellen, das Ende ist es aber noch lange nicht. Betroffene Dieselfahrer fühlen sich in dieser Situation oft ohnmächtig. Der kürzlich verkündete Hardware Kompromiss ließ wieder neue Hoffnung zu. Doch inzwischen werden Zweifel an der Lösung laut. Die Umsetzung ist ungewiss und sogar das Umweltbundesamt vertritt die Auffassung, die Hardware Nachrüstung reiche nicht aus, um ein Fahrverbot in vielen deutschen Städten zu verhindern. “Wir sehen nicht, dass sich damit die Grenzwerte bis 2020 einhalten lassen werden”, zitiert der Spiegel die Leiterin der UBA-Abteilung Luft, Marion Wichmann-Fiebig. Und jetzt? Was können Sie als Dieselhalter tun, wenn Sie befürchten, in naher Zukunft ebenfalls von einem Fahrverbot betroffen und eingeschränkt zu sein? Sie können nichts tun außer abzuwarten, oder?
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