EZB fordert weitergehende Verschärfung
Unterliegen Bitcoin-Unternehmen der vierten EU-Direktive, bedeutet das faktisch eine EU-weite Regulierung der Kryptowährungen. Anbieter sollen Selbstdeklarierungsformulare bereithalten. Der Europäischen Zentralbank ist dieser Schritt allerdings noch nicht drastisch genug. Sie bezog Stellung zu den Forderungen der Europäischen Kommission und fordert die EU zur Verschärfung der Regelungen auf. Kritisiert wird, dass sich der Vorschlag der EU nur auf den Umtausch der digitalen Währung in echtes Geld bezieht. Dabei lässt die Kommission aber völlig außen vor, dass es mittlerweile auch möglich ist, Güter und Dienstleistungen direkt mithilfe von digitalen Währungen zu erwerben. Die EZB warnt also ganz allgemein vor einer Förderung dieser.
Abwanderung der Bitcoin-Unternehmen?
Was nach einem vernünftigen Ansatz in der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung klingt, kann in der Realität ein Ende der Bitcoin-Branche in der EU bedeuten. Durch die Bezeichnung von „Treuhand-Wallets“ ist beinahe jedes Unternehmen in diesem Bereich betroffen, schließlich betreuen diese Konten mit virtuellen Währungen im Auftrag ihrer Kunden. Es ist allerdings höchst fraglich, inwiefern die Kunden zu einer vollständigen Verifizierung für die Nutzung von Online-Wallets oder Altcoin-Börsen bereit sind. Ein Durchwinken dieses Vorschlags von Parlament und Rat der Europäischen Union würde zum weltweit strengsten Regulierungswerk führen.
Zwar haben viele Bitcoin-Unternehmen sich vorher schon an die Regularien der Anti-Geldwäschevorschriften gehalten, doch wären Plattformen, die entsprechende Maßnahmen eben nicht ergreifen, dann nicht mehr erlaubt. Diese stehen folglich vor zwei alternativen Szenarien: Schließen oder die EU verlassen. Länder wie die Schweiz, Panama und Kanada würden sie mit offenen Armen empfangen und eine Kontrolle durch die EU wäre nicht mehr möglich. Dies würde möglicherweise nicht zu einer Lösung des Problems, sondern vielmehr zu einer Verlagerung führen. Die Ziele, mehr Sicherheit für Kunden, mehr Informationen für Aufseher und mehr Einnahmen für Finanzämter, könnten im Endeffekt konterkariert werden. Schließlich wäre eine Einhaltung der strengeren Vorschriften für viele Unternehmen weniger attraktiv als das Verlassen des europäischen Marktes. Dies würde letztlich weniger Sicherheit für Kunden, weniger Information für Aufsichtsbehörden und weniger Einnahmen für Finanzämter bedeuten.
Guten Tag,
ist es üblich das vor Auszahlung eines Wallet Kontos ( wurde an Blockchain LLC von einem anderen Anbieter übertragen) nochmal Geld eingezahlt werden muss um evtl die Kurse zu sichern ?Bezahlt man die Gebühren der Bank und von Blockchain auch vor Auszahlung?
vielen Dank für eine kurze Meinung
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Frage, leider kann ich in diesem Rahmen keine Einschätzung zu diesen Praktiken der Wallet-Anbieter abgeben. Es klingt mir jedoch relativ “normal”, so viele Gebühren wie möglich erheben zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Hallo wieso braucht man für die erste Auszahlung von Digitaler Währung ein Digitales Portmone und warum muss man dafür mimdestens eindrittel vom Betrag darauf einzahlen für die ersre überweisung?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema.
Leider kann ich in diesem Rahmen keine näheren Auskünfte zur praktischen Handhabung von Digitalwährungen geben, ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt