Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen sticht weiter
Die als Widerrufsjoker in die jüngste Wirtschaftsgeschichte eingegangene Rückabwicklung von Kreditverträgen aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hat die Banken hunderte Millionen, möglicherweise sogar Milliarden gekostet. Immobilienbesitzer im gesamten Bundesgebiet haben so aktiv von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch gemacht, dass der Gesetzgeber auf Druck der Bankenlobby diese gesetzlichen Rechte abschaffen musste. Altverträge (21.01.2002 – 10.06.2010) sollten nicht mehr widerrufbar sein.
Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung darf freilich angezweifelt werden. Unsere Kanzlei hat bereits vor geraumer Zeit bei dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Leider weiß man, wie es um die Geschwindigkeit der Mühlen der Justiz bestellt ist.
Jedenfalls hatte der Bundestag hinsichtlich neuerer Verträge (ab dem 11.06.2010) keine Einschränkung für den Widerrufsjoker getroffen – ob bewusst oder unbewusst, lässt sich nicht feststellen – und so werden diese Kredite weiterhin widerrufen.
Möglicherweise hat der Gesetzgeber es aber doch nicht geschafft, dem Widerrufsjoker für Altverträge den Garaus zu machen. Wie so häufig, lohnt hier der genaue Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch.
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