Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht bezahlt
Ein Umzug, ein Erbfall, eine Heirat oder eine Änderung der finanziellen Situation. Vielfältige Gründe können dazu führen, dass ein Kredit vorzeitig aufgelöst werden muss. Die Banken verlieren dadurch weitere Zinszahlungen, mit denen sie kalkuliert hatten. Da ist es doch nur gerecht, dass sie für die entgangenen Zahlungen eine Entschädigung verlangen? Nicht immer. Denn wie das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. berichtet, werden etwa 3,5 Milliarden Euro Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht erhoben- jährlich.
Vorfälligkeitsentschädigung soll Schaden ersetzen
Kredite vergeben die Banken nicht aus Selbstlosigkeit. Ihre Haupteinnahmequellen sind die Zinszahlungen der Kreditnehmer. Wenn der Kreditnehmer vorzeitig kündigt und damit den Vertrag nicht weiter fortzuführen gedenkt, macht die Bank einen Verlust. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Bank selbst dem Kunden wegen schwerwiegender Pflichtverstöße kündigt. Den daraus resultierenden Verlust (sogenannter Erfüllungsschaden) kann die Bank vom Kunden ersetzt verlangen – was sie auch tut.
Bis zu 30 % der Kreditsumme muss der Kreditnehmer entrichten, will er sich vorzeitig von seinem Kreditvertrag lösen. Eine vergleichsweise hohe Summe, wenn man bedenkt, dass im Ausland nur knapp ein Zehntel verlangt wird. Grundgedanke der Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass das Kreditinstitut einen Schaden erleidet, den es zu kompensieren gibt. Schadensersatz halt. Was aber, wenn es in Wirklichkeit gar keinen Schaden gibt?
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