Widerrufsjoker bei unechter Abschnittsfinanzierung und Prolongation
Die Situation ist vielen Darlehensnehmern bekannt. Man hat einen Kredit abgeschlossen, die Zinsbindungsfrist ist abgelaufen bzw. der Darlehensvertrag wird mithilfe eines Sonderkündigungsrechts beendet, und man schließt mit der gleichen Bank einen weiteren Vertrag ab, meistens eine so genannte Änderungsvereinbarung.
Im Rahmen dieser Änderungsvereinbarung werden neue Konditionen für die Zukunft festgelegt. Die Frage, die sich viele Verbraucher stellen – kann der alte Vertrag oder möglicherweise der neue Darlehensvertrag noch widerrufen werden? Es kommt, wie so häufig, ganz auf den Einzelfall an.
Hallo
Ich habe einen 1997 zunächst mit Festzinssatz abgeschlossenen Darlehnsvertrag für Wohngebäude (Widerrufsfrist 1 Woche) im Jahre 2000 umgewandelt durch einen Ergänzungsvertrag. Seit 1997 war mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt worden, welches ich, da die Voraussetzungen bei mir dafür vorlagen, im Jahre 2006 wahrgenommen habe.
Daraufhin wurde ein Ergänzungsvertrag mit anderen Zins- und Tilgungsraten sowie einem Wegfall des Sonderkündigungsrechts abgeschlossen.
Als besonderer Hinweis steht nach Punkt 5: Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Das betrifft meines Erachtens auch die Widerrufsfrist von 1997 mit nur 1 Woche.
Im Ergebnis meine ich, dass sowohl diese übernommene “alte Widerrufsfrist” wie auch die geänderten Vertragsbestandteile aus 2006 einen Einsatz des Widerrufsajokers angeraten erscheinen lassen.
MfG
Lorenz B.