Folgt auf Dieselgate der Lärmskandal?

Widerrufsrecht auch für Motorradkredite

Nach dem Abgasskandal kommen neue Manipulationen als Licht: Diesmal geht es um Lärmgrenzwerte, die nicht eingehalten wurden. Hersteller haben Autos und Motorräder so eingestellt, dass sie in den standardisierten Tests unter den Grenzwerten bleiben, im realen Betrieb aber deutlich zu laut werden.

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Parallelen zum Abgasskandal

In der neuesten Schummelei wurde zwar keine speziell zugeschnittene Manipulationssoftware verwendet, wie bei den VW-Motoren der Baureihe EA 189. Wie das ARD-Magazin Plusminus berichtet, riecht es trotzdem stark nach Manipulation. Hintergrund ist, dass bei der Zulassung eines neuen Motorrads nur die Lautstärke bei einer Geschwindigkeit von 50 Km/h gemessen wird. Die Werte bei anderen Geschwindigkeiten sind also für den Test irrelevant. Auf diesen Test haben sich die Hersteller eingestellt. Sie sorgen mit Auspuffklappen und anderen Tricks dafür, dass rund um 50 Km/h der Lärm innerhalb der Grenzwerte bleibt. Fährt man schneller oder auch langsamer, so erreicht man regelmäßig Lautstärken weit jenseits der Grenzwerte. Dies ist den Herstellern auch bewusst. Doch für den Straßenbetrieb gelten sowieso keine Obergrenzen. Ein Motorrad darf also ganz legal die Lautstärke eines startenden Flugzeugs erreichen. Vielen Fahrern vermittelt die Lautstärke ein Gefühl von Freiheit. Sogar absichtlich herbeigeführte, ohrenbetäubende Fehlzündungen sind legal.

Kraftfahrtbundesamt über Lärm-Verstöße informiert

Dem ARD-Bericht zufolge waren bei Lärmprüfungen in Mannheim Verstöße gegen die Grenzwerte bei mehreren Fahrzeugen aufgefallen. Der Leiter der zuständigen Polizeidirektion hat die Verstöße an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gemeldet. Er fordert Nachprüfungen, wenn der vorgegebene Wert von maximal 72 Dezibel in der Realität nie erreicht wird. Fährt eine größere Gruppe Motorräder die Straße entlang, entstehen oft Lautstärken, die beispielsweise an einem Arbeitsplatz gar nicht zulässig wären. Laut Experten ist Straßenverkehr die größte Lärmquelle in Deutschland. Und: Es ist erwiesen, dass Lärm gesundheitsschädlich ist. Anwohner von beliebten Motorradstrecken wundern sich, wie die lauten Maschinen überhaupt eine Zulassung erhalten konnten. Doch diese Frage scheint nach den neuen Erkenntnissen über die Tricks beim Lärmtest beantwortet.

Schlupflöcher für die Hersteller

Laut der Prüforganisation Dekra gelten die Bedingungen zur Messung des Geräuschpegels international. Bei der Messung gibt es keinen einheitlichen Grenzwert. Dieser ist stattdessen abhängig von der Fahrzeugklasse sowie vom Verhältnis zwischen Masse und Leistung. Für exakt diese Voraussetzungen sind Antrieb und Auspuff optimiert, so dass sich die Hersteller einerseits auf die Einhaltung der Grenzwerte berufen können, andererseits aber lautstarke Maschinen anbieten, die bei PS-Fans für Begeisterung sorgen. Bisher reagierten die Politik und das KBA nicht auf die Nachricht, dass die Lärmtests umgangen werden. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass den größten Krachmachern die Betriebserlaubnis entzogen wird, gering. Die erhöhte Lautstärke gilt auch nicht als Mangel am Motorrad.

Lukrative Chance: Motorrad-Finanzierung kann widerrufen werden

Wenn Sie ebenfalls Motorradbesitzer sind und das Motorrad per Darlehen finanziert haben, sollten Sie die aktuelle Rechtslage kennen. Es gibt eine Möglichkeit, das Motorrad (fast) ohne Nutzungsentschädigung zurückzugeben. Voraussetzung ist, dass das Motorrad über einen Kreditvertrag finanziert wurde. Sie brauchen keinen Grund anzugeben, um das Motorrad zurückzugeben.

Ewiges Widerrufsrecht

Wenn Sie das Motorrad neu bei einem Händler gekauft und gleichzeitig einen Finanzierungsvertrag mit der Händlerbank geschlossen haben, kann ein Widerruf sich finanziell sehr lohnen. Vielleicht haben Sie auch schon vom Widerrufsjoker gehört. Dieser steht Verbrauchern zu, die beim Abschluss eines Kreditvertrages nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt ein solcher Hinweis oder ist er fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Somit kann ein Verbraucher auch lange nach Aufnahme des Kredits seinen Widerruf ausüben. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich ggf. von einem hochverzinsten Darlehen lösen können. Auch bei bereits abgelaufenen und beendeten Verträgen kann der Darlehensvertrag widerrufen werden.

Widerrufsjoker lohnt sich auch bei Motorradkrediten

Bild von einem Motorrad

Ein Motorrad darf legal die Lautstärke eines startenden Flugzeugs erreichen. Vielen Fahrern vermittelt die Lautstärke ein Gefühl von Freiheit.

Der Widerrufsjoker ist von den Immobilien- und Autokrediten bekannt. Aber auch Motorradkredite können auf diese Art widerrufen werden. Die Rechtsfolge lautet: Sie erhalten die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück und müssen den Kredit nicht weiter bedienen. Sie müssen dafür das Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bei Darlehensverträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, sind Sie nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Ergebnis haben Sie das Motorrad dann zu traumhaft günstigen Konditionen gefahren. Der Widerruf kann sich auch bei älteren Verträgen lohnen. Dies muss im Einzelfall berechnet werden.

Verbraucherfreundliche Rechtslage

Wenn Sie also Ihre Harley Davidson, BMW, Yamaha oder eine andere Marke finanziert haben, haben auch Sie die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen und Ihr gebrauchtes Motorrad zum Kaufpreis zurückzugeben. Bei uns erhalten Sie kostenfrei eine Erstberatung. Wir prüfen Ihren Vertrag und beraten Sie darüber, ob die Aussicht besteht, ebenfalls vom Widerrufsjoker zu profitieren.

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