Smart Contracts
Maßgeblich an der Erstellung beteiligt war Dr. Matthias Terlau, Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht.
Eine weitere Möglichkeit, die die Blockchain-Technologie bietet, ist der Abschluss sogenannter Smart Contracts. Dies impliziert Verträge, bei denen hauptsächlich Maschinen am Vertragsschluss beteiligt sind. So ist ein Computerhandel mit Wertpapieren denkbar, dem eine Vielzahl von Kaufverträgen zugrundeliegt.
Der Austausch von Willenserklärungen läuft deshalb ganz oder teilweise über Maschinen und es gibt eine automatisierte Auslösung von rechtsfolgen beim Verstoß gegen vertragliche Pflichten. Smart Contracts könnten überall da angewendet werden, wo heute noch Intermediäre eingesetzt werden: Beispielsweise zu nennen wären hier Banken, Börsen, Grundbuchämter, Gerichtsvollzieher und so weiter. Smart Contracts bieten demnach ein Chance, einen großen Teil von Verträgen zu automatisieren und damit die Abwicklung effizienter und schneller zu machen. Nichtsdestotrotz stellen sie eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Im Bereich des Vertragsschlusses, der Verbraucherrechte und des Datenschutzes ergeben sich folgende Problemfelder:
P1: Wie findet ein Vertragsschluss statt, wenn die Maschine selbständig tätig wird?
Zum Vertragsschluss bedarf es einer Willenserklärung durch den Abschließenden, hier läuft aber alles ohne ein Zutun des Beteiligten ab, beispielsweise, wenn ein Kühlschrank selbständig Milch nachbestellt. Eine Zurechnung zu dem Nutzer wird aber dánn vorgenommen, wenn das Tätigwerden der Maschine unter Rahmenbedingungen stattfindet, die der Nutzer festgelegt hat.(Peter Bräutigam/Thomas Klindt, Industrie 4.0, das Internet der Dinge und das Recht, NJW 2015, 1137 f)
P2: Wie kommt der Verbraucher Infos vom Unternehmer zum Vertrag?
Bei einem automatisierten Vertrag stellt sich die Frage, wo und wie der Verbraucher über wichtige Informationen zum Vertrag aufgeklärt wird. Weiter ist es fraglich, ob Informationspflichten, die dem Unternehmer auferlegt werden, überhaupt sinnvoll sind. Schließlich werden etwaige Hinweise lediglich maschinell erfasst und vom Betroffenen gegebenenfalls gar nicht gelesen.
P3: Wie gewährleistet die dezentrale Distributed Ledger Technologie Datenschutz?
Die Blockchain und die darin hinterlegten Transaktionen sind grundsätzlich öffentlich einsehbar. Zwar sind die Beteiligten verschlüsselt, aber ein Hackerangriff könnte Identitäten und wichtige persönliche Daten offenlegen. Zwar ist die Verarbeitung der Daten durch den Nutzer meist gestattet, eine öffentliche Hinterlegung erscheint allerdings problematisch.
Blockchain – der Gesetzgeber ist am Zug
Herr Dr. Terlau bezieht uns gegenüber persönlich Stellung zu der Blockchain-Technologie und den Herausforderungen, die diese an den Gesetzgeber stellt.
“Blockchain verspricht für sehr viele Geschäftsfelder revolutionäre Möglichkeiten. In der Finanzindustrie sind die nationalen Gesetzgeber gefordert, die Technologie angemessen zu regulieren, gerade weil der übliche Intermediär als Adressat der Regulierung fehlt. Dass das nicht einfach ist, zeigen die Versuche einiger Staaten, virtuelle Währungen wie Bitcoins zu regulieren.”
Es bleibt also abzuwarten, wie der Gesetzgeber tätig wird, um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen und das Potential, das Blockchain mit sich bringt, gesetzlich zu untermauern und damit zu fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in Bitcoins investiert bei NeoFinanzen. Nach guten Gewinnen möchte ich mir mein Kapital + Gewinn auszahlen lassen. Mir wurde gesagt, daß ich zunächst die Steuer in Höhe von € 24.000,00 entrichten müßte auf ein Konto in England. Die Kryptowährung ist im Blockchain. Wenn die Kapitalertragssteuer gezahlt ist, kann in Euro umgewandelt werden und dann die Auszahlung erst erfolgen. Ist das so richtig, oder kann nicht von dem Gewinn die Steuer abgezogen werden. Bevor ich etwas falsch mache, wäre ich dankbar für eine Antwort, ob das Vorgehen so ok. ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Glückwunsch zu dem erfolgreichen Investment. Leider berät unsere Kanzlei keine Mandanten in diesem Bereich, daher kann ich dazu keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht