LG Düsseldorf: Neuer Angriffspunkt für Darlehensverträge

Verträge von Volksbanken, Sparda-Banken, Raiffeisenbanken betroffen

Widerrufsjoker ermöglicht günstiges Umschulden

Der Widerruf von Darlehensverträgen – insbesondere von Immobiliarkrediten – war nie so populär wie in den letzten Jahren. Kredite zum Nullzins machen das Umschulden besonders attraktiv. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt dafür. dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Der Vertrag kann so praktisch ewig widerrufen werden. Durch das Urteil des LG Düsseldorfs hat sich ein neuer Angriffspunkt ergeben, der viele Verträge widerrufbar machen könnte.

Widerruf Darlehensvertrag: Die Kernpunkte

  • Wer sich von seinem hochverzinsten Kredit trennen will, kann diesen womöglich ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen.

  • Das LG Düsseldorf hat nun eine Vielzahl von Verträgen für widerrufbar erklärt.

  • Betroffen sind Verträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparda-Banken.

  • Der Widerruf ermöglicht eine Umschuldung zu günstigen Konditionen: Einsparungen von bis zu 20 % der Kreditsumme sind möglich.

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LG Düsseldorf: Vertrag wegen ungültiger AGB auch sechs Jahre später noch widerrufbar

Das Landgericht Düsseldorf musste sich kürzlich mit einer neuen Konstellation auseinandersetzen. In dem am 15.12.2017 entschiedenen Fall ging es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2010.
Der Darlehensgeber hatte unter Punkt 26 folgende Klausel eingesetzt:

„26 Abbedingung von § 193 BGB: Die Parteien bedingen die Regel des § 193 BGB ab, wonach dann, wenn an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Durch das Abbedingen dieser Regelung kann beispielsweise die Fälligkeit einer Rate auch an einem allgemeinen Feiertag, einem Sonnabend oder einem Sonntag eintreten.“

Das Gericht erklärte diese Klausel für unzulässig. Sie würde den Verbraucher verwirren, der dadurch ein Fehlverständnis entwickeln könnte. Er könnte irrigerweise davon ausgehen, dass eine Widerrufsfrist, deren Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auch an diesem Tag endet. Tatsächlich aber findet § 193 BGB auch auf Widerrufsfristen Anwendung. Die Frist endet demnach am folgenden Werktag.
Ein Verbraucher könnte aufgrund dieser Fehlannahme davon abgehalten werden, von seinen Rechten Gebrauch zu machen.

So gehen wir für Sie vor

  • Kostenfrei anrufen

    Rufen Sie uns an und lassen Sie sich ohne Kostenrisiko zum Widerruf Ihres Darlehensvertrages beraten.

  • Wir überprüfen

    Innerhalb von maximal drei Werktagen prüfen wir für Sie kostenfrei, ob auch bei Ihnen ein Widerrufsrecht besteht.

  • Erklärung des Widerrufs

    Anschließend entscheiden Sie, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

  • Verhandlungen mit Ihrer Bank

    Die Verhandlungen mit Ihrer Bank führen wir für Sie auf Wunsch.

  • Vertretung vor Gericht

    Auch die gerichtliche Vertretung – sofern erforderlich – übernehmen wir.

Viele Darlehensverträge widerrufbar

Die Widerrufsmöglichkeit wegen dem unzulässigen Ausschluss von § 193 BGB in den AGB des Kreditvertrages trifft keineswegs nur einen Vertrag. Die fehlerhaften AGB finden sich in einer Vielzahl von Verträgen. Betroffen sind Verträge der Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken. Diese Kreditgeber verwendeten die fehlerhafte Klausel.

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob auch bei Ihnen die unzulässige Klausel verwendet wurde, oder ob aus einem anderen Grund womöglich ein Widerrufsrecht besteht. Ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, liegt bei Ihnen. Unsere auf dem Gebiet des Widerrufsrechts versierten Mitarbeiter beraten Sie ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.

Ordentliche Kündigung des Darlehens

  • Der Vertrag besteht nicht mehr.

  • Der Kunde muss eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

  • Er erhält keine Nutzungsentschädigung für die gezahlten Raten.

  • Die hohe Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Kündigung wirtschaftlich unattraktiv.

Widerruf des Darlehens

  • Es bleibt genug Zeit, eine günstige Anschlussfinanzierung zu suchen, denn nach dem Widerruf besteht eine Frist von 30 Tagen, um die Restschuld zu begleichen.

  • Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

  • Die Bank zahlt dem Kunden eine Nutzungsentschädigung für die von ihm bereits gezahlten Raten.

  • Durch Nutzung einer günstigen Umschuldung sind Ersparnisse von bis zu 20 Prozent der Kreditsumme möglich.

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