Vorfälligkeitsentschädigungen: 3,5 Milliarden € jährlicher Zusatzgewinn für Banken

Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht bezahlt

Ein Umzug, ein Erbfall, eine Heirat oder eine Änderung der finanziellen Situation. Vielfältige Gründe können dazu führen, dass ein Kredit vorzeitig aufgelöst werden muss.  Die Banken verlieren dadurch weitere Zinszahlungen, mit denen sie kalkuliert hatten. Da ist es doch nur gerecht, dass sie für die entgangenen Zahlungen eine Entschädigung verlangen? Nicht immer. Denn wie das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. berichtet, werden etwa 3,5 Milliarden Euro Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht erhoben- jährlich.

Vorfälligkeitsentschädigung soll Schaden ersetzen

Kredite vergeben die Banken nicht aus Selbstlosigkeit. Ihre Haupteinnahmequellen sind die Zinszahlungen der Kreditnehmer. Wenn der Kreditnehmer vorzeitig kündigt und damit den Vertrag nicht weiter fortzuführen gedenkt, macht die Bank einen Verlust. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Bank selbst dem Kunden wegen schwerwiegender Pflichtverstöße kündigt. Den daraus resultierenden Verlust (sogenannter Erfüllungsschaden) kann die Bank vom Kunden ersetzt verlangen – was sie auch tut.
Bis zu 30 % der Kreditsumme muss der Kreditnehmer entrichten, will er sich vorzeitig von seinem Kreditvertrag lösen. Eine vergleichsweise hohe Summe, wenn man bedenkt, dass im Ausland nur knapp ein Zehntel verlangt wird. Grundgedanke der Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass das Kreditinstitut einen Schaden erleidet, den es zu kompensieren gibt. Schadensersatz halt. Was aber, wenn es in Wirklichkeit gar keinen Schaden gibt?

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3,5 Milliarden Euro zu Unrecht bezahlt

Tatsächlich ist es nicht immer so, dass der Bank durch die vorzeitige Auflösung Zahlungen entgehen. Denn eine Immobilie, deren Kredit abbezahlt wurde, muss trotzdem weiter finanziert werden. Ein neuer Kredit wird aufgenommen. Faktisch entgehen den Banken also gar keine Einnahmen durch den vorzeitig abgelösten Kredit. Trotzdem müssen Hausbesitzer den fiktiven Schaden ersetzen. Dieses Vorgehen ist alles andere als ein Einzelfall.

Die Banken sollen hiermit jährlich bis zu 3,5 Milliarden Euro Gewinn erwirtschaften. Bei etwa 910 Milliarden Euro Wohnungsbaukreditvolumen, wie sie für das Jahr 2016 in den Büchern der Banken stehen sind 149 Milliarden Euro Neuabschlüsse im Bestand. Das Institut für Finanzdienstleistungen schätzt, dass hiervon etwa 20 Prozent vorzeitig aufgelöst wurden. Es schätzt außerdem, dass die Kreditinstitute auf diese Weise etwa 20 Milliarden Euro jährlich umschulden. Wenn man auf diesen Betrag pauschal 15 % Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, so hätten die Banken in etwa 4,5 Milliarden Vorfälligkeitsentschädigung kassiert. Gemessen an einem Schaden durch frühzeitig aufgelöste Verträge von 3 Prozent, bleibt damit immer noch ein zusätzlicher Verdienst in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.

3,5 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen, denen aber kein Schaden gegenübersteht.

Gesetzgeber billigt Praxis

Streng genommen nutzen Kreditinstitute hier ein zu ihrem Schutz geschaffenes Rechtsinstitut um die eigenen Gewinne zu maximieren. Eine Praxis, die offensichtlich von Gesetzgeber und Rechtsprechung geduldet wird. Obwohl der Bundesgerichtshof bereits 2013 entschied, dass Banken, die keinen Schaden haben, auch keinen Schaden geltend machen können, gibt es aktuell keine Bestrebungen, in die Praxis einzugreifen.

Handlungsbedarf wird hingegen auf anderen Ebenen gesehen. So sollen Fälle Berücksichtigung finden, in denen der Verbraucher Bedarf hat, das Darlehen auf ein anderes Objekt zu übertragen. In einer solchen Konstellation, wie sie etwa im Falle einer Scheidung eintritt, sollten hohe Vorfälligkeitsentschädigungen nach Möglichkeit vermieden werden, so auch der Bundesrat.


Das Vorgehen der Banken, die Vorfälligkeitsentschädigung pauschal und ohne eine individuelle Schadensberechnung zu verlangen, wird hier nicht moniert. Dabei ist die Lösung dieses Problems schon lange europarechtlich manifestiert. Bereits seit 2008 steht fest, dass die Bank den Schaden, den sie durch eine frühzeitige Ablösung erleidet, nachweisen muss. Diesem Erfordernis kommt ein Großteil der Kreditinstitute aber offensichtlich nicht nach. Viele Kunden zahlen für einen Schaden, der in Wirklichkeit nicht entstanden ist.

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Bild von einem Buch, Notizheft, Kaffe, Stift und Lesebrille

Kredite durch Banken werden nicht aus Selbstlosigkeit vergeben. Die Haupteinnahmequellen sind die Zinszahlungen.

Wie aber kann man der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entgehen? Eine Alternative zur Kündigung stellt der sogenannte Widerrufsjoker dar. Diesen „Joker“ kann der Versicherungsnehmer dann ziehen, wenn die Bank ihn nicht oder nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt hat.

Folge einer fehlerhaften Belehrung ist nämlich, dass das Widerrufsrecht praktisch ewig besteht. Nach Erklärung des Widerrufs wird der Kreditvertrag rückabgewickelt, die gegenseitig erbrachten Leistungen müssen also zurückgewährt werden. Eine bereits gezahlte fällt auch darunter und wird dann zurückgezahlt. Hat man noch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen, fällt im Falle eines Widerrufs auch keine an.

Gerade im Lichte der historisch niedrigen Zinsbelastung ist der Widerrufsjoker damit eine attraktive Option, nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, sondern auch günstig umzuschulden. Viele Immobilienkredite weisen deutlich höhere Zinssätze auf als heute üblich sind. Im Endeffekt sind durch den Widerruf Ersparnisse in Höhe von 20 % der ursprünglichen Kreditsumme möglich. Der Gesetzgeber hat den Widerrufsjoker für sogenannte Altverträge zum 21.06.2016 abgeschafft. Verträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, sind aber nach wie vor widerrufbar.

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Unsere kostenfreie Erstberatung umfasst auch eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Nachdem unsere versierten Mitarbeiter Ihre Widerrufsbelehrung auf Belehrungsfehler untersucht haben, erläutern Sie Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation Chancen und Risiken eines Widerrufs. Sie werden umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.

Hierdurch bietet sich Ihnen eine echte Alternative zur Kündigung Ihres Immobiliardarlehens.

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