Ausstieg aus Zinsanpassungsvereinbarung beim Immobiliendarlehen

Widerrufsjoker ermöglicht Umschuldung zur Traumkondition

Der Widerruf von Immobiliardarlehen ist durch die Medien inzwischen zu einem populären Mittel geworden, um sich von Verträgen mit langer Zinsbindung zu lösen. Unsere Kanzlei kämpft seit Jahren an dieser Front und konnte vielen Mandanten eine Umschuldung zu günstigen Konditionen ermöglichen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt dabei die Grundlage der Rückabwicklung dar. Sie berechtigt Kunden auch noch Jahre später zum Widerruf ihrer Verträge. Ganz ohne Vorfälligkeitsentscheidung können diese dann umschulden und von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren.
Nun gibt es einen neuen Angriffspunkt – nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.10.2017 könnten nun auch viele Prolongationsvereinbarungen angreifbar sein.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

5.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Anwendbarkeit des Widerrufsjokers aus Zinsanpassungsvereinbarungen

Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist statt. Der Kunde einigt sich mit der Bank über eine entsprechende Anpassung der Zinsen. Was bisher weder bekannt, geschweige denn gerichtlich bestätigt war: auch hier gilt das Widerrufsrecht. Der Widerrufsjoker sticht.

Bank zu korrekter Belehrung verpflichtet

Für den Kunden heißt das Folgendes: Er muss auch bei einer Zinsanpassung vom Kreditinstitut korrekt belehrt werden. Unterbleibt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, so kann er nach § 312d Abs. 1 BGB widerrufen. Die Widerrufsfrist wird nämlich nur durch eine korrekte Belehrung in Gang gesetzt. Fehlt es an einer solchen, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Gerade in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinslage kann sich ein Widerruf rechnen – Immobilienkredite sind günstig wie nie. Wer einen älteren Vertrag mit langer Zinsbindung hat, konnte davon nicht profitieren – es sei denn er widerruft.
Infolge des Widerrufs ist die getroffene Zinsanpassungsvereinbarung vollständig rückabzuwickeln. Außerdem kann der Kunde das Darlehen binnen eines Monats kündigen. In dieser Zeit kann er sich gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung suchen. Diese Loslösung vom Darlehensvertrag ist besonders im Vergleich zu einer Kündigung sinnvoll. Bei einer Kündigung fällt nämlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an, die beim Widerruf nicht gezahlt werden muss. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung mindert nicht nur den potentiellen Veräußerungsgewinn, sondern macht eine Loslösung vom Darlehensvertrag wegen attraktiver Zinslage sinnlos. Selbst wenn eine vorherige Prüfung der Vertragsunterlagen ergeben hat, dass kein Widerrufsrecht besteht, könnte sich aus der Zinsanpassungsvereinbarung etwas anderes ergeben. Über den Umweg des Widerrufs der Zinsanpassungsvereinbarung kann das Ziel der Umschuldung letztlich doch noch erreicht werden.

Der Widerruf des Immobiliendarlehens im Vergleich zur ordentlichen Kündigung

Vorgehen im Einzelnen

Bild von einem Miniaturhaus und einem Schlüssel

Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist statt.

Ob im Einzelnen ein Widerrufsrecht besteht, bedarf einer individuellen Prüfung. Dazu braucht es anwaltliche Expertise. Unsere Mitarbeiter sind im Bereich des Widerrufsrechts geschult und erfahren. Nach der Zusendung Ihrer Vertragsunterlagen werden diese auf Fehler hin untersucht. Sodann erfolgt eine telefonische Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unsere Arbeit als kostenlose Erstberatung unentgeltlich.
Entscheiden Sie sich für den Widerruf, so stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Den Widerruf müssen Sie selbst erklären. Ausnahmslos jedes Kreditinstitut wird diesen zunächst ablehnen. Diese Ablehnung benötigen wir, um bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage zu stellen. Anschließend übernehmen wir die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem Kreditinstitut. Zunächst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Klärung. Sollte es hier zu keiner Einigung mit der Bank kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir Ihnen gerne alternative Zahlungsmodelle vor. Selbst wenn Ihr Vertrag bereits erfolglos auf eine Widerrufsmöglichkeit untersucht wurde, kann eine Sichtung der Zinsanpassungsvereinbarung zu einem anderen Ergebnis führen. Zögern Sie also nicht, uns Ihre Unterlage zukommen zu lassen.

Widerruf der Zinsanpassungsvereinbarung

  • Rückabwicklung

  • Vertrag besteht nicht weiter

  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung

  • Kunde erhält Nutzungsentschädigung von der Bank (Zinsen)

  • Ersparnisse von bis zu 20 % der Kreditsumme und Möglichkeit der günstigen Umschuldung

Kündigung des Immobiliendarlehens

  • Kündigung innerhalb eines Monats möglich

  • Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an

  • Kunde erhält keine Nutzungsentschädigung

  • Einbußen durch Vorfälligkeitsentschädigung übersteigen die Zinsersparnis, Umschuldung rechnet sich nicht

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

5.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ausstieg aus Zinsanpassungsvereinbarung beim Immobiliendarlehen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment needs to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei