DSL Bank unterliegt vor dem Landgericht Hamburg

Widerrufsbelehrungen der DSL Bank aus dem Jahr 2011 unzureichend

Darlehensnehmer, die das ihnen zustehende Widerrufsrecht gegenüber der DSL Bank durchzusetzen versuchten, hatten es in der Vergangenheit nicht leicht. Das Landgericht Bonn, das für den Gerichtsbezirk, in dem die DSL Bank ihren Sitz hat, zuständig ist, zeigte sich oftmals bankenfreundlich. Dies führte zu der Konsequenz, dass der Widerruf des Verbrauchers als unwirksam abgewiesen wurde.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

5.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Aktuelle verbraucherfreundliche Entscheidung des LG Hamburg

Gegen die Auffassung des Landgericht Bonn entschied das Landgericht Hamburg in einer kürzlich ergangenen richtungsweisenden Entscheidung (Az.: 325 O 42/16). Das erkennende Gericht urteile zugunsten des klagenden Verbrauchers und beurteilte die Belehrung der DSL Bank als fehlerhaft.

Dreh- und Angelpunkt der gerichtlichen Entscheidung war folgende Passage, die die DSL Bank nach der Belehrung über das Widerrufsrecht einfügte:

„Durch Unterzeichnung dieser Erklärung gibt der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dariehensvertrages ab. Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertragesangebotes durch den Darlehensnehmer.“

Die Verwendung dieser Formulierung ist für den rechtsunkundigen Darlehensnehmer verwirrend. Sie vermittele den Eindruck, der Darlehensnehmer könne von seinem Widerrufsrecht nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen, so das Landgericht Hamurg.

Abweichende Belehrungen über Widerrufsfrist führen zur Fehlerhaftigkeit

Bild von einem Mann, welcher etwas ausfüllt

“Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung.”

Unklar ist zunächst der Bezugspunkt der gegenständlichen Belehrung. Obwohl der oben zitierte Hinweis nicht vom Umfang der eigentlichen Widerrufsbelehrung umfasst ist, beeinflusst er das Verständnis des Verbrauchers nachhaltig. Nach der ersten Lektüre der Vertragsunterlagen wird sich der Verbraucher die Frage stellen müssen, welche Frist Anwendung findet, da die Angaben der DSL Bank scheinbar voneinander abweichen. Der Kreditnehmer kann nicht mit Sicherheit sagen, ob die Monatsfrist oder die in der Widerrufsbelehrung enthaltene 14 tägige Frist Anwendung findet.

Dabei betrifft der abgedruckte Hinweis nicht die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Vielmehr belehrt er den Kunden lediglich über den Zeitraum, in dem er sich an seinen Vertragsantrag gebunden halten muss. Die Bindungsfrist bezieht sich nämlich denklogisch auf den Zeitraum vor Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht gibt dem Darlehensnehmer hingegen die Möglichkeit sich im Nachhinein vom Vertrag zu lösen.

Eine derart tiefgehende rechtliche Kenntnis darf von dem durchschnittlichen Verbraucher nicht verlangt werden und widerspricht dem gesetzlichen Zweck einer Widerrufsbelehrung.

Abweichung der Belehrung von gesetzlichen Vorgaben führt zur Fehlerhaftigkeit

Selbst wenn der betroffene Verbraucher nach sorgfältiger Lektüre erkennt, dass der obenstehende Hinweis sich nicht auf das Widerrufsrecht bezieht, verbleibt ein weiteres Problem.

Die von der DSL Bank verwendete Widerrufsbelehrung vermittelt in Verbindung mit dem Hinweis auf die Bindungsfrist die falsche Annahme, er könne sein Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss ausüben. Dies widerspricht jedoch der zwingenden gesetzlichen Regelung. Ein Verbraucher, der ein gesetzliches Widerrufsrecht besitzt, bei dem die Widerrufsfrist erst mit Vertragsabschluss zu laufen beginnt, darf dieses bereits vor Vertragsschluss ausüben.

Die Widerrufsbelehrung der DSL Bank hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, entschied das LG Hamburg. Betroffene Verbraucher können deshalb ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung noch heute widerrufen.

Aussichten

Das Urteil des LG Hamburg aus dem vergangenen Monat stärkt die Rechte der Darlehensnehmer, die ihren Vertrag bei der DSL Bank abgeschlossen haben. Insbesondere ist es interessant, weil nahezu alle Verträge aus diesem Zeitraum den problematischen Zusatz bezüglich der Bindungsfrist enthalten. Sollten auch Sie einen Vertrag mit der DSL Bank im Zeitraum zwischen 2011 und 2013 abgeschlossen haben, lohnt sich die Überprüfung.

Ein Widerruf bringt hohe Ersparnisse mit sich und ermöglicht die Umschuldung mit der Folge eines erheblich reduzierten Zinssatzes. Wir haben bereits viele Kunden der DSL Bank, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, vertreten. Nehmen auch Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in Anspruch und lassen Sie sich umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.

 

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “DSL Bank unterliegt vor dem Landgericht Hamburg”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei