Bargeldabhebung nicht mehr kostenlos? Sparkassen berechnen Gebühr

Bargeldabhebung nicht mehr kostenlos? Sparkassen berechnen Gebühr

An Kontoführungsgebühren für unser Girokonto haben wir uns längst gewöhnt. Dass wir Barabhebungen an den Automaten anderer Kreditinstitute bezahlen müssen, ist nichts Neues. Aber einen Euro für jede Barabhebung bei der eigenen Bank bezahlen? Als Anfang April bekannt wurde, dass einzelne Sparkassen und Volksbanken Gebühren fürs Geldabheben verlangen, ging ein Aufschrei durch die Medien. Vielen Verbrauchern stößt diese neue Gebühr übel auf – und das zurecht.

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Banken auf der Suche nach neuen Einnahmequellen

Zu Niedrigzinszeiten werden die Kreditinstitute nicht müde, sich nach alternativen Ertragsmöglichkeiten umzusehen. Mit den Kundenguthaben lässt sich aktuell nur wenig Gewinn erwirtschaften. Nachdem 2016 das kostenlose Girokonto zu einer Ausnahmeerscheinung wurde, sind Gebühren für eine Barabhebung der nächste logische Schritt. Das Finanzportal Biallo listete allein 20 Sparkassen die für jede Barabhebung ihrer Kunden an den Bankautomaten der Sparkassengruppe Gebühren verlangen. Abhängig sei dies vom Kontomodell, so die betroffenen Kreditinstitute. Nach Angaben von Biallo ist bei weiteren 23 Sparkassen die Anzahl der kostenfreien Abhebungen begrenzt. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 50 Cent und einem Euro – pro Abhebung. Ein Betrag, der sich bei regelmäßigen Abhebungen schnell summiert. Auch eine Abhebung am Schalter ist keine Alternative. Hierfür berechnen sogar noch mehr Sparkassen eine Gebühr.

Rechtmäßigkeit der Gebühren

Bild von einem Ausschnitt eines Fünfeuroscheins

Anfang April wurde bekannt, dass einzelne Banken Gebühren für das Geld abheben verlangen. 1€ für jede Barabhebung.

Vielen Kunden wird am Automaten nicht einmal angezeigt, dass ein Entgelt fällig wird. Fest steht zumindest in Bezug auf Kreditkarten, dass der Kunde über etwaige Kosten aufgeklärt werden muss. Er muss wissen, was im Falle einer Barabhebung auf ihn zukommt (so auch das LG Heilbronn zu Kredit-Barabhebungsgebühren). Horst Biallo kritisiert, dass Kunden nicht vermittelt wird, dass sie für das Abheben bezahlen. Auch bei Geldabhebungen mit der EC-Karte bei fremden Kreditinstituten ist eine Gebührenanzeige Pflicht. Auf Nachfrage von Biallo bei neun Sparkassen, ob den Kunden die Gebühr am Automaten überhaupt angezeigt werde, antworteten diese nicht einmal. Begründet werden die neuen Gebühren mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Außerdem hat eine Infrastruktur, die flächendeckend rund um die Uhr Bargeldabhebungen erlaubt, ihren Preis. Schließlich soll ein Bankautomat die Bank jährlich zwischen 5.000 und 10.000 € kosten.
Trotzdem erscheint es fraglich, ob die Abhebungsgebühren in jedem Fall gerechtfertigt sind. Grundsätzlich ist die Bank zur Barauszahlung verpflichtet, dies ergibt sich aus dem Rechtscharakter des Girokontos als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag nach § 700 Abs. 1 S.3 iVm § 695 BGB. Auf dieser Grundlage kann der Kunde die Auszahlung seines Guthabens an der kontoführenden Geschäftsstelle verlangen. Bei normaler Nutzung kann dafür keine Gebühr erhoben werden(Hierzu: Tamm/Tonner, Verbraucherrecht, Kapitel 6: Verbraucherschutz im Vertragsrecht § 16 Verbraucherschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen A. Girokonto und Zahlungsdiensterahmenvertrag Rn. 6-8). Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass eine normale Inanspruchnahme „bis zu fünf Ein- und Auszahlungen im Monat umfasst“. Demnach wären Gebühren, die unabhängig von der Anzahl der Barabhebungen verlangt werden, unrechtmäßig.

Der Trend: Bargeldloser Zahlungsverkehr

Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs ist allerdings aus dem Jahre 1996 – eine Zeit, in der bargeldloser Zahlungsverkehr noch wenig populär war und in der ein Kunde durchschnittlich nur 0,8 Bargeldabhebungen im Monat vornahm. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Technisierung kommt dem bargeldlosen Zahlungsverkehr eine immer stärkere Bedeutung zu. Banken wollen ihre Kunden dazu bewegen, mehr mit der Karte zu zahlen. So kündigte N26 – ein FinTech Start-Up mit kostenlosem Konto – 500 Kunden, weil diese zu viele Abhebungen getätigt hatten.
Finanzexperten rechnen damit, dass Abhebungsgebühren zukünftig eher die Regel als die Ausnahme darstellen werden.

Verbraucher sollten Wechsel erwägen

Für Kunden gibt es aktuell nur wenige Reaktionsmöglichkeiten. Wer für seine Abhebungen bezahlen muss, sollte einen Wechsel in Betracht ziehen. Schon eine Kontomodelländerung kann das Problem lösen, aber auch die Bank zu wechseln, ist eine Option. In Betracht kommt weiterhin eine Kreditkarte, die kostenlose Bargeldabhebungen erlaubt. Außerdem bietet eine Reihe von Supermärkten kostenlose Bargeldabhebungen ab einem Einkaufswert von 20 Euro an. Insgesamt ist Verbrauchern zu raten, nicht blind auf die Rechtmäßigkeit einer Gebühr zu vertrauen. Aufschluss darüber bietet unser Gebührenlexikon.

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