Hohe Rückzahlungsansprüche für Verbraucher
Dies umfasst Vorschriften, die Verbraucher schützen und ihre Position stärken sollen und sieht zum Beispiel ein Widerrufsrecht vor. Wird der Verbraucher über dieses Recht nicht (ordnungsgemäß) belehrt, kann er auch Jahre nach Rückzahlung oder Kündigung das Darlehen widerrufen. Die unter dem Stichwort „Widerrufsjoker“ bekannte Option stellt für Darlehensnehmer eine lukrative Möglichkeit dar, durch die er bis zu 20 % der ursprünglichen Kreditsumme sparen kann.
Gesetzesänderung im Jahr 2010 schwächt Stellung der Verbraucher
Mit der Änderung von § 491 Abs. 2 Nr 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 10.06.2010 hatte sich die Position des Verbrauchers zunächst verschlechtert. Während zuvor auch die meisten Förderdarlehen dem Schutz des Verbraucherkreditrechts unterfielen, zielte die Änderung darauf ab, dass Förderdarlehen zukünftig von dessen Geltungsbereich auszuschließen dazugehören – ergo: dem Verbraucher wurde das Widerrufsrecht entzogen. Zur Begründung führte der Gesetzgeber aus, dass Förderkredite keine gewerbliche Tätigkeit seien, weswegen sie den Schutz des Verbraucherkreditrechts gar nicht erfordern. Außerdem argumentierte er, dass der hohe behördliche Beratungsaufwand für einen hinreichenden Verbraucherschutz sorge. Letztlich stehe der Staat selbst hinter der Kreditvergabe. Eine vertiefte Darstellung der unterschiedlichen Gesetzesfassungen finden Sie hier.
Privilegierung der Förderungsbanken um jeden Preis
Werfen wir einen Blick auf den Zweck des Verbraucherkreditrechts. Es soll den Verbraucher vor den typischen Gefahren schützen, die mit einer Kreditaufnahme einhergehen. Dass dieser mit seiner plötzlichen Kaufkraft nicht umgehen kann und künftige Zahlungspflichten unterschätzt, ist kein neues Phänomen. Der weitergehende Schutz vor hohen Insolvenzrisiken soll aber überflüssig sein, weil eine Behörde den Kunden aufwändiger aufkläre? Mitnichten. Dieser könnte sogar leichtsinniger ein Darlehen aufnehmen, wenn es durch eine öffentlich-rechtliche Stelle wie der KfW vergeben wird. Schließlich ist das Vertrauen in die behördliche Prüfung und Seriosität größer als in die eines kommerziellen Kreditinstitutes. Nur die lückenlose Aufklärung über das Widerrufsrecht kann den Verbraucher angemessen vor den Risiken einer Darlehensaufnahme schützen. Es gibt somit keinen sachlichen Grund, Förderdarlehen zu privilegieren, indem Verbrauchern wichtige Rechte entzogen werden.
meine Frau und ich baten um einen KFW Stargeld-Kredit über die Gladbacher Bank, sie gaben uns den Kredit im Jahr 2016, um ein Unternehmen zu gründen und zu schaffen, wir gründeten das Unternehmen und verwendeten das Geld wie im Projekt angegeben, aber leider sind die Dinge nicht gut gelaufen und es ist eine Zeit gekommen, in der wir es nicht zurückgeben können, jetzt wollen sie das Geld von mir persönlich einfordern, ich dachte, dass das Unternehmen verantwortlich sei (so habe ich es verstanden, ich bin Spanier und mein Deutsch ist nicht sehr gut); Die Person von der Bank, die unser Konto führte, arbeitet nicht mehr dort, aber er könnte uns helfen.
Sehr geehrter Herr Perdomo,
ohne weitere Informationen kann ich Ihnen hierzu keine Antwort geben. Die Vertragsunterlagen enthalten Informationen zu Sicherheiten, einer eventuellen Haftungsfreistellung etc.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sparkasse hat meinen Widerruf meines Kfw-Darlehen aus 2006 zunächst akzeptiert, nach einer ersten Berechnung aber eine Zahlung des zuvor ermittelten Saldos mit der Begründung abgelehnt, dass sie meine monatlich gezahlten Darlehensraten vollständig an die KfW weitergeleitet habe, sie also keine Nutzen gezogen habe, die an mich auszukehren seien.
Kann das richtig sein? Wie kann man diese Angabe überprüfen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Mit freundlichen Grüßen
CWIENEN
Sehr geehrter Herr Wienen,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Zur Beantwortung der Frage wären weitere Informationen zum Sachverhalt bzw. Einblick in die Unterlagen erforderlich. Gerne können Sie uns per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt