Private Krankenversicherung – schon wieder eine Beitragserhöhung

  • Bild einer Stadt, rechts eine Statur, links ein Fluss

Wenn Gesundheit zum Luxusgut wird

So unbeliebt war die private Krankenversicherung noch nie. Die Zahl der Privatversicherten sank zwischen 2012 und 2018 von 9 Millionen auf 8,75 Millionen. Parallel gewannen die gesetzlichen Krankenversicherer ganze 3,1 Millionen neue Mitglieder hinzu. Die Private Krankenversicherung hat sich von der bestmöglichen Gesundheitsvorsorge zur unberechenbaren Kostenfalle gemausert. Um durchschnittlich 3 % steigen die Beiträge der Privaten Krankenversicherung jährlich – und das sehr zuverlässig. Auch 2019 soll es wieder eine Beitragserhöhung geben. Dieses Mal um 1,9 %. Geht es hier mit rechten Dingen zu?

Neues Jahr, neue Beitragserhöhung

Die Beitragserhöhung, die Privatversicherte zum 01.01.2019 erwartet, wird unterschiedliche Eingriffsintensität haben. 1,9 % ist nämlich nur der Durchschnittswert. Der reale Anstieg für viele Versicherungsnehmer wird tatsächlich höher liegen. Während einige keine Veränderungen oder nur einen leichten Anstieg verzeichnen, kann es bei einigen Betroffenen eine Beitragserhöhung im zweistelligen Bereich geben. Zwar bezeichnet der Verbandsdirektor der PKV den Anstieg als „moderat“, denjenigen, die die Beitragserhöhung mit voller Härte trifft, hilft das allerdings wenig weiter. SPD Gesundheitsminister Karl Lauterbach prognostiziert für einige Versicherungsnehmer eine langfristige Verdopplung der aktuellen Beiträge.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Gründe für die regelmäßige Beitragserhöhung

Für die Beitragserhöhung ist dabei eine Vielzahl an Faktoren verantwortlich. Zum einen sieht die PKV-Kalkulationsordnung vor, dass fehlende Zinseinnahmen durch eine Beitragserhöhung kompensiert werden. Zum anderen spielt die demografische Entwicklung eine Rolle. Die steigende Lebenserwartung sorgt für steigende Beiträge. Parallel sinkt die Bereitschaft junger Menschen, sich privat zu versichern. Hinzu kommt die expansive, aber wenig nachhaltige Geschäftspolitik der Versicherer. Es fehlt an Wahlfreiheit, Transparenz und Wettbewerb. Letztlich sorgt auch der niedrige Leitzins der EU für sinkende Rendite. Alle diese Umstände sorgen letztlich dafür, dass die Versicherer stetig ihre Beiträge anpassen müssen.

Verluste auf Kunden abwälzen – das Prinzip der Beitragserhöhung

Die Privaten Krankenversicherungen befinden sich also in einer Schieflage – oder? Ganz im Gegenteil. Während sich viele Lebensversicherungen nur mühsam über Wasser halten können, geht es den Privaten gut. Denn Sie haben den Lebensversicherungen gegenüber einen entscheidenden Vorteil: Fehlkalkulationen und Verluste können ohne weiteres auf den Kunden umgelegt werden. Im Zweifel müssen diese dann hohe Beiträge bis ins Alter hinnehmen. Dadurch können die Unternehmen problemlos Engpässe vermeiden.

Kunden geraten durch Beitragserhöhung in Schieflage – Altersarmut droht

Diese Engpässe verschwinden aber nicht. Sie werden nur verlagert. Dass die Versicherungsnehmer in einen finanziellen Engpass geraten können, bleibt meist außen vor. Viele Privatversicherte können sich ihre private Krankenversicherung gar nicht mehr leisten. Für sie selbst entsteht die Schieflage, der die Versicherungen durch ihre Beitragserhöhung regelmäßig entgehen. Wenn zum Jahresende die Post von der Versicherung eintrudelt, stellen sich viele Betroffene nur noch eine Frage: „Wie viel ist es dieses Mal?“. Ein Großteil ist den scheinbar willkürlichen Erhöhungen ausgeliefert. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist meist nicht mehr möglich, die Rente reicht gerade so aus. Ein Wechsel unter den Privaten Versicherungen birgt das Risiko, die Altersrücklage zu verlieren. Viele sehen sich dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt. Die Privaten Krankenversicherung wälzen ihre Probleme skrupellos auf die Kunden ab, indem sie regelmäßig eine Beitragserhöhung vornehmen.

Beitragserhöhung rechtswidrig?

Aber nicht immer geht bei der Beitragserhöhung alles mit rechten Dingen zu. Der Willkür der Versicherer wird per Gesetz ein Riegel vorgeschoben. Sie müssen sich an die Spielregeln halten. Und diese stehen im Versicherungsaufsichtsgesetz. Damit Privatversicherte einer Beitragserhöhung nicht schutzlos ausgeliefert sind, muss sie durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Ganz so unabhängig sind diese Treuhänder aber nicht. Maximal 30 Prozent seiner Einkünfte dürfen von dem Unternehmen kommen, dessen Beitragserhöhung er prüft. Faktisch aber hat nahezu jeder Krankenversicherer einen hauseigenen Treuhänder, der sämtliche Anpassungen für sämtliche Tarife prüft und damit wohl so gar nicht mehr „unabhängig“ ist. Die Aufgabe des Treuhänders ist an sich einfach: Er soll im Interesse der Kunden prüfen, ob eine Beitragserhöhung den Kunden unangemessen benachteiligt. Erst nach seiner Freigabe kann eine Erhöhung erfolgen. Wenn ein Treuhänder finanziell von einer Versicherung abhängig ist, spricht das für eine Neigung, jede Beitragserhöhung ohne weiteres „durchzuwinken“. Der Treuhänder wäre damit in erster Linie nur einem treu – seinem Auftraggeber. Schon länger fordern Verbraucherschützer Treuhänder, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Dass die gängige Praxis rechtswidrig ist, haben inzwischen einige Gerichte festgestellt. So entschied das AG Potsdam (Az.: 29 C 122/16), dass der Versicherungsnehmer einen Rückzahlungsanspruch hat. Diese Entscheidung wurde in der Folgeinstanz vom Landgericht bestätigt. Inzwischen ist der Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof gelandet. Und der wird in der kommenden Woche entscheiden.

BGH entscheidet über Beitragserhöhung durch abhängige Treuhänder

Wer mit der Beitragshöhe seiner privaten Krankenkasse nicht einverstanden ist, sollte sich den 19.12.2018 in seinem Kalender markieren. Dann nämlich wird höchstrichterlich über das Problem mit den Treuhändern entschieden. Für viele tausende Privatversicherte könnte das Urteil des BGHs am 19.12.2018 eine entscheidende und wertvolle Wendung darstellen. Stellen die Richter nämlich fest, dass die Treuhänder nicht so unabhängig waren, wie sie es sein sollten, dann waren die Beitragserhöhungen der letzten Jahre unrechtmäßig. Was sich zunächst auf die 800.000 Kunden der Axa-Versicherung auswirken wird, kann schnell einen Domino-Effekt ausfüllen. Schließlich bediente sich nicht nur die Axa eines Haus- und Hoftreuhänders, der gleich mal alle Beitragserhöhungen prüfte.

Ihre Ansprüche bei rechtswidriger Beitragserhöhung

Bild von Ärzten

Wer mit der Beitragshöhe seiner privaten Krankenkasse nicht einverstanden ist, sollte sich den 19.12.2018 in seinem Kalender markieren.

Wenn sich herausstellt, dass auch bei Ihrem Versicherungstarif ein abhängiger Treuhänder am Werk war, sind die von ihm getragenen Beitragserhöhungen unwirksam. Das heißt für Sie zum einen, dass Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückbekommen – verzinst. Zum anderen wird Ihre aktuelle Versicherungsprämie reduziert – auf den Betrag, den Sie vor der unrechtmäßigen Beitragserhöhung gezahlt haben.
Je nach Fallkonstellation bedeutet das für Sie einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von mehreren tausend Euro und monatliche Ersparnisse. Sie profitieren von einer niedrigeren Versicherungsprämie und entgehen damit einer Verlustweitergabe durch die privaten Krankenkassen.

Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche

Haben auch Sie in den letzten Jahren eine Beitragserhöhung Ihrer Krankenkassenprämie bekommen oder waren es vielleicht sogar mehrere? Machen Sie sich vielleicht sogar Sorgen, Ihre private Krankenversicherung könnte eines Tages Ihre finanziellem Mittel überschreiten? Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Prüfung Ihrer Beitragserhöhung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stellen innerhalb weniger Werktage fest, ob Sie eine Möglichkeit haben, eine Rückerstattung und Beitragsreduzierung zu verlangen. Sie werden zu Ihrer individuellen Lage, den rechtlichen Möglichkeiten und den Einzelheiten umfassend telefonisch beraten. Anschließend sind Sie umfassend über Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung aufgeklärt und können selbst entscheiden, ob und wie Sie gegen diese vorgehen wollen. Sollte der BGH am 19.12.2018 die Abhängigkeit der Treuhänder feststellen, sind die Erfolgsaussichten noch besser als bisher.

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