Das Bankwesen der Zukunft

EU-weite Regulierung von Bitcoin-Unternehmen? Ende der Kryptowährungen in der EU?

Bitcoin und Blockchain, das soll die Zukunft sein. Vertragsabwicklungen über Smart Contracts. Bargeldloser Zahlungskontakt. Ein Markt, der schnell, effizient, fälschungs- und betrugssicher ist. All dies soll durch Kryptowährungen wie Bitcoin gewährleistet werden. Die Distributed Ledger Technologie ist eine Innovation für den Finanzsektor und andere Bereiche, das hat unlängst auch die EU erkannt. Virtuelle Währungen bieten allerdings nicht bloß Chancen. Auch implizieren sie die Gefahr von Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Deswegen will die EU ihre Vorschriften nun verschärfen. Was dies für die Zukunft der Kryptowährungsunternehmen und damit für die Innovation bedeutet, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

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Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung

Bild von einem Handytaschenrechner

Was nach einem vernünftigen Ansatz in der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung klingt, kann in der Realität ein Ende der Bitcoin-Branche in der EU bedeuten.

Die EU-weite Regulierung virtueller Währungen ist Teil des EU-Action-Plans gegen Terrorfinanzierung. Anonymität und Effizienz machen Bitcoin-Unternehmen zu attraktiven Umschlagplätzen für die Terrorfinanzierung. Der Krieg gegen Steuervermeidung, Geldwäsche und ebendiese Terrorfinanzierung ist eine Priorität der EU-Kommission. Vor diesem Hintergrund entstanden die Pläne zur Erweiterung der Anti-Geldwäsche-Gesetze.Zwar hieß es noch im Januar 2015, es sei keine strengere Regulierung von Kryptowährungen geplant, weil es keine Hinweise zur Nutzung dieser zur Terrorfinanzierung gab, mittlerweile jedoch ist diese Position überholt.
So heißt es:

„Um den Missbrauch virtueller Währungen für Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern, schlägt die Kommission vor, Plattformen für den Handel mit virtuellen Währungen, sowie Anbieter von Treuhand-Konten der Anti-Geldwäsche-Direktive zu unterstellen. Diese Entitäten müssen ihre Kunden sorgfältig kontrollieren, wenn diese virtuelle Währungen tauschen, um damit die Anonymität zu beenden, die mit solchen Plattformen verbunden wird.“

Bitcoin-Firmen sollen der vierten EU-Direktive unterliegen

Bitcoinfirmen sollen also im Klartext zukünftig der vierten EU-Direktive unterliegen. Die sogenannten EU-Direktiven bezeichnen ein Art To-Do-Liste für die EU-Mitgliedsstaaten. Die vierte Direktive schreibt folgendes vor:

  • Bargeldzahlungen sind nur noch bis 7.500 € möglich (vorher war es doppelt so viel).
  • Eine Steuervermeidung gilt als meldepflichtiger Verdachtsfall
  • Die Liste der verpflichteten Entitäten wurde um die Glücksspielbranche erweitert, jetzt auch um die Bitcoin-Unternehmen? Bereits verpflichtete Entitäten sind Finanzdienstleister, Anwälte, Notare, Makler und Kasinos

Zu den Pflichten der Entitäten zählen:

  • Kundenidentifizierung und -verifizierung
  • Beobachtung finanzieller Transaktionen der Kunden
  • Meldung bei den Behörden, wenn Terrorfinanzierungs- oder Geldwäscheverdacht besteht

EZB fordert weitergehende Verschärfung

Unterliegen Bitcoin-Unternehmen der vierten EU-Direktive, bedeutet das faktisch eine EU-weite Regulierung der Kryptowährungen. Anbieter sollen Selbstdeklarierungsformulare bereithalten. Der Europäischen Zentralbank ist dieser Schritt allerdings noch nicht drastisch genug. Sie bezog Stellung zu den Forderungen der Europäischen Kommission und fordert die EU zur Verschärfung der Regelungen auf. Kritisiert wird, dass sich der Vorschlag der EU nur auf den Umtausch der digitalen Währung in echtes Geld bezieht. Dabei lässt die Kommission aber völlig außen vor, dass es mittlerweile auch möglich ist, Güter und Dienstleistungen direkt mithilfe von digitalen Währungen zu erwerben. Die EZB warnt also ganz allgemein vor einer Förderung dieser.

Abwanderung der Bitcoin-Unternehmen?

Was nach einem vernünftigen Ansatz in der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung klingt, kann in der Realität ein Ende der Bitcoin-Branche in der EU bedeuten. Durch die Bezeichnung von „Treuhand-Wallets“ ist beinahe jedes Unternehmen in diesem Bereich betroffen, schließlich betreuen diese Konten mit virtuellen Währungen im Auftrag ihrer Kunden. Es ist allerdings höchst fraglich, inwiefern die Kunden zu einer vollständigen Verifizierung für die Nutzung von Online-Wallets oder Altcoin-Börsen bereit sind. Ein Durchwinken dieses Vorschlags von Parlament und Rat der Europäischen Union würde zum weltweit strengsten Regulierungswerk führen.

Zwar haben viele Bitcoin-Unternehmen sich vorher schon an die Regularien der Anti-Geldwäschevorschriften gehalten, doch wären Plattformen, die entsprechende Maßnahmen eben nicht ergreifen, dann nicht mehr erlaubt. Diese stehen folglich vor zwei alternativen Szenarien: Schließen oder die EU verlassen. Länder wie die Schweiz, Panama und Kanada würden sie mit offenen Armen empfangen und eine Kontrolle durch die EU wäre nicht mehr möglich. Dies würde möglicherweise nicht zu einer Lösung des Problems, sondern vielmehr zu einer Verlagerung führen. Die Ziele, mehr Sicherheit für Kunden, mehr Informationen für Aufseher und mehr Einnahmen für Finanzämter, könnten im Endeffekt konterkariert werden. Schließlich wäre eine Einhaltung der strengeren Vorschriften für viele Unternehmen weniger attraktiv als das Verlassen des europäischen Marktes. Dies würde letztlich weniger Sicherheit für Kunden, weniger Information für Aufsichtsbehörden und weniger Einnahmen für Finanzämter bedeuten.

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4 Kommentare
  1. D.  S.
    says:

    Guten Tag,
    ist es üblich das vor Auszahlung eines Wallet Kontos ( wurde an Blockchain LLC von einem anderen Anbieter übertragen) nochmal Geld eingezahlt werden muss um evtl die Kurse zu sichern ?Bezahlt man die Gebühren der Bank und von Blockchain auch vor Auszahlung?

    vielen Dank für eine kurze Meinung

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      danke für Ihre Frage, leider kann ich in diesem Rahmen keine Einschätzung zu diesen Praktiken der Wallet-Anbieter abgeben. Es klingt mir jedoch relativ “normal”, so viele Gebühren wie möglich erheben zu wollen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Josef N.
    says:

    Hallo wieso braucht man für die erste Auszahlung von Digitaler Währung ein Digitales Portmone und warum muss man dafür mimdestens eindrittel vom Betrag darauf einzahlen für die ersre überweisung?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr N.,

      vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema.
      Leider kann ich in diesem Rahmen keine näheren Auskünfte zur praktischen Handhabung von Digitalwährungen geben, ich bitte um Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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