14) Entgelt für Überziehungsbearbeitung
Es kann vorkommen, dass Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht eingelöst werden können. In einem solchen Fall dürfen Kreditinstitute hierfür kein Entgelt verlangen. Wird eine Bearbeitung vorgenommen, handelt es sich um eine Kreditentscheidung, die alleine im Interesse des Kreditinstitutes liegt und deswegen nicht entgeltfähig ist.
15) Gestaffelte Mahnkosten
Gestaffelte Mahnkosten, die mit dem Verschicken jeder weiteren Mahnung höher werden, entbehren jeglicher Lebensrealität. Die Bank trifft insoweit eine Schadensminderungspflicht, außerdem muss der Sachverhalt nicht jedes Mal erneut ermittelt und dargelegt werden – der Aufwand für Folgemahnungen ist somit geringer und darf auch keine gestaffelten Kosten hervorrufen.
16) Kosten für die Konto- oder Kreditkündigung für bloße Erinnerungsschreiben
Erinnerungsschreiben – in denen etwa rechtliche Konsequenzen angedroht werden oder der Kunde an eine Zahlung erinnert wird – erfolgen im Interesse einer einzigen Partei: des Kreditinstituts. Aus diesem Grund ist es auch unzulässig, den Kunden hierfür mit zusätzlichen Entgelten zu belasten.
17) Entgelte für die Kontoauflösung und fristgemäße Auflösung des Sparguthabens
Nach der Kündigung ihres Kontos, müssen Kunden keine Gebühr für die Auflösung entrichten. Der Kunde kann eine Auflösung jederzeit und ohne Angabe von Gründen vornehmen. Gleiches gilt für ein fristgemäß gekündigtes Sparbuch. Zulässig sind Kontoauflösungsgebühren nur, wenn das Sparguthaben für einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist oder eine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart ist. Eine derartige Gebühr wird dann meistens im Rahmen von Verhandlungen mit dem Institut festgelegt und dient dem Ausgleich entgangener Gewinne.
18) Einbehaltung der vollen Kartengebühr trotz vorzeitiger Vertragsbeendigung
Die Gebühren für Kredit- und EC-Karten werden vom Kunden zumeist im Voraus bezahlt. Bei vorzeitiger Beendigung wurde damit ein Teil dieser Gebühr rechtsgrundlos geleistet. Der Kunde hat einen Anspruch auf anteilige Erstattung dieser (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000).
19) Entgelte für die Bearbeitung von Erbfällen: Meldung ans Finanzamt, Kontoumschreibung
Es ist unzulässig eine pauschale Gebühr für die bloße Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen (Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 26.01.2012).
Die Bank muss dem Finanzamt im Falle des Todes des Kontoinhabers den Kontostand mitteilen. Hierfür dürfen die Erben des Kontoinhabers nicht mit Kosten belastet werden (LG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2007 / LG Dortmund, Urteil vom 16.03.2001). Es gilt, das Konto kostenfrei auf den Namen des Erben umzuschreiben. Dies folgt aus der Pflicht der Bank, die Kontosituation an die neue Rechtslage anzupassen. Ein Honorar darf nur in dem Sonderfall verlangt werden, wenn die Erben ausdrücklich über die zweckmäßige Verwendung der Erbmasse beraten werden wollen. In einer solchen Konstellation kommt ein Beratungsvertrag zustande, der ein Honorar rechtfertigt.
20) Provision bei Geldempfang aus dem Ausland
Es gibt eine EU-Forderung, die besagt, dass Überweisungskosten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu senken sind. Kreditinstitute versuchen oft, diese zu umgehen, indem sie eine Provision berechnen. Vorliegend werden die Banken als bloße Verrechnungsstelle aktiv, was deswegen keine besondere Leistung gegenüber dem Kunden darstellt und keine zusätzlichen Kosten verursachen darf.
21) Disagio
Das Disagio ist nicht als eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr zu werten (s.o.). Es handelt sich hierbei sozusagen um vorweggenommene Zinsen. Eine derartige Vereinbarung ist wirksam. Allerdings ist das Kreditinstitut bei vorzeitiger Ablösung dazu verpflichtet, das Disagio anteilig zu erstatten.
22) Schätzkosten und Besichtigungsgebühren
Viele Kreditinstitute erheben für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie Gebühren. Im Vertrag werden diese typischerweise als „Schätzkosten“, „Wertermittlungsgebühr“ oder „Kosten für die Objektbesichtigung“ aufgeführt. Das Abwälzen dieser Schätzkosten wurde von vielen Gerichten für unzulässig erklärt (OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010, OLG Düsseldorf,Urteil vom 05.11.2009; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2007; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2008). Sie zählen die Wertermittlung zu den dem Kreditgeber gesetzlich auferlegten Pflichten, weswegen es rechtswidrig sei, hierfür eine Gebühr zu verlangen. Eine solche Gebühr würde den Verbraucher unrechtmäßig belasten. Außerdem erfolgt die Bewertung meist im eigenen Interesse der Kreditinstitute zur besseren Einschätzung des Kreditrisikos. Verbraucher, die die Schätzkosten ohne rechtliche Legitimation gezahlt haben, können diese zurückfordern. Zwar gilt auch hier die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Anspruchsentstehung und Kenntnis, beziehungsweise Kennenmüssen, jedoch ist der Einzelfall zu beachten. Unter Umständen ist nämlich die Verjährung gehemmt oder aber die Schätzkosten mussten mit den Ratenzahlungen entrichtet werden. So kann es sich ergeben, dass nur ein Teil der Rückforderungsansprüche verjährt ist.
23) Kosten für Ratenaussetzungen
Kommt es beim Kreditnehmer zu einem finanziellen Engpass, möchte dieser womöglich eine Kreditrate aussetzen. Eine solche kann auch vertraglich vereinbart werden. Einige Kreditinstitute berechnen dafür zusätzliche Gebühren, welche grundsätzlich rechtmäßig sind.
24) Löschungsgebühr/ Treuhandgebühr
Eine Löschungs- beziehungsweise Treuhandgebühr für die Ablösung von Baugeld wird als rechtswidrig angesehen.
25) Bereitstellungszinsen
Die Bereitstellungszinsen sind ein Kostenfaktor, der von vielen Kreditnehmern übersehen wird. Sie werden auch oft als Bereithaltungszinsen oder Bereithaltungsprovision angegeben. Erhoben wird dieser Betrag, wenn zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und dem Abruf der bereitgestellten Mittel eine gewisse Zeit vergeht. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass die Bank dem Kunden das Darlehen nicht kostenlos bis zum Abruf zur Verfügung stellen muss. Es läge in der Sphäre des Kunden, wenn er das auf seinen Wunsch bereitgestellte Geld noch nicht in Anspruch nehmen wolle (BGH-Urteil vom 21.02.1985). Die Rechtmäßigkeit von Bereitstellungszinsen wird vor allem damit begründet, dass das Kreditinstitut die bereitgestellten Mittel in diesem Zeitraum nicht anderweitig anlegen kann.
26) Entgelt für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung
Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld zu bewilligen und dürfen hierfür kein zusätzliches Entgelt vom Kunden fordern. Diese Leistung ist auch nicht als Hauptleistung auszuweisen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.02.2001). Hier dürfen nur tatsächlich angefallene Sachkosten berechnet werden. Eine Klausel, die ein Entgelt für die Ausfertigung von Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten, vorsieht, stellt demnach eine unangemessene Benachteiligung dar und ist unwirksam (BGH-Urteil vom 07.05.1991).
27) Gebühr für einen nicht zustande gekommenen Kreditvertrag
Bricht der Kunde die Vertragsverhandlungen über einen Kredit ab, so hat das Kreditinstitut keinen Anspruch auf die Zahlung einer solchen Gebühr. In diesem Fall hat das OLG Dresden bereits 2001 ein Urteil gesprochen Selbst die Ausfertigung von Kreditverträgen begründet keinen Schadensersatzanspruch der Bank. Anders ist dies nur dann zu beurteilen, wenn der Bankkunde einen sogenannten qualifizierten Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Indiz hierfür ist, dass er die Bank zu Vorleistungen auffordert.
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